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S yringa Bloomerang® P ink P erfumé | Seite 208 - Koju.de

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agb<br />

www.koju.<strong>de</strong> | info@koju.<strong>de</strong> | + 49 (0) 41 06 - 40 11<br />

fältig auszuführen. Offene Wagenladungen sind abzu<strong>de</strong>cken. Die einzelnen Lieferpositionen sind<br />

<strong>de</strong>utlich zu kennzeichnen.<br />

5. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten unserer<br />

Kun<strong>de</strong>n abgeschlossen.<br />

6. Einwegverpackungen wer<strong>de</strong>n zum Selbstkostenpreis berechnet. Mehrwegverpackungen (z.B.<br />

Gitterboxen, Baumschulpaletten) bleiben unser Eigentum und müssen auf Kosten unseres<br />

Kun<strong>de</strong>n zurückgeführt wer<strong>de</strong>n.<br />

7. Pfandkisten (z.B. SH-Kisten, Baumschulkisten, Kunststoffkisten) wer<strong>de</strong>n nach erfolgter Rücklieferung<br />

durch <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n gutgeschrieben.<br />

8. Verpackungs- und Transportkosten sowie Rollgel<strong>de</strong>r können nachberechnet wer<strong>de</strong>n.<br />

9. Eine Anlieferung per LKW kann nur über frei befahrbare Straßen erfolgen.<br />

§ 5 Lieferpflichten<br />

1. Im Falle von Wetterkatastrophen, wie z.B. Dürre, Frost o<strong>de</strong>r Hagel o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren unvorhergesehenen<br />

und unverschul<strong>de</strong>ten Umstän<strong>de</strong>n wie z.B. Seuchen, Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen<br />

jeglicher Art, Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Währungsverän<strong>de</strong>rungen o<strong>de</strong>r behördliche Eingriffe,<br />

verlängert sich die Lieferfrist für die Dauer <strong>de</strong>r Behin<strong>de</strong>rung. Wird durch die genannten Umstän<strong>de</strong><br />

die Lieferung unmöglich, so wer<strong>de</strong>n wir von <strong>de</strong>r Lieferpflicht frei. In diesen Fällen kann <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong><br />

Scha<strong>de</strong>nsersatz nicht geltend machen.<br />

2. Feste Liefertermine sind für uns lediglich bei schriftlicher Bestätigung bin<strong>de</strong>nd.<br />

3. Teillieferungen wer<strong>de</strong>n ausdrücklich vorbehalten.<br />

§ 6 Maße und Muster<br />

1. Sämtliche Maße sind Cirka-Maße. Abweichungen in einer Größenordnung von 10% nach oben<br />

o<strong>de</strong>r unten sind zulässig.<br />

2. Muster zeigen lediglich die Durchschnittsbeschaffenheit auf. Es müssen nicht sämtliche Pflanzen<br />

wie das Muster ausfallen.<br />

§ 7 Eigentumsvorbehalt<br />

1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an <strong>de</strong>r Ware bis zur vollständigen<br />

Zahlung <strong>de</strong>s Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum<br />

an <strong>de</strong>r Ware bis zur vollständigen Begleichung aller For<strong>de</strong>rungen aus einer laufen<strong>de</strong>n Geschäftsbeziehung<br />

einschließlich Nebenfor<strong>de</strong>rungen vor. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen,<br />

wenn einzelne unserer For<strong>de</strong>rungen in eine laufen<strong>de</strong> Rechnung aufgenommen wer<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>r<br />

Saldo gezogen und anerkannt wur<strong>de</strong>.<br />

2. Unser Eigentum an <strong>de</strong>r Vorbehaltsware geht nicht dadurch verloren, dass <strong>de</strong>r Unternehmer als<br />

Käufer die gelieferten Pflanzen bis zur Weiterveräußerung auf seinem o<strong>de</strong>r frem<strong>de</strong>n Grundstück<br />

einschlägt o<strong>de</strong>r einpflanzt. Die Vorbehaltsware ist von übrigen Pflanzen getrennt zu lagern,<br />

einzuschlagen o<strong>de</strong>r einzupflanzen und dabei so zu kennzeichnen, dass sie als von uns kommend<br />

erkennbar ist. Der Kun<strong>de</strong> ist verpflichtet, die Vorbehaltsware unentgeltlich pfleglich zu behan<strong>de</strong>ln.<br />

Hierzu gehören insbeson<strong>de</strong>re richtige Lagerung, Pflanzung, Düngung und Bewässerung.<br />

3. Der Kun<strong>de</strong> ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung,<br />

sowie etwaige Beschädigungen o<strong>de</strong>r die Vernichtung <strong>de</strong>r Ware unverzüglich mitzuteilen unter<br />

Angabe von Namen und Anschrift <strong>de</strong>s Pfändungsgläubigers. Einen Besitzwechsel <strong>de</strong>r Ware sowie<br />

<strong>de</strong>n eigenen Wohnsitzwechsel hat uns <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> unverzüglich anzuzeigen.<br />

4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n, insbeson<strong>de</strong>re bei Zahlungsverzug<br />

o<strong>de</strong>r bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffern 2 und 3 dieser Bestimmung vom Vertrag<br />

zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.<br />

5. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im or<strong>de</strong>ntlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern.<br />

Die <strong>de</strong>m Käufer aus <strong>de</strong>r Weiterveräußerung zustehen<strong>de</strong>n For<strong>de</strong>rungen einschließlich aller Nebenrechte<br />

und einschließlich etwaiger Saldofor<strong>de</strong>rungen tritt <strong>de</strong>r Unternehmer hiermit an uns ab. Wir<br />

nehmen die Abtretung an. Nach <strong>de</strong>r Abtretung ist <strong>de</strong>r Unternehmer zur Einziehung <strong>de</strong>r For<strong>de</strong>rung<br />

ermächtigt. Wir behalten uns vor, die For<strong>de</strong>rung selbst einzuziehen, sobald <strong>de</strong>r Unternehmer<br />

seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.<br />

6. Die Be- und Verarbeitung <strong>de</strong>r Ware durch <strong>de</strong>n Unternehmer erfolgt stets im Namen und im<br />

Auftrag für uns. Erfolgt eine Vermischung mit uns nicht gehören<strong>de</strong>r Ware, so erwerben wir an<br />

<strong>de</strong>r vermischten Ware das Miteigentum im Verhältnis zum Wert <strong>de</strong>r von uns gelieferten Ware<br />

zu <strong>de</strong>r sonstigen Ware.<br />

§ 8 Garantie und Gewährleistung<br />

1. Eine Garantie für das Anwachsen <strong>de</strong>r Pflanzen wird nicht übernommen. Verlangt <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong><br />

ausdrücklich eine Anwachsgarantie, so kann hierfür ein geson<strong>de</strong>rter Betrag in Rechnung gestellt<br />

wer<strong>de</strong>n. Eine gewährte Anwachsgarantie erstreckt sich auf die Dauer von einem Jahr ab Auslieferung<br />

und setzt voraus, dass <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> <strong>de</strong>n Pflanzen die für diese Pflanzenart richtige Behandlung hat<br />

zuteil wer<strong>de</strong>n lassen. Hierzu gehören insbeson<strong>de</strong>re die richtige Pflanztiefe, Düngung und Bewässerung.<br />

Fälle höherer Gewalt, insbeson<strong>de</strong>re Dürre, Frost, Schädlingsbefall etc. sind von <strong>de</strong>r Garantie<br />

nicht umfaßt. Bei <strong>de</strong>r Anwachsgarantie han<strong>de</strong>lt es sich nicht um eine Garantie im Rechtssinne.<br />

2. Eine Gewähr für Sortenechtheit wird nur auf ausdrückliches Verlangen übernommen. Bei<br />

Obstgehölzen wird die Gewähr für Echtheit <strong>de</strong>r Sorten und <strong>de</strong>r gefor<strong>de</strong>rten Unterlagen bis zum<br />

Ablauf <strong>de</strong>s fünften Jahres vom Tage <strong>de</strong>r Auslieferung an übernommen. Die Gewähr für Beerenobst,<br />

Rosen und an<strong>de</strong>re Gehölze läuft nur bis zum Ablauf <strong>de</strong>s zweiten Jahres vom Tage <strong>de</strong>r Auslieferung<br />

an. Für Sortenechtheit <strong>de</strong>r Nachzucht wird keine Garantie übernommen. Bei Veredlungsunterlagen<br />

und Jungpflanzen übernehmen wir Gewähr für die Echtheit <strong>de</strong>r gelieferten Sorten nur bis zum<br />

Ablauf eines Jahres ab <strong>de</strong>m Tage <strong>de</strong>r Lieferung.<br />

3. Ist <strong>de</strong>r Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel <strong>de</strong>r Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr<br />

durch Nachbesserung o<strong>de</strong>r Ersatzlieferung.<br />

4. Ist <strong>de</strong>r Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung<br />

o<strong>de</strong>r Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art <strong>de</strong>r gewählten Nacherfüllung<br />

zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die an<strong>de</strong>re Art <strong>de</strong>r<br />

Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für <strong>de</strong>n Verbraucher bleibt.<br />

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