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Geschäftsbericht Dillinger Hütte (2012) - Dillinger Hütte GTS

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Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss<br />

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden mit den Herstellungskosten bzw. den<br />

vom Absatzmarkt abgeleiteten niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Die Herstellungskosten<br />

enthalten die aktivierungspflichtigen Einzel- und Gemeinkosten entsprechend<br />

§ 255 Abs. 2 Satz 2 HGB.<br />

Die Vorräte werden nach dem Verbrauchsfolgeverfahren Lifo (Last in First out) bewertet.<br />

Die Bewertung nach der Lifo-Methode führt zu einem Unterschiedsbetrag im Bilanzwert<br />

in Höhe von 79,8 Millionen € (Vorjahr: 86,2 Millionen €).<br />

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennbetrag bewertet.<br />

Erkennbaren Einzelrisiken (außer gegen verbundene Unternehmen) wird durch Einzelwertberichtigungen,<br />

dem allgemeinen Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung<br />

Rechnung getragen.<br />

Entgeltlich erworbene Emissionsrechte werden – unter Berücksichtigung ggf. erforderlicher<br />

Abwertungen auf den niedrigeren Marktpreis – zu Anschaffungskosten bewertet.<br />

Unentgeltlich erworbene Emissionsrechte werden zum Erinnerungswert angesetzt. Die<br />

Rückstellungsbewertung für die Abgabepflicht erfolgt nach den Grundsätzen für die<br />

Bewertung von Sachleistungsverpflichtungen. Der Zeitwert der am Bilanzstichtag im<br />

Bestand befindlichen Rechte beträgt 11,6 Millionen € (Vorjahr: 9,3 Millionen €).<br />

Die Pensionsverpflichtungen werden ab 2010 gem. § 253 Abs. 1 HGB n. F. nach dem<br />

international anerkannten Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method)<br />

unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln Heubeck 2005 G)<br />

ermittelt. Nach diesem Verfahren errechnet sich die Höhe der Pensionsverpflichtungen<br />

aus der zum Bilanzstichtag erdienten Anwartschaft unter Berücksichtigung zukünftiger<br />

Entgelt- und Rentensteigerungen. Dabei wird derzeit von jährlichen Anpassungen von<br />

3,0 % bei den Entgelten und 2,0 % bei den Renten ausgegangen. Der zugrunde gelegte<br />

Rechnungszinssatz für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen beläuft sich auf<br />

5,05 %; es handelt sich um den von der Deutschen Bundesbank ermittelten und veröffentlichten<br />

durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der<br />

sich bei einer angenommenen Laufzeit von 15 Jahren ergibt.<br />

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und<br />

drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger<br />

kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen<br />

mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit<br />

entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre<br />

abgezinst.<br />

Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag passiviert.<br />

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