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Kapitel 2 – Theoretischer Hintergrund<br />
chen von verschiedenen Bäumen in der Umgebung“ (S. 35) genannt, für das die Lernorte<br />
„Schulhof, Schulumgebung, Garten, Park, Wald, Naturzentrum“ vorgeschlagen werden.<br />
Für die Umsetzung im Unterricht werden mit diesen sehr allgemein gehaltenen Hinweisen<br />
und Beispielen sehr große Spielräume gelassen, die Freilandarbeit im Sachunterricht nicht<br />
ausdrücklich fordern.<br />
Kerncurricula Biologie Niedersachsen<br />
In Niedersachsen existiert für jede der Schulformen Haupt-, Realschule und Gymnasium ein<br />
eigenes Kerncurriculum für die naturwissenschaftlichen Fächer, die dann in die Fächer Biologie,<br />
Chemie und Physik unterteilt sind (Niedersächsisches Kultusministerium 2007). Im<br />
Wortlaut ähneln sich die Ausführungen aller drei Kerncurricula teilweise stark, längere<br />
Passagen – insbesondere des vorangestellten allgemeinen Teils – sind identisch. Die Kerncurricula<br />
der naturwissenschaftlichen Fächer sind 2007 erschienen und in Kraft getreten.<br />
Die Hinweise auf Freilandarbeit in diesem offiziellen curricularen Rahmen beschränken sich<br />
auf folgende Formulierung:<br />
„Der Biologieunterricht ermöglicht den Schülerinnen und Schülern die originale Begegnung<br />
mit der Natur. Sie verstehen die wechselseitige Abhängigkeit von Mensch und<br />
Umwelt und werden für einen verantwortungsvollen Umgang mit der Natur sensibilisiert.<br />
Primäre Naturerfahrungen können einen wesentlichen Beitrag zur Wertschätzung<br />
und Erhaltung der biologischen Vielfalt leisten und die Bewertungskompetenz für<br />
ökologische, ökonomische und sozial tragfähige Entscheidungen anbahnen. Das Entstehen<br />
negativer Vorurteile kann korrigiert und ästhetisches Empfinden geweckt werden.“<br />
(KC Gymnasium: S. 70, KC Realschule: S. 72; Hauptschule: S. 84)<br />
Auch hier ist nicht eindeutig das Aufsuchen des Freilands benannt: Eine „Naturbegegnung“<br />
nach dem Wortlaut des Kerncurriculums kann sich auch darauf beschränken, Organismen im<br />
Klassenraum zu untersuchen. Damit ist biologische Freilandarbeit in der Sekundarstufe an<br />
niedersächsischen Schulen in keiner Weise verbindlich, den Schulen wird diesbezüglich eine<br />
größtmögliche Freiheit eingeräumt.<br />
Lehrplan Heimat- und Sachunterricht Schleswig-Holstein<br />
Die Lehrpläne des Landes Schleswig-Holstein sind 1997 in Kraft getreten und damit wesentlich<br />
älter als die Kerncurricula in Niedersachsen. Sie sind nach dem Inkrafttreten der nationalen<br />
Bildungsstandards nicht überarbeitet worden. In der vierjährigen Primarstufe wird das<br />
Konzept der gemeinsamen Grundbildung verfolgt, dessen „Ziele sind: Schülerinnen und<br />
Schüler zur Mitwirkung an den gemeinsamen Aufgaben in Schule, Beruf und Gesellschaft zu<br />
befähigen und allen zur Entfaltung ihrer individuellen geistigen, seelischen und körperlichen<br />
Fähigkeiten, Neigungen und Begabungen zu verhelfen.“ (Institut für Qualitätsentwicklung an<br />
Schulen Schleswig-Holstein (ohne Datum) Der Unterricht beinhaltet 14 Leitthemen, die möglichst<br />
fächerübergreifend zu unterrichten sind. Hierfür sind „Didaktische Landkarten“ entwickelt<br />
worden (ebd.). Für das Fach Heimat- und Sachunterricht existieren sechs Lernfelder: 1.)<br />
Ich und Wir, 2.) Sicherung menschlichen Lebens, 3.) Raum und Zeit, 4.) Heimat und Fremde,<br />
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