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Mitteilungsblatt Nr. 24 vom 22.11.2013 - Markt Weidenbach

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VG Triesdorf - 2 - <strong>Nr</strong>. <strong>24</strong>/13<br />

Redaktionsschluss<br />

und Anzeigenschluss<br />

Für unsere nächste Ausgabe des Amtsblattes<br />

<strong>vom</strong> Freitag, den 06. Dezember 2013 ist Freitag, der<br />

29. November 2013 um 11.00 Uhr.<br />

Gehwege<br />

Amtliche Bekanntmachungen<br />

Gehwege, die durch landwirtschaftliche bzw. bauliche Arbeiten<br />

verunreinigt werden, sind durch den Verursacher zu reinigen,<br />

ansonsten besteht die Gefahr, dass Fußgänger und Radfahrer<br />

ausrutschen und sich Verletzungen zufügen.<br />

Dies gilt auch auf den Radwegen, die entlang von landwirtschaftlichen<br />

Flächen führen.<br />

Stellenausschreibung<br />

Die Verwaltungsgemeinschaft Triesdorf bietet zum<br />

1. September 2014<br />

einen Ausbildungsplatz<br />

zur/zum Verwaltungsfachangestellten<br />

an.<br />

Die dreijährige Ausbildung findet im dualen System in der<br />

Verwaltungsgemeinschaft Triesdorf und in der Berufsschule<br />

statt. Daneben erfolgt eine überbetriebliche Unterweisung<br />

durch die Bayerische Verwaltungsschule.<br />

Wir erwarten von Ihnen:<br />

- einen guten mittleren Bildungsabschluss<br />

- Interesse an rechtlichen Vorgängen in der Verwaltung<br />

- sehr gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen<br />

- Lernbereitschaft, Leistungswillen und Zuverlässigkeit<br />

- Freude am Umgang mit Bürgern<br />

Wenn Sie eine motivierte und engagierte Persönlichkeit<br />

sind, die zudem über Kontaktfreudigkeit, Flexibilität und<br />

eine ausgeprägte Teamfähigkeit verfügt, senden Sie Ihre<br />

aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bitte bis spätestens<br />

31. Dezember 2013 an die<br />

Verwaltungsgemeinschaft Triesdorf, Triesdorfer Straße<br />

8, 91746 <strong>Weidenbach</strong><br />

Räum- und Streupflicht<br />

Der Winter steht schon vor der Tür und daher möchten wir<br />

darauf aufmerksam, dass nach den geltenden Verordnungen<br />

der Stadt Ornbau und des <strong>Markt</strong>es <strong>Weidenbach</strong> alle Anlieger<br />

(ggf. auch Hinterlieger) die Gehbahnen, die an ihr Grundstück<br />

grenzen oder die ihr Grundstück mittelbar erschließenden<br />

öffentlichen Straßen (Sicherungsflächen) auf eigene Kosten von<br />

Schnee und Eis zu befreien haben, d.h. in sicherem Zustand zu<br />

halten haben.<br />

Diese Räum- und Streupflicht gilt an Werktagen ab 7.00 Uhr<br />

und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8.00 Uhr. Die<br />

Bestreuung hat bei Bedarf mit Sand oder anderen geeigneten<br />

Mitteln, jedoch nicht mit ätzenden Stoffen, zu erfolgen. Diese<br />

Sicherungsmaßnahmen sind bei Bedarf bis 20.00 Uhr zu wiederholen.<br />

Wir dürfen daher alle Anlieger in ihrem eigenen Interesse<br />

darum bitten, die Gehbahnen im Winter ausreichend zu<br />

sichern oder durch geeignete Personen sichern zu lassen, da<br />

der/die Eigentümer bei Unfällen in die Haftung genommen werden<br />

können.<br />

Auf den Straßen parkende Fahrzeuge behindern immer wieder<br />

den Winterdienst. Deshalb sollten Autos, soweit möglich, im<br />

eigenen Grundstück geparkt werden. Eine Restfahrbahnbreite<br />

von 3,05 m muss immer, vor allem für Rettungsfahrzeuge, verbleiben.<br />

Bei Zuwiderhandlungen werden wir die Polizei bzw.<br />

die Verkehrsüberwachung verständigen.<br />

Der <strong>Markt</strong> <strong>Weidenbach</strong> und die Stadt Ornbau sind dazu verpflichtet,<br />

verkehrswichtige und zugleich gefährliche Straßen<br />

und Wege zu räumen und zu streuen. Da es technisch nicht<br />

möglich ist, bei Schnee oder Eisglätte alle Fahrbahnen gleichzeitig<br />

zu räumen und zu streuen, werden diese nach einer Prioritätenliste<br />

(Dringlichkeit I - III) je nach ihrer Verkehrsbedeutung<br />

und dem Gefahrenpotential geräumt und gestreut. Wir bitten<br />

um Verständnis, dass in den Straßen und Wege der Dringlichkeitsstufe<br />

III, meist reine Anwohnerstraßen, nur eingeschränkt<br />

der Winterdienst durchgeführt werden kann.<br />

Öffnungszeiten im Rathaus Ornbau<br />

Ab dem <strong>22.11.2013</strong> bis auf weiteres gelten folgende Öffnungszeiten<br />

im Rathaus Ornbau:<br />

Mo 16.30 - 18.30 Uhr<br />

Die geschlossen<br />

Mi geschlossen<br />

Do 10.00 - 12.00 Uhr<br />

Fr 10.00 - 12.00 Uhr<br />

Bürgermeistersprechstunden<br />

Mo 16.30 - 18.30 Uhr<br />

Do 10.00 - 12.00 Uhr<br />

Altmühlbrücke ist wieder passierbar<br />

Seit dem 12. November 2013 wurde die Altmühlbrücke wieder<br />

für den Verkehr freigegeben. In den letzten Monaten fand die<br />

umfassende Sanierung statt. Im Tiefbaubereich mit Belag ist<br />

diese abgeschlossen. Die Steinmetzarbeiten wurden vorerst<br />

eingestellt und werden im Frühjahr wieder aufgenommen. Die<br />

Brücke bleibt aber weiterhin für LKW und Fahrzeuge über 2,2<br />

m Höhe gesperrt. Wir hoffen damit die Belastung soweit zu vermindern<br />

um die Brücke im Bestand erhalten zu können.<br />

Ein Dankeschön an die Anwohner und alle Nutzer der Brücke<br />

für die Rücksichtnahme und Akzeptanz bei den Bauarbeiten.<br />

Fundamt Ornbau<br />

- 1 Telefonkarte<br />

Die Fundgegenstände können von den Eigentümern während<br />

der allgemeinen Öffnungszeiten abgeholt werden.

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