Mitteilungsblatt Nr. 24 vom 22.11.2013 - Markt Weidenbach
Mitteilungsblatt Nr. 24 vom 22.11.2013 - Markt Weidenbach
Mitteilungsblatt Nr. 24 vom 22.11.2013 - Markt Weidenbach
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VG Triesdorf - 2 - <strong>Nr</strong>. <strong>24</strong>/13<br />
Redaktionsschluss<br />
und Anzeigenschluss<br />
Für unsere nächste Ausgabe des Amtsblattes<br />
<strong>vom</strong> Freitag, den 06. Dezember 2013 ist Freitag, der<br />
29. November 2013 um 11.00 Uhr.<br />
Gehwege<br />
Amtliche Bekanntmachungen<br />
Gehwege, die durch landwirtschaftliche bzw. bauliche Arbeiten<br />
verunreinigt werden, sind durch den Verursacher zu reinigen,<br />
ansonsten besteht die Gefahr, dass Fußgänger und Radfahrer<br />
ausrutschen und sich Verletzungen zufügen.<br />
Dies gilt auch auf den Radwegen, die entlang von landwirtschaftlichen<br />
Flächen führen.<br />
Stellenausschreibung<br />
Die Verwaltungsgemeinschaft Triesdorf bietet zum<br />
1. September 2014<br />
einen Ausbildungsplatz<br />
zur/zum Verwaltungsfachangestellten<br />
an.<br />
Die dreijährige Ausbildung findet im dualen System in der<br />
Verwaltungsgemeinschaft Triesdorf und in der Berufsschule<br />
statt. Daneben erfolgt eine überbetriebliche Unterweisung<br />
durch die Bayerische Verwaltungsschule.<br />
Wir erwarten von Ihnen:<br />
- einen guten mittleren Bildungsabschluss<br />
- Interesse an rechtlichen Vorgängen in der Verwaltung<br />
- sehr gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen<br />
- Lernbereitschaft, Leistungswillen und Zuverlässigkeit<br />
- Freude am Umgang mit Bürgern<br />
Wenn Sie eine motivierte und engagierte Persönlichkeit<br />
sind, die zudem über Kontaktfreudigkeit, Flexibilität und<br />
eine ausgeprägte Teamfähigkeit verfügt, senden Sie Ihre<br />
aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bitte bis spätestens<br />
31. Dezember 2013 an die<br />
Verwaltungsgemeinschaft Triesdorf, Triesdorfer Straße<br />
8, 91746 <strong>Weidenbach</strong><br />
Räum- und Streupflicht<br />
Der Winter steht schon vor der Tür und daher möchten wir<br />
darauf aufmerksam, dass nach den geltenden Verordnungen<br />
der Stadt Ornbau und des <strong>Markt</strong>es <strong>Weidenbach</strong> alle Anlieger<br />
(ggf. auch Hinterlieger) die Gehbahnen, die an ihr Grundstück<br />
grenzen oder die ihr Grundstück mittelbar erschließenden<br />
öffentlichen Straßen (Sicherungsflächen) auf eigene Kosten von<br />
Schnee und Eis zu befreien haben, d.h. in sicherem Zustand zu<br />
halten haben.<br />
Diese Räum- und Streupflicht gilt an Werktagen ab 7.00 Uhr<br />
und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8.00 Uhr. Die<br />
Bestreuung hat bei Bedarf mit Sand oder anderen geeigneten<br />
Mitteln, jedoch nicht mit ätzenden Stoffen, zu erfolgen. Diese<br />
Sicherungsmaßnahmen sind bei Bedarf bis 20.00 Uhr zu wiederholen.<br />
Wir dürfen daher alle Anlieger in ihrem eigenen Interesse<br />
darum bitten, die Gehbahnen im Winter ausreichend zu<br />
sichern oder durch geeignete Personen sichern zu lassen, da<br />
der/die Eigentümer bei Unfällen in die Haftung genommen werden<br />
können.<br />
Auf den Straßen parkende Fahrzeuge behindern immer wieder<br />
den Winterdienst. Deshalb sollten Autos, soweit möglich, im<br />
eigenen Grundstück geparkt werden. Eine Restfahrbahnbreite<br />
von 3,05 m muss immer, vor allem für Rettungsfahrzeuge, verbleiben.<br />
Bei Zuwiderhandlungen werden wir die Polizei bzw.<br />
die Verkehrsüberwachung verständigen.<br />
Der <strong>Markt</strong> <strong>Weidenbach</strong> und die Stadt Ornbau sind dazu verpflichtet,<br />
verkehrswichtige und zugleich gefährliche Straßen<br />
und Wege zu räumen und zu streuen. Da es technisch nicht<br />
möglich ist, bei Schnee oder Eisglätte alle Fahrbahnen gleichzeitig<br />
zu räumen und zu streuen, werden diese nach einer Prioritätenliste<br />
(Dringlichkeit I - III) je nach ihrer Verkehrsbedeutung<br />
und dem Gefahrenpotential geräumt und gestreut. Wir bitten<br />
um Verständnis, dass in den Straßen und Wege der Dringlichkeitsstufe<br />
III, meist reine Anwohnerstraßen, nur eingeschränkt<br />
der Winterdienst durchgeführt werden kann.<br />
Öffnungszeiten im Rathaus Ornbau<br />
Ab dem <strong>22.11.2013</strong> bis auf weiteres gelten folgende Öffnungszeiten<br />
im Rathaus Ornbau:<br />
Mo 16.30 - 18.30 Uhr<br />
Die geschlossen<br />
Mi geschlossen<br />
Do 10.00 - 12.00 Uhr<br />
Fr 10.00 - 12.00 Uhr<br />
Bürgermeistersprechstunden<br />
Mo 16.30 - 18.30 Uhr<br />
Do 10.00 - 12.00 Uhr<br />
Altmühlbrücke ist wieder passierbar<br />
Seit dem 12. November 2013 wurde die Altmühlbrücke wieder<br />
für den Verkehr freigegeben. In den letzten Monaten fand die<br />
umfassende Sanierung statt. Im Tiefbaubereich mit Belag ist<br />
diese abgeschlossen. Die Steinmetzarbeiten wurden vorerst<br />
eingestellt und werden im Frühjahr wieder aufgenommen. Die<br />
Brücke bleibt aber weiterhin für LKW und Fahrzeuge über 2,2<br />
m Höhe gesperrt. Wir hoffen damit die Belastung soweit zu vermindern<br />
um die Brücke im Bestand erhalten zu können.<br />
Ein Dankeschön an die Anwohner und alle Nutzer der Brücke<br />
für die Rücksichtnahme und Akzeptanz bei den Bauarbeiten.<br />
Fundamt Ornbau<br />
- 1 Telefonkarte<br />
Die Fundgegenstände können von den Eigentümern während<br />
der allgemeinen Öffnungszeiten abgeholt werden.