als PDF - DGB Bildungswerk Hessen eV
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Recht auf Bildungsurlaub - aber wie?<br />
Das Recht auf Bildungsurlaub<br />
haben nach dem Gesetz alle ArbeitnehmerInnen<br />
in <strong>Hessen</strong>!<br />
Für wen gilt das Gesetz?<br />
Einen Rechtsanspruch haben alle in <strong>Hessen</strong> beschäftigten<br />
ArbeitnehmerInnen. Freistellungen nach den im öffentlichen<br />
Dienst geltenden besonderen Rechtsvorschriften können<br />
auf den Anspruch nach diesem Gesetz angerechnet werden<br />
(§ 1 HBUG).<br />
Welchem Zweck dient das Gesetz?<br />
Es dient der politischen und beruflichen Weiterbildung sowie<br />
der Schulung für die Wahrnehmung eines Ehrenamtes. Das<br />
Gesetz schließt Lehrgänge ausdrücklich aus, die den speziellen<br />
betrieblichen oder rein dienstlichen Zwecken dienen<br />
(§1 Abs. 2 HBUG).<br />
Wieviel Tage Bildungsurlaub können<br />
beansprucht werden?<br />
Der Anspruch auf Bildungsurlaub umfasst 5 Arbeitstage in<br />
einem Kalenderjahr. Wird regelmäßig an mehr <strong>als</strong> 5 Tagen in<br />
der Woche gearbeitet, so beträgt er 6 Tage (§ 2 Abs. 1 HBUG).<br />
Der Anspruch auf Bildungsurlaub kann mittels schriftlicher<br />
Erklärung auf das nächste Kalenderjahr übertragen werden.<br />
Wie muss die Seminarteilnahme beim<br />
Arbeitgeber angemeldet werden?<br />
Die ArbeitnehmerInnen haben dem Arbeitgeber die Inanspruchnahme<br />
und den Zeitraum des Bildungsurlaubs so frühzeitig<br />
wie möglich mitzuteilen, mindestens aber 6 Wochen vor<br />
Beginn der Veranstaltung.<br />
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