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als PDF - DGB Bildungswerk Hessen eV

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Recht auf Bildungsurlaub - aber wie?<br />

Das Recht auf Bildungsurlaub<br />

haben nach dem Gesetz alle ArbeitnehmerInnen<br />

in <strong>Hessen</strong>!<br />

Für wen gilt das Gesetz?<br />

Einen Rechtsanspruch haben alle in <strong>Hessen</strong> beschäftigten<br />

ArbeitnehmerInnen. Freistellungen nach den im öffentlichen<br />

Dienst geltenden besonderen Rechtsvorschriften können<br />

auf den Anspruch nach diesem Gesetz angerechnet werden<br />

(§ 1 HBUG).<br />

Welchem Zweck dient das Gesetz?<br />

Es dient der politischen und beruflichen Weiterbildung sowie<br />

der Schulung für die Wahrnehmung eines Ehrenamtes. Das<br />

Gesetz schließt Lehrgänge ausdrücklich aus, die den speziellen<br />

betrieblichen oder rein dienstlichen Zwecken dienen<br />

(§1 Abs. 2 HBUG).<br />

Wieviel Tage Bildungsurlaub können<br />

beansprucht werden?<br />

Der Anspruch auf Bildungsurlaub umfasst 5 Arbeitstage in<br />

einem Kalenderjahr. Wird regelmäßig an mehr <strong>als</strong> 5 Tagen in<br />

der Woche gearbeitet, so beträgt er 6 Tage (§ 2 Abs. 1 HBUG).<br />

Der Anspruch auf Bildungsurlaub kann mittels schriftlicher<br />

Erklärung auf das nächste Kalenderjahr übertragen werden.<br />

Wie muss die Seminarteilnahme beim<br />

Arbeitgeber angemeldet werden?<br />

Die ArbeitnehmerInnen haben dem Arbeitgeber die Inanspruchnahme<br />

und den Zeitraum des Bildungsurlaubs so frühzeitig<br />

wie möglich mitzuteilen, mindestens aber 6 Wochen vor<br />

Beginn der Veranstaltung.<br />

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