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Skriptum Sportwochen in der HS 2013 - pro.kphvie.at - Kirchliche ...

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Erläuternde Bemerkungen zur Schulveranstaltungenverordnung 1995 36<br />

Diese Bestimmung enthält e<strong>in</strong>e Übergangsregelung für bereits für das<br />

Schuljahr 1995/96 festgelegte Schulveranstaltungen. Diese dürfen<br />

auch dann durchgeführt werden, wenn sie die <strong>in</strong> den §§ 5 und 8 vorgesehenen<br />

Ausmaße überschreiten. Die f<strong>in</strong>anzielle Bedeckung muß<br />

jedenfalls gegeben se<strong>in</strong>.<br />

Zu § 12:<br />

Diese Bestimmung sieht für das Inkrafttreten den 1. September 1995<br />

vor.<br />

Zu § 13:<br />

Mit dem Inkrafttreten <strong>der</strong> neuen Schulveranstaltungenverordnung tritt<br />

die bisher <strong>in</strong> Geltung stehende Schulveranstaltungsverordnung, BGBl.<br />

Nr. 397/1990, <strong>in</strong> <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Novelle BGBl. Nr. 137/1991, samt<br />

ihren Anlagen außer Kraft.<br />

Es spricht nichts dagegen, daß durch Beschluß des zuständigen Organes<br />

(Schulleiter, Lehrer, Klassenforum, Schulforum, Schulgeme<strong>in</strong>schaftsausschuß)<br />

e<strong>in</strong>e <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit geltenden Anlagen zum Teil, zur<br />

Gänze, mit o<strong>der</strong> ohne Ergänzungen <strong>in</strong>haltlich übernommen wird (zB<br />

Anlage 2 für e<strong>in</strong>en konkret geplanten Wan<strong>der</strong>tag bzw. Anlage 4.1 für<br />

e<strong>in</strong>en konkret geplanten Skikurs). Darüber h<strong>in</strong>aus kann es sich als<br />

zweckmäßig erweisen, für an <strong>der</strong> Schule regelmäßig wie<strong>der</strong>kehrende<br />

Arten von Veranstaltungen bestimmte Kriterien (vergleichbar mit den<br />

<strong>der</strong>zeitigen Anlagen) für e<strong>in</strong>en längeren Zeitraum festzulegen. Seitens<br />

des Bundesm<strong>in</strong>isteriums für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten<br />

werden jedenfalls getreu den Grundsätzen <strong>der</strong> Deregulierung und <strong>der</strong><br />

Autonomisierung, aus rechtlichen sowie auch aus pädagogischen<br />

Gründen ke<strong>in</strong>e (<strong>in</strong>haltlich den Anlagen entsprechende) b<strong>in</strong>denden<br />

Erlässe ergehen; die Erstellung e<strong>in</strong>er Broschüre mit Inform<strong>at</strong>ionscharakter<br />

ist beabsichtigt (siehe auch die diesbezüglichen Ausführungen<br />

im allgeme<strong>in</strong>en Teil <strong>der</strong> Erläuterungen).

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