Skriptum Sportwochen in der HS 2013 - pro.kphvie.at - Kirchliche ...
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Erläuternde Bemerkungen zur Schulveranstaltungenverordnung 1995 36<br />
Diese Bestimmung enthält e<strong>in</strong>e Übergangsregelung für bereits für das<br />
Schuljahr 1995/96 festgelegte Schulveranstaltungen. Diese dürfen<br />
auch dann durchgeführt werden, wenn sie die <strong>in</strong> den §§ 5 und 8 vorgesehenen<br />
Ausmaße überschreiten. Die f<strong>in</strong>anzielle Bedeckung muß<br />
jedenfalls gegeben se<strong>in</strong>.<br />
Zu § 12:<br />
Diese Bestimmung sieht für das Inkrafttreten den 1. September 1995<br />
vor.<br />
Zu § 13:<br />
Mit dem Inkrafttreten <strong>der</strong> neuen Schulveranstaltungenverordnung tritt<br />
die bisher <strong>in</strong> Geltung stehende Schulveranstaltungsverordnung, BGBl.<br />
Nr. 397/1990, <strong>in</strong> <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Novelle BGBl. Nr. 137/1991, samt<br />
ihren Anlagen außer Kraft.<br />
Es spricht nichts dagegen, daß durch Beschluß des zuständigen Organes<br />
(Schulleiter, Lehrer, Klassenforum, Schulforum, Schulgeme<strong>in</strong>schaftsausschuß)<br />
e<strong>in</strong>e <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit geltenden Anlagen zum Teil, zur<br />
Gänze, mit o<strong>der</strong> ohne Ergänzungen <strong>in</strong>haltlich übernommen wird (zB<br />
Anlage 2 für e<strong>in</strong>en konkret geplanten Wan<strong>der</strong>tag bzw. Anlage 4.1 für<br />
e<strong>in</strong>en konkret geplanten Skikurs). Darüber h<strong>in</strong>aus kann es sich als<br />
zweckmäßig erweisen, für an <strong>der</strong> Schule regelmäßig wie<strong>der</strong>kehrende<br />
Arten von Veranstaltungen bestimmte Kriterien (vergleichbar mit den<br />
<strong>der</strong>zeitigen Anlagen) für e<strong>in</strong>en längeren Zeitraum festzulegen. Seitens<br />
des Bundesm<strong>in</strong>isteriums für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten<br />
werden jedenfalls getreu den Grundsätzen <strong>der</strong> Deregulierung und <strong>der</strong><br />
Autonomisierung, aus rechtlichen sowie auch aus pädagogischen<br />
Gründen ke<strong>in</strong>e (<strong>in</strong>haltlich den Anlagen entsprechende) b<strong>in</strong>denden<br />
Erlässe ergehen; die Erstellung e<strong>in</strong>er Broschüre mit Inform<strong>at</strong>ionscharakter<br />
ist beabsichtigt (siehe auch die diesbezüglichen Ausführungen<br />
im allgeme<strong>in</strong>en Teil <strong>der</strong> Erläuterungen).