Skriptum Sportwochen in der HS 2013 - pro.kphvie.at - Kirchliche ...
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Richtl<strong>in</strong>ien 2009 – Durchführung SVA 48<br />
helm nach DIN 33591 o<strong>der</strong> CE EN 1384 zu tragen, für Anfänger/<strong>in</strong>nen wird darüber h<strong>in</strong>aus das Tragen<br />
e<strong>in</strong>es Rückenschutzes dr<strong>in</strong>gend empfohlen. Zu Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen am,<br />
mit und auf dem Pferd zählen die korrekte, unter dem Aspekt <strong>der</strong> Sicherheit ausgewählte Ausrüstung<br />
von Pferd und Reiter, beim Reiten <strong>in</strong> <strong>der</strong> Gruppe die Abstimmung von Route, Gangart und Tempo auf<br />
das jeweils schwächste Pferd bzw. den/die unerfahrensten Reiter/<strong>in</strong> sowie Berücksichtigung des Geläufs.<br />
Auch die umsichtige Bewältigung von Geländeschwierigkeiten, die Beachtung <strong>der</strong> Vorschriften<br />
<strong>der</strong> Straßenverkehrsordnung sowie <strong>der</strong> Gesetzgebung für das Reiten im Wald sowie das strikte Vermeiden<br />
von riskantem, übermütigem Verhalten zu Pferde s<strong>in</strong>d dazu zu rechnen.<br />
Inanspruchnahme gewerblicher Unternehmen und/o<strong>der</strong> Vere<strong>in</strong>e: Ausbildungsbetrieb (FENA =<br />
Fédér<strong>at</strong>ion Equestre N<strong>at</strong>ionale d'Autriche) o<strong>der</strong> Reitschule (FENA) o<strong>der</strong> Reitstall (FENA), sowie<br />
solche Betriebe (Vere<strong>in</strong>e), bei denen <strong>der</strong> Unterricht nachweislich durch e<strong>in</strong>e qualifizierte Person erteilt<br />
wird.<br />
6.7 Schwimmen (auch als Teilziel e<strong>in</strong>er „bewegungsorientierten“ Schulveranstaltung)<br />
Ausbildung: Volksschullehrer/<strong>in</strong>, Son<strong>der</strong>schullehrer/<strong>in</strong>, Begleitlehrer/<strong>in</strong>, Begleitpersonen: Abgeschlossene<br />
entsprechende Ausbildung und Besitz des Helfersche<strong>in</strong>es als 1. Stufe des Österreichischen<br />
Rettungsschwimmerabzeichens. Für die bloße Beaufsichtigung von Schüler<strong>in</strong>nen und<br />
Schülern beim Schwimmen wird für alle Betreuer <strong>der</strong> Besitz des Helfersche<strong>in</strong>es als 1. Stufe des Österreichischen<br />
Rettungsschwimmerabzeichens dr<strong>in</strong>gend empfohlen, beim Schwimmen und Baden <strong>in</strong><br />
offenen Gewässern verpflichtend vorgeschrieben.<br />
Organis<strong>at</strong>ion: Schwimmunterricht darf nur <strong>in</strong> Hallenbä<strong>der</strong>n, künstliche Freibä<strong>der</strong>n und <strong>in</strong> Badegewässern,<br />
<strong>in</strong> denen das Baden behördlich nicht untersagt ist und e<strong>in</strong>e Rettungs-möglichkeit (zum<strong>in</strong>dest<br />
Rettungsreifen) besteht, durchgeführt werden.<br />
Beim Schwimmen und Baden <strong>in</strong> offenen Gewässern ist darauf zu achten, dass ke<strong>in</strong>e gefährlichen Stellen<br />
(auch unter Wasser) vorhanden s<strong>in</strong>d und die hygienischen Voraus-setzungen gewährleistet s<strong>in</strong>d.<br />
Aus Sicherheitsgründen dürfen von e<strong>in</strong>er Lehrperson maximal 19 Schüler/<strong>in</strong>nen betreut werden.<br />
Sicherheit: Die Schüler/<strong>in</strong>nen s<strong>in</strong>d vor <strong>der</strong> Aufnahme des Schwimmunterrichts über die Gefahren und<br />
Vorsichtsmaßnahmen altersgemäß <strong>in</strong> Kenntnis zu setzen (dazu gehört auch die Vermittlung <strong>der</strong> allgeme<strong>in</strong>en<br />
Ba<strong>der</strong>egeln).<br />
Die Lehrer/<strong>in</strong>nen und an<strong>der</strong>e Assistenz leistende Personen müssen während des Unterrichts<br />
Schwimm- o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e geeignete Sportkleidung tragen.<br />
Bei Tauchübungen - vor allem beim Strecken- und Tieftauchen - müssen Schüler/<strong>in</strong>nen ständig beaufsichtigt<br />
werden.<br />
6.8 Segeln<br />
Ausbildung: alle Personen gemäß 4.1: Nachweisliche fache<strong>in</strong>schlägige Ausbildung (e<strong>in</strong>schließlich<br />
Sicherheitsvorkehrungen und Organis<strong>at</strong>ionsformen) im Rahmen <strong>der</strong> Lehrer/<strong>in</strong>nen/bildung, an e<strong>in</strong>er Bundessportakademie<br />
und allenfalls durch den Österreichischen Segelverband (ÖSV) bzw. die Vere<strong>in</strong>igung<br />
österreichischer W<strong>in</strong>dsurf- und Segelschulen (VÖWS).<br />
Organis<strong>at</strong>ion: Die e<strong>in</strong>gesetzten Schulboote und sonstiges Ausbildungsgerät müssen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>wandfreiem<br />
Zustand se<strong>in</strong> und allenfalls Richtl<strong>in</strong>ien bestehen<strong>der</strong> Ausbildungsorganis<strong>at</strong>ionen voll entsprechen.<br />
Auf e<strong>in</strong>em Boot dürfen nie mehr als vier Personen gleichzeitig betreut werden. Für jede/n Kursteil-