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Skriptum Sportwochen in der HS 2013 - pro.kphvie.at - Kirchliche ...

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Richtl<strong>in</strong>ien 2009 – Durchführung SVA 48<br />

helm nach DIN 33591 o<strong>der</strong> CE EN 1384 zu tragen, für Anfänger/<strong>in</strong>nen wird darüber h<strong>in</strong>aus das Tragen<br />

e<strong>in</strong>es Rückenschutzes dr<strong>in</strong>gend empfohlen. Zu Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen am,<br />

mit und auf dem Pferd zählen die korrekte, unter dem Aspekt <strong>der</strong> Sicherheit ausgewählte Ausrüstung<br />

von Pferd und Reiter, beim Reiten <strong>in</strong> <strong>der</strong> Gruppe die Abstimmung von Route, Gangart und Tempo auf<br />

das jeweils schwächste Pferd bzw. den/die unerfahrensten Reiter/<strong>in</strong> sowie Berücksichtigung des Geläufs.<br />

Auch die umsichtige Bewältigung von Geländeschwierigkeiten, die Beachtung <strong>der</strong> Vorschriften<br />

<strong>der</strong> Straßenverkehrsordnung sowie <strong>der</strong> Gesetzgebung für das Reiten im Wald sowie das strikte Vermeiden<br />

von riskantem, übermütigem Verhalten zu Pferde s<strong>in</strong>d dazu zu rechnen.<br />

Inanspruchnahme gewerblicher Unternehmen und/o<strong>der</strong> Vere<strong>in</strong>e: Ausbildungsbetrieb (FENA =<br />

Fédér<strong>at</strong>ion Equestre N<strong>at</strong>ionale d'Autriche) o<strong>der</strong> Reitschule (FENA) o<strong>der</strong> Reitstall (FENA), sowie<br />

solche Betriebe (Vere<strong>in</strong>e), bei denen <strong>der</strong> Unterricht nachweislich durch e<strong>in</strong>e qualifizierte Person erteilt<br />

wird.<br />

6.7 Schwimmen (auch als Teilziel e<strong>in</strong>er „bewegungsorientierten“ Schulveranstaltung)<br />

Ausbildung: Volksschullehrer/<strong>in</strong>, Son<strong>der</strong>schullehrer/<strong>in</strong>, Begleitlehrer/<strong>in</strong>, Begleitpersonen: Abgeschlossene<br />

entsprechende Ausbildung und Besitz des Helfersche<strong>in</strong>es als 1. Stufe des Österreichischen<br />

Rettungsschwimmerabzeichens. Für die bloße Beaufsichtigung von Schüler<strong>in</strong>nen und<br />

Schülern beim Schwimmen wird für alle Betreuer <strong>der</strong> Besitz des Helfersche<strong>in</strong>es als 1. Stufe des Österreichischen<br />

Rettungsschwimmerabzeichens dr<strong>in</strong>gend empfohlen, beim Schwimmen und Baden <strong>in</strong><br />

offenen Gewässern verpflichtend vorgeschrieben.<br />

Organis<strong>at</strong>ion: Schwimmunterricht darf nur <strong>in</strong> Hallenbä<strong>der</strong>n, künstliche Freibä<strong>der</strong>n und <strong>in</strong> Badegewässern,<br />

<strong>in</strong> denen das Baden behördlich nicht untersagt ist und e<strong>in</strong>e Rettungs-möglichkeit (zum<strong>in</strong>dest<br />

Rettungsreifen) besteht, durchgeführt werden.<br />

Beim Schwimmen und Baden <strong>in</strong> offenen Gewässern ist darauf zu achten, dass ke<strong>in</strong>e gefährlichen Stellen<br />

(auch unter Wasser) vorhanden s<strong>in</strong>d und die hygienischen Voraus-setzungen gewährleistet s<strong>in</strong>d.<br />

Aus Sicherheitsgründen dürfen von e<strong>in</strong>er Lehrperson maximal 19 Schüler/<strong>in</strong>nen betreut werden.<br />

Sicherheit: Die Schüler/<strong>in</strong>nen s<strong>in</strong>d vor <strong>der</strong> Aufnahme des Schwimmunterrichts über die Gefahren und<br />

Vorsichtsmaßnahmen altersgemäß <strong>in</strong> Kenntnis zu setzen (dazu gehört auch die Vermittlung <strong>der</strong> allgeme<strong>in</strong>en<br />

Ba<strong>der</strong>egeln).<br />

Die Lehrer/<strong>in</strong>nen und an<strong>der</strong>e Assistenz leistende Personen müssen während des Unterrichts<br />

Schwimm- o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e geeignete Sportkleidung tragen.<br />

Bei Tauchübungen - vor allem beim Strecken- und Tieftauchen - müssen Schüler/<strong>in</strong>nen ständig beaufsichtigt<br />

werden.<br />

6.8 Segeln<br />

Ausbildung: alle Personen gemäß 4.1: Nachweisliche fache<strong>in</strong>schlägige Ausbildung (e<strong>in</strong>schließlich<br />

Sicherheitsvorkehrungen und Organis<strong>at</strong>ionsformen) im Rahmen <strong>der</strong> Lehrer/<strong>in</strong>nen/bildung, an e<strong>in</strong>er Bundessportakademie<br />

und allenfalls durch den Österreichischen Segelverband (ÖSV) bzw. die Vere<strong>in</strong>igung<br />

österreichischer W<strong>in</strong>dsurf- und Segelschulen (VÖWS).<br />

Organis<strong>at</strong>ion: Die e<strong>in</strong>gesetzten Schulboote und sonstiges Ausbildungsgerät müssen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>wandfreiem<br />

Zustand se<strong>in</strong> und allenfalls Richtl<strong>in</strong>ien bestehen<strong>der</strong> Ausbildungsorganis<strong>at</strong>ionen voll entsprechen.<br />

Auf e<strong>in</strong>em Boot dürfen nie mehr als vier Personen gleichzeitig betreut werden. Für jede/n Kursteil-

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