Download - NABU Oberberg
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Artenvielfalt und Landwirtschaft<br />
<strong>NABU</strong>-Forderungen an die künftige Agrarpolitik<br />
Die heutige EU-Agrarpolitik<br />
hat es nicht geschafft, den<br />
Artenrückgang in der Landwirtschaft<br />
zu stoppen, trotz<br />
der Bindung der Direktzahlungen<br />
an Umweltstandards.<br />
Dies wird stellvertretend für<br />
viele andere Offenlandarten<br />
besonders an den fortwähr-<br />
Die Goldammer profitiert von Heckenpflanzungen<br />
und blütenreichen Säumen. Foto: R. Jacobs<br />
enden Bestandsrückgängen<br />
der Agrarvögel deutlich.<br />
Lediglich die mit geringen Mitteln<br />
ausgestatteten Agrarumweltprogramme,<br />
in erster<br />
Linie der Vertragsnaturschutz,<br />
zeigen Wirkung. Vertragsnaturschutz allein kann jedoch den Artenrückgang<br />
nicht aufhalten. Deshalb fordert der <strong>NABU</strong>-Bundesverband im Rahmen der<br />
anstehenden EU-Agrarreform:<br />
⇒ Ökologische Leistungen in einem bestimmten Ausmaß als eine Voraussetzung<br />
für Direktzahlungen an die Landwirte = „Greening“.<br />
Ein Teil der Direktzahlungen sollen als Umwelt-Prämie ausgezahlt werden, die<br />
nur die Landwirte erhalten, die bestimmte ökologische Leistungen – etwa die<br />
Erhaltung artenreicher Mager- und Feuchtwiesen – erbringen. Wenn ein Landwirt<br />
diese Anforderungen nicht erfüllt, soll ihm die Umwelt-Prämie sowie ein Teil<br />
der übrigen Direktzahlungen gekürzt werden.<br />
⇒ Einführung eines Mindestanteils von 10 % ökologischer Vorrangflächen<br />
je Betrieb.<br />
Unter „ökologischen Vorrangflächen“ (ÖVF) versteht man Rückzugsräume für<br />
Wildkräuter, Insekten, Vögel und andere Wildtiere, die aus der intensiv genutzten<br />
Agrarlandschaft verschwunden sind. Dies können z.B. Blühstreifen, Hecken,<br />
artenreiche Grünlandflächen und Uferrandstreifen sein. Sie können maßgeblich<br />
zum Erhalt der Artenvielfalt beitragen, wenn sie in ausreichendem Umfang in der<br />
Agrarlandschaft vorhanden sind (mindestens 10-20 % der Flächen). Ökologische<br />
Vorrangflächen kommen auch den Landwirten zugute, da sie Produktionsgrundlagen<br />
wie Wasser, Boden und Klima nachhaltig sichern und z.B. Blüten<br />
bestäubende Insekten wie Bienen und Hummeln fördern.<br />
Wie könnte eine Ausgestaltung dieser beiden Forderungen aussehen?<br />
1. Bewirtschaftet ein Betrieb mindestens 10 % seiner Flächen naturverträglich,<br />
so erhält er für die gesamte Betriebsfläche eine Direktzahlung in Höhe von 100 €<br />
pro Hektar und Jahr.<br />
2. Ökologische Vorrangflächen<br />
werden mit 1.000 € / ha und<br />
Jahr honoriert. Dies ergibt z.B.<br />
für einen Betrieb mit 100 ha bei<br />
10 % ÖVF 20.000 €.<br />
3. Die bisherigen Direktzahlungen<br />
werden abgespeckt<br />
und die Mittel in die Entwicklung<br />
ländlicher Räume (ELER) gesteckt,<br />
also u.a. in Ausgleichszahlungen<br />
für besonders naturverträgliche<br />
Wirtschaftsweisen.<br />
Grünlandumbruch: „Ja?“ oder „Nein?“ –<br />
der <strong>NABU</strong> <strong>Oberberg</strong> stellt sich der Diskussion.<br />
Foto: F. Ortlieb<br />
Artenvielfalt und Landwirtschaft<br />
ELER<br />
Direktzahlungen<br />
ohne<br />
ökologische<br />
Leistungen<br />
Status quo<br />
ELER<br />
Direktzahlungen<br />
(DZ) für naturverträgliche<br />
Bewirtschaftung<br />
der ÖVF<br />
DZ für den gesamten<br />
Betrieb, wenn<br />
10 % ÖVF<br />
Der Beschluss des EU-Parlaments vom 13. März über die Reform der gemeinsamen<br />
Agrarpolitik verspricht allerdings nichts Gutes:<br />
Zwar wurde ein verbindliches Greening der Direktzahlungen gegen den erheblichen<br />
Widerstand der Agrarlobby beschlossen. Mit der Reduzierung der ökologischen<br />
Vorrangflächen von sieben Prozent auf zunächst drei und später fünf<br />
Prozent der landwirtschaftlichen Nutzflächen ist der Nutzen für die Umwelt jedoch<br />
verschwindend gering. „Es bleibt zu hoffen, dass in den anstehenden Verhandlungen<br />
mit dem Ministerrat und der Europäischen Kommission noch substanzielle<br />
Verbesserungen durchgesetzt werden können“, so <strong>NABU</strong>-Präsident<br />
Olaf Tschimpke.<br />
⇒ Verbot von Grünlandumbruch und konsequenter Schutz des artenreichen<br />
Grünlandes.<br />
Der <strong>NABU</strong>-Bundesverband fordert ein Grünlandumbruchverbot, weil in Deutschland<br />
der Grünlandanteil an den landwirtschaftlich genutzten Flächen stetig abnimmt.<br />
Machte er 1975 noch 39 % aus, waren es 2010 nur noch 28 %<br />
(IT.NRW). In neuster Zeit hat sich diese Situation durch weltweit steigende Weizenpreise<br />
und der Produktionsförderung von Biogas und Biokraftstoffen zugespitzt.<br />
Das <strong>Oberberg</strong>ische folgt<br />
diesem Trend nicht. 1975 betrug<br />
der Grünlandanteil 82 %, 2010<br />
waren es 91 %. Aus diesem<br />
Grunde stellt der <strong>NABU</strong>-<br />
<strong>Oberberg</strong> eine auf die hiesige<br />
Region zugeschnittene Einschränkung<br />
des Grünlandumbruchverbots<br />
zur Diskussion:<br />
Intensiv bewirtschaftetes Grünland<br />
darf unter bestimmten Voraussetzungen<br />
in extensiven<br />
⇒<br />
⇒<br />
⇒<br />
<strong>NABU</strong>-Forderung<br />
Acker umgewandelt werden,<br />
insbesondere, wenn eine mehrjährige<br />
Fruchtfolge sichergestellt<br />
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