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Download - NABU Oberberg

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Artenvielfalt und Landwirtschaft<br />

<strong>NABU</strong>-Forderungen an die künftige Agrarpolitik<br />

Die heutige EU-Agrarpolitik<br />

hat es nicht geschafft, den<br />

Artenrückgang in der Landwirtschaft<br />

zu stoppen, trotz<br />

der Bindung der Direktzahlungen<br />

an Umweltstandards.<br />

Dies wird stellvertretend für<br />

viele andere Offenlandarten<br />

besonders an den fortwähr-<br />

Die Goldammer profitiert von Heckenpflanzungen<br />

und blütenreichen Säumen. Foto: R. Jacobs<br />

enden Bestandsrückgängen<br />

der Agrarvögel deutlich.<br />

Lediglich die mit geringen Mitteln<br />

ausgestatteten Agrarumweltprogramme,<br />

in erster<br />

Linie der Vertragsnaturschutz,<br />

zeigen Wirkung. Vertragsnaturschutz allein kann jedoch den Artenrückgang<br />

nicht aufhalten. Deshalb fordert der <strong>NABU</strong>-Bundesverband im Rahmen der<br />

anstehenden EU-Agrarreform:<br />

⇒ Ökologische Leistungen in einem bestimmten Ausmaß als eine Voraussetzung<br />

für Direktzahlungen an die Landwirte = „Greening“.<br />

Ein Teil der Direktzahlungen sollen als Umwelt-Prämie ausgezahlt werden, die<br />

nur die Landwirte erhalten, die bestimmte ökologische Leistungen – etwa die<br />

Erhaltung artenreicher Mager- und Feuchtwiesen – erbringen. Wenn ein Landwirt<br />

diese Anforderungen nicht erfüllt, soll ihm die Umwelt-Prämie sowie ein Teil<br />

der übrigen Direktzahlungen gekürzt werden.<br />

⇒ Einführung eines Mindestanteils von 10 % ökologischer Vorrangflächen<br />

je Betrieb.<br />

Unter „ökologischen Vorrangflächen“ (ÖVF) versteht man Rückzugsräume für<br />

Wildkräuter, Insekten, Vögel und andere Wildtiere, die aus der intensiv genutzten<br />

Agrarlandschaft verschwunden sind. Dies können z.B. Blühstreifen, Hecken,<br />

artenreiche Grünlandflächen und Uferrandstreifen sein. Sie können maßgeblich<br />

zum Erhalt der Artenvielfalt beitragen, wenn sie in ausreichendem Umfang in der<br />

Agrarlandschaft vorhanden sind (mindestens 10-20 % der Flächen). Ökologische<br />

Vorrangflächen kommen auch den Landwirten zugute, da sie Produktionsgrundlagen<br />

wie Wasser, Boden und Klima nachhaltig sichern und z.B. Blüten<br />

bestäubende Insekten wie Bienen und Hummeln fördern.<br />

Wie könnte eine Ausgestaltung dieser beiden Forderungen aussehen?<br />

1. Bewirtschaftet ein Betrieb mindestens 10 % seiner Flächen naturverträglich,<br />

so erhält er für die gesamte Betriebsfläche eine Direktzahlung in Höhe von 100 €<br />

pro Hektar und Jahr.<br />

2. Ökologische Vorrangflächen<br />

werden mit 1.000 € / ha und<br />

Jahr honoriert. Dies ergibt z.B.<br />

für einen Betrieb mit 100 ha bei<br />

10 % ÖVF 20.000 €.<br />

3. Die bisherigen Direktzahlungen<br />

werden abgespeckt<br />

und die Mittel in die Entwicklung<br />

ländlicher Räume (ELER) gesteckt,<br />

also u.a. in Ausgleichszahlungen<br />

für besonders naturverträgliche<br />

Wirtschaftsweisen.<br />

Grünlandumbruch: „Ja?“ oder „Nein?“ –<br />

der <strong>NABU</strong> <strong>Oberberg</strong> stellt sich der Diskussion.<br />

Foto: F. Ortlieb<br />

Artenvielfalt und Landwirtschaft<br />

ELER<br />

Direktzahlungen<br />

ohne<br />

ökologische<br />

Leistungen<br />

Status quo<br />

ELER<br />

Direktzahlungen<br />

(DZ) für naturverträgliche<br />

Bewirtschaftung<br />

der ÖVF<br />

DZ für den gesamten<br />

Betrieb, wenn<br />

10 % ÖVF<br />

Der Beschluss des EU-Parlaments vom 13. März über die Reform der gemeinsamen<br />

Agrarpolitik verspricht allerdings nichts Gutes:<br />

Zwar wurde ein verbindliches Greening der Direktzahlungen gegen den erheblichen<br />

Widerstand der Agrarlobby beschlossen. Mit der Reduzierung der ökologischen<br />

Vorrangflächen von sieben Prozent auf zunächst drei und später fünf<br />

Prozent der landwirtschaftlichen Nutzflächen ist der Nutzen für die Umwelt jedoch<br />

verschwindend gering. „Es bleibt zu hoffen, dass in den anstehenden Verhandlungen<br />

mit dem Ministerrat und der Europäischen Kommission noch substanzielle<br />

Verbesserungen durchgesetzt werden können“, so <strong>NABU</strong>-Präsident<br />

Olaf Tschimpke.<br />

⇒ Verbot von Grünlandumbruch und konsequenter Schutz des artenreichen<br />

Grünlandes.<br />

Der <strong>NABU</strong>-Bundesverband fordert ein Grünlandumbruchverbot, weil in Deutschland<br />

der Grünlandanteil an den landwirtschaftlich genutzten Flächen stetig abnimmt.<br />

Machte er 1975 noch 39 % aus, waren es 2010 nur noch 28 %<br />

(IT.NRW). In neuster Zeit hat sich diese Situation durch weltweit steigende Weizenpreise<br />

und der Produktionsförderung von Biogas und Biokraftstoffen zugespitzt.<br />

Das <strong>Oberberg</strong>ische folgt<br />

diesem Trend nicht. 1975 betrug<br />

der Grünlandanteil 82 %, 2010<br />

waren es 91 %. Aus diesem<br />

Grunde stellt der <strong>NABU</strong>-<br />

<strong>Oberberg</strong> eine auf die hiesige<br />

Region zugeschnittene Einschränkung<br />

des Grünlandumbruchverbots<br />

zur Diskussion:<br />

Intensiv bewirtschaftetes Grünland<br />

darf unter bestimmten Voraussetzungen<br />

in extensiven<br />

⇒<br />

⇒<br />

⇒<br />

<strong>NABU</strong>-Forderung<br />

Acker umgewandelt werden,<br />

insbesondere, wenn eine mehrjährige<br />

Fruchtfolge sichergestellt<br />

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