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pdf, 1 MB - Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen

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Das Berufspraktikum<br />

___________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Für die Praktikantinnen, die in <strong>Die</strong>nststellen <strong>und</strong> Einrichtungen des öffentlichen<br />

<strong>Die</strong>nstes in Bremen tätig sind, werden die Praktikantinnenverträge durch die <strong>Senatorin</strong><br />

<strong>für</strong> Finanzen ausgestellt. <strong>Die</strong> zuständige <strong>Die</strong>nststelle hat diese Anschrift:<br />

Aus- <strong>und</strong> Fortbildungszentrum<br />

Sachgebiet 40 - Berufliche Ausbildung <strong>und</strong> Praktika -<br />

Doventorcontrescarpe 172 Block B<br />

28195 Bremen<br />

Aus den Praktikantinnenverträgen leiten sich üblicherweise spezifische Verpflichtungen<br />

wie z.B. die Einhaltung von Arbeitszeitregeln oder die Schweigepflicht ab. <strong>Die</strong><br />

Praktikantinnen tun gut daran, sich darüber vor Beginn detailliert zu informieren, die<br />

Regelungen zu beachten, bei Unklarheiten direkt nachzufragen <strong>und</strong>/oder sich mit<br />

den Personalvertretungen in Verbindung zu setzen.<br />

<strong>Die</strong> Arbeitszeit der Praktikantinnen entspricht in der Regel der von Vollzeitbeschäftigten,<br />

Reduzierungen bis zu 28 Wochenst<strong>und</strong>en sind ohne Verlängerungen möglich.<br />

Teilzeitvarianten, bei denen die wöchentliche Arbeitszeit unter 28 St<strong>und</strong>en liegt, erfordern<br />

entsprechende Verlängerungen <strong>und</strong> bedürfen der Absprache mit dem Bereich<br />

Ausbildung.<br />

4. Anerkennung der Praxisstellen<br />

<strong>Die</strong> Praxisstellen müssen frühzeitig, d.h. vor Beginn des Praktikums, ihre Anerkennung<br />

als Ausbildungsstelle beantragen <strong>und</strong> genehmigen lassen. <strong>Die</strong> Anträge sind an<br />

unsere auf Seite 5 genannte Anschrift zu richten. Als Praxisstellen gelten Einrichtungen<br />

<strong>und</strong> <strong>Die</strong>nste der <strong>Jugend</strong>-, Familien- <strong>und</strong> Sozialhilfe <strong>und</strong> Einrichtungen der Heilerziehungspflege,<br />

die sozialpädagogische, heilerziehungspflegerische <strong>und</strong> Aufgaben<br />

der Sozialarbeit/Sozialpädagogik wahrnehmen.<br />

<strong>Die</strong> Praxisstellen müssen zudem nachweisen, dass die Anleitung der Praktikantinnen<br />

durch in der Praxisstelle ständig beschäftigte, staatlich anerkannte Sozialarbeiterinnen/Sozialpädagoginnen,<br />

staatlich anerkannte Elementarpädagoginnen bzw. Erzieherinnen<br />

<strong>und</strong> Heilerziehungspflegerinnen übernommen wird. Das eröffnet die Chance<br />

zum Modellernen, d.h. die Möglichkeit, professionelles Handeln live zu erleben,<br />

sich daran zu orientieren, es zu reflektieren <strong>und</strong> daraus <strong>für</strong> die eigene Praxis Schlüsse<br />

zu ziehen. „Fernanleitungen“ sind obsolet, weil sie die Lernchancen der Praktikantinnen<br />

erheblich vermindern. <strong>Die</strong> AnleiterInnen müssen mindestens drei Jahre beruflich<br />

tätig sein <strong>und</strong> an einer Fortbildung <strong>für</strong> AnleiterInnen teilgenommen haben.<br />

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