pdf, 1 MB - Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen
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Das Berufspraktikum<br />
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Regelungen zu den Anerkennungsordnungen<br />
1. Regelung zum Sozialverwaltungspraktikum <strong>für</strong><br />
Sozialarbeiterinnen / Sozialpädagoginnen<br />
Nach der bremischen Anerkennungsordnung <strong>für</strong> Sozialarbeiterinnen / Sozialpädagoginnen<br />
(AO) gliedert sich das einjährige Berufspraktikum in den neunmonatigen<br />
sozialpraktischen <strong>und</strong> den dreimonatigen Sozialverwaltungsteil - siehe AO § 3. 1<br />
Das Sozialverwaltungspraktikum kann als Block an den Anfang oder das Ende des<br />
Praktikums oder auch in eine andere zeitliche Phase gelegt werden, zu empfehlen ist<br />
der Beginn am Anfang eines Jahresquartals.<br />
Anforderungen an das Sozialverwaltungspraktikum<br />
Im Paragraphen 3 der AO sind die Anforderungen an das Sozialverwaltungspraktikum<br />
so formuliert: „Während der Sozialverwaltungstätigkeit soll der Berufspraktikant<br />
in die rechtlichen Gr<strong>und</strong>lagen sozialer Arbeit eingeführt <strong>und</strong> mit den Gr<strong>und</strong>funktionen<br />
von Verwaltungshandeln vertraut gemacht werden. Er soll einen Überblick über die<br />
Zuständigkeiten <strong>und</strong> das Zusammenwirken der verschiedenen Bereiche gewinnen.“<br />
Zu den Anforderungen gehört im einzeln, dass den Praktikantinnen Gelegenheit gegeben<br />
wird<br />
• Einführungen zu erhalten in die Anwendung von Sozialgesetzen;<br />
• Einsichten in praktisches Verwaltungshandeln gewinnen, Ermessensspielräume<br />
erkennen sowie die Rollen, Interessen <strong>und</strong> Verantwortlichkeiten der Beteiligten<br />
analysieren zu können;<br />
• zur praktischen fachlichen Erprobung bei der selbstständigen Übernahme von<br />
Einzelaufgaben/-fällen eines Rechtsgebietes;<br />
• zur Einübung in das Anfertigen von schriftlichen Stellungnahmen, Berichten, Protokollen<br />
usw. <strong>für</strong> Kostenträger, Gerichte, andere <strong>Die</strong>nste, Teams, Vorgesetzte<br />
etc.;<br />
• zur Beteiligung an fachlichen Diskussions- <strong>und</strong> Veränderungsprozessen der jeweiligen<br />
Träger, <strong>Die</strong>nste <strong>und</strong> Einrichtungen;<br />
• zum Sammeln von Erfahrungen in der Zusammenarbeit in Teams, mit Kooperationspartnern<br />
<strong>und</strong> fachlich relevanten Instanzen ggf. durch Hospitationen.<br />
1<br />
Mit den 2008 festgelegten Regelungen ist zugleich gewährleistet, dass nach dem erfolgreichen Abschluss<br />
von Studium <strong>und</strong> Berufspraktikum die Gleichwertigkeit mit dem Abschluss der 2. Verwaltungsprüfung<br />
gegeben ist <strong>und</strong> den Absolventinnen die Übernahme ins Beamtenverhältnis ermöglicht<br />
wird.<br />
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