pdf, 1 MB - Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen
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Das Berufspraktikum<br />
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Zehn Qualitätsmerkmale<br />
<strong>Die</strong> inhaltliche <strong>und</strong> organisatorische Ausgestaltung der Lernprozesse von Berufspraktikantinnen<br />
im Anerkennungsjahr wird in Bremen vor allem durch diese zehn<br />
Qualitätsmerkmale bestimmt:<br />
♦ Das Anerkennungsjahr umfasst zwölf Monate <strong>und</strong> gibt damit den Praktikantinnen<br />
Gelegenheit, längerfristig unter Ernstfallbedingungen die in der Fach(hoch)<br />
schule/Universität erworbenen Kenntnisse <strong>und</strong> Fähigkeiten in der Praxis zu erproben<br />
<strong>und</strong> zu vertiefen <strong>und</strong> dabei ein professionelles Selbstverständnis zu erlangen.<br />
♦ <strong>Die</strong> Anerkennung geeigneter Praktikumstellen erfolgt durch die Fachbehörde<br />
nach Kriterien, die in der Anerkennungsordnung festgelegt sind.<br />
♦ <strong>Die</strong> Praktikantinnen erhalten in den Praktikumstellen eine Anleitung durch erfahrene<br />
Fachkräfte, die <strong>für</strong> die Anleitungsaufgaben durch Fortbildungen unterstützt<br />
werden.<br />
♦ Für jede Praktikantin ist ein Ausbildungsplan zu erstellen, der Inhalte <strong>und</strong> Phasen<br />
des Lernprozesses beschreibt <strong>und</strong> als fachliche Folie <strong>für</strong> die Durchführung<br />
des Praktikums dient.<br />
♦ <strong>Die</strong> Praktikumstellen tragen Sorge da<strong>für</strong>, dass Anleiterinnen wie Praktikantinnen<br />
ausreichend Zeit <strong>für</strong> die Durchführung regelmäßiger Anleitungsgespräche<br />
haben.<br />
♦ <strong>Die</strong> Praktikantinnen werden bis zu 38 Tage im Jahr freigestellt <strong>für</strong> die Teilnahme<br />
an praxisbegleitenden Ausbildungsveranstaltungen, die auf vertiefende<br />
Fachinformation <strong>und</strong> die Unterstützung der Lernprozesse in den Praktikumsstellen<br />
ausgerichtet sind.<br />
♦ Im Zentrum der Lernprozesse in den von erfahrenen Fachkräften geleiteten Begleitveranstaltungen<br />
steht die Befähigung zur mündlichen wie schriftlichen Darstellung<br />
<strong>und</strong> zur fachlichen Reflexion des eigenen beruflichen Handelns.<br />
♦ Zum arbeitsfeldübergreifenden Informations- <strong>und</strong> Erfahrungsaustausch sowie<br />
zur kollegialen Beratung treffen sich die Praktikantinnen regelmäßig in<br />
selbstorganisierten Kleingruppen.<br />
♦ Vor <strong>und</strong> während des Praktikums kann Ausbildungsberatung, in besonderen<br />
Konflikt- <strong>und</strong> Problemsituationen Supervision in Anspruch genommen werden.<br />
♦ Das Berufspraktikum erfolgt im Rahmen tariflich geregelter Praktikantinnenverträge;<br />
nach dem Abschluss des Praktikums haben die Praktikantinnen Ansprüche nach<br />
dem SGB III.<br />
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