04.02.2014 Aufrufe

pdf, 1 MB - Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen

pdf, 1 MB - Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen

pdf, 1 MB - Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Das Berufspraktikum<br />

___________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Zehn Qualitätsmerkmale<br />

<strong>Die</strong> inhaltliche <strong>und</strong> organisatorische Ausgestaltung der Lernprozesse von Berufspraktikantinnen<br />

im Anerkennungsjahr wird in Bremen vor allem durch diese zehn<br />

Qualitätsmerkmale bestimmt:<br />

♦ Das Anerkennungsjahr umfasst zwölf Monate <strong>und</strong> gibt damit den Praktikantinnen<br />

Gelegenheit, längerfristig unter Ernstfallbedingungen die in der Fach(hoch)­<br />

schule/Universität erworbenen Kenntnisse <strong>und</strong> Fähigkeiten in der Praxis zu erproben<br />

<strong>und</strong> zu vertiefen <strong>und</strong> dabei ein professionelles Selbstverständnis zu erlangen.<br />

♦ <strong>Die</strong> Anerkennung geeigneter Praktikumstellen erfolgt durch die Fachbehörde<br />

nach Kriterien, die in der Anerkennungsordnung festgelegt sind.<br />

♦ <strong>Die</strong> Praktikantinnen erhalten in den Praktikumstellen eine Anleitung durch erfahrene<br />

Fachkräfte, die <strong>für</strong> die Anleitungsaufgaben durch Fortbildungen unterstützt<br />

werden.<br />

♦ Für jede Praktikantin ist ein Ausbildungsplan zu erstellen, der Inhalte <strong>und</strong> Phasen<br />

des Lernprozesses beschreibt <strong>und</strong> als fachliche Folie <strong>für</strong> die Durchführung<br />

des Praktikums dient.<br />

♦ <strong>Die</strong> Praktikumstellen tragen Sorge da<strong>für</strong>, dass Anleiterinnen wie Praktikantinnen<br />

ausreichend Zeit <strong>für</strong> die Durchführung regelmäßiger Anleitungsgespräche<br />

haben.<br />

♦ <strong>Die</strong> Praktikantinnen werden bis zu 38 Tage im Jahr freigestellt <strong>für</strong> die Teilnahme<br />

an praxisbegleitenden Ausbildungsveranstaltungen, die auf vertiefende<br />

Fachinformation <strong>und</strong> die Unterstützung der Lernprozesse in den Praktikumsstellen<br />

ausgerichtet sind.<br />

♦ Im Zentrum der Lernprozesse in den von erfahrenen Fachkräften geleiteten Begleitveranstaltungen<br />

steht die Befähigung zur mündlichen wie schriftlichen Darstellung<br />

<strong>und</strong> zur fachlichen Reflexion des eigenen beruflichen Handelns.<br />

♦ Zum arbeitsfeldübergreifenden Informations- <strong>und</strong> Erfahrungsaustausch sowie<br />

zur kollegialen Beratung treffen sich die Praktikantinnen regelmäßig in<br />

selbstorganisierten Kleingruppen.<br />

♦ Vor <strong>und</strong> während des Praktikums kann Ausbildungsberatung, in besonderen<br />

Konflikt- <strong>und</strong> Problemsituationen Supervision in Anspruch genommen werden.<br />

♦ Das Berufspraktikum erfolgt im Rahmen tariflich geregelter Praktikantinnenverträge;<br />

nach dem Abschluss des Praktikums haben die Praktikantinnen Ansprüche nach<br />

dem SGB III.<br />

45

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!