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pdf, 1 MB - Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen

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Das Berufspraktikum<br />

___________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Praxisstellen <strong>für</strong> die Durchführung des Sozialverwaltungspraktikums<br />

„<strong>Die</strong> Sozialverwaltungstätigkeit ist in der Regel in kommunalen oder staatlichen Behörden<br />

abzuleisten....(Sie) kann auch in der Verwaltung eines Trägers der freien<br />

Wohlfahrtspflege abgeleistet werden, wenn die Aufgaben den Aufgaben in einer öffentlichen<br />

Verwaltung vergleichbar sind.“ (§ 3 AO)<br />

Integrierte Praktika<br />

In etlichen Praxisfeldern der Sozialen Arbeit bei freien wie öffentlichen Trägern haben<br />

sich die Aufgabenstellungen <strong>für</strong> Sozialarbeiterinnen/Sozialpädagoginnen so<br />

entwickelt, dass die Trennung der beiden Teile des Berufspraktikums sich als nicht<br />

mehr sinnvoll erwiesen hat <strong>und</strong> dementsprechend mehr integrierte Praktika möglich<br />

wurden.<br />

<strong>Die</strong> o.g. Anforderungen gelten auch <strong>für</strong> die integrierten Praktika. Für integrierte<br />

Sozialverwaltungspraktika kommen darum <strong>Jugend</strong>freizeitheime, Häuser der Familie,<br />

<strong>Kinder</strong>tagesheime, kleinere Wohnheime <strong>und</strong> Wohngruppen, kleinere Bildungs- <strong>und</strong><br />

Kultureinrichtungen, Schulen <strong>und</strong> andere vergleichbare Einrichtungen weiterhin nicht<br />

in Frage, weil die o.g. Anforderungen dort nicht einzulösen sind.<br />

Beratung<br />

Frau Schoppe Tel.: 361-2387, Herr Stock Tel.: 361-6885, Frau Winkelmann Tel.:<br />

361-2768 stehen als Ausbildungsberater/innen <strong>für</strong> Nachfragen über das Sozialverwaltungspraktikum<br />

zur Verfügung.<br />

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