pdf, 1 MB - Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen
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Das Berufspraktikum<br />
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• die Bereitschaft dazu, die eigenen fachlichen Handlungsweisen kritisch hinterfragen<br />
zu lassen,<br />
• das Erläutern von Konzepten, das Vermitteln methodischer Hinweise, das Empfehlen<br />
von Fachliteratur.<br />
8. Praxisbegleitende Fachveranstaltungen <strong>und</strong> -seminare<br />
<strong>Die</strong> Anerkennungsordnungen sehen <strong>für</strong> alle Praktikantinnen die obligatorische Teilnahme<br />
an sog. “praxisbegleitenden Ausbildungsveranstaltungen” vor, <strong>für</strong> die folgende<br />
Ziele formuliert wurden:<br />
• theoretische Aufarbeitung der Praxiserfahrungen,<br />
• Vertiefung der vorhandenen Kenntnisse, Fähigkeiten <strong>und</strong> Fertigkeiten <strong>und</strong><br />
• ausbildungsplatzübergreifende Information.<br />
Zum Erreichen dieser Ziele werden in fünfzehn bzw. zwölf, von praxiserfahrenen<br />
Fachkräften geleiteten, Praktikantinnen-Treffen (Begleitgruppen) Anstöße gegeben.<br />
Dabei werden insbesondere die individuellen Lernprozesse zur beruflichen Identitätsbildung<br />
unterstützt. <strong>Die</strong> Teilnehmerinnen erhalten Chancen zur gemeinsamen<br />
Reflektion der <strong>für</strong> sie neuen Rolle der professionellen Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin<br />
– Erzieherin - Elementarpädagogin. <strong>Die</strong> Gruppen werden arbeitsfeldübergreifend<br />
zusammengesetzt.<br />
Bewährt haben sich bei den Begleitgruppen insbesondere zwei Lernformen:<br />
• <strong>Die</strong> Gruppenberaterinnen geben strukturierende Hilfen <strong>für</strong> das Darstellen <strong>und</strong> Reflektieren<br />
der Erfahrungen der Praktikantinnen beim Einüben der beruflichen Rolle.<br />
• Regelmäßige Kleingruppen-Treffen der Praktikantinnen ermöglichen den (peergroup)<br />
- Erfahrungsaustausch <strong>und</strong> bieten Raum <strong>für</strong> kollegiale Unterstützungen <strong>und</strong><br />
arbeitsplatzübergreifende Informationen.<br />
Bei den Zusammenkünften der Praktikantinnen geben sie (neben dem Ausbildungsplan)<br />
mündliche <strong>und</strong>/oder schriftliche Darstellungen<br />
• des Arbeitsplatzes <strong>und</strong> der Arbeitsaufgaben,<br />
• der Arbeitsplanung <strong>und</strong> des methodischen Vorgehens sowie<br />
• des eigenen Lernprozesses<br />
die Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> die kollegialen Beratungsprozesse, die beruflichen Handlungskompetenzen<br />
der Beteiligten fördern sollen. Art <strong>und</strong> Umfang der Berichte <strong>und</strong> die<br />
methodischen Formen des Fachaustauschs darüber werden von den Gruppenberaterinnen<br />
in den Gruppen festgelegt.<br />
<strong>Die</strong> schriftliche Darstellung des Lernprozesses im Berufspraktikum, Erfahrungs- oder<br />
Kolloquiumsbericht genannt, ist zugleich eine wichtige Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> das Kolloquium.<br />
Der Kolloquiumsbericht sollte 10 Seiten DIN A 4 nicht überschreiten (Arial Schriftgröße<br />
12, 1,5-zeilig. <strong>Die</strong> Praktikantinnen werden rechtzeitig schriftlich zur Abgabe des<br />
Berichtes gebeten.<br />
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