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BBSR-Online-Publikation, Nr. 25/2009 ... - KlimaMORO

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Klimawandelgerechte Stadtentwicklung 9<br />

- beeinflussende Faktoren im Hinblick auf eine Verbesserung der<br />

Umsetzung vor Ort identifizieren und<br />

- bestehende Förderprogramme, Datenbanken und ausgewählte<br />

Wettbewerbe aufbereiten, um den Kommunen einen Wegweiser durch den<br />

"Förderdschungel" zur Verfügung zu stellen.<br />

3.2 Förderprogramme der EU, des Bundes und der<br />

Länder<br />

Sowohl die europäische Ebene als auch Bund und Länder haben in den letzten<br />

Jahren verstärkt Programme aufgelegt, Wettbewerbe ausgelobt und<br />

Modellvorhaben initiiert, die direkt oder indirekt klimapolitische Fragestellungen<br />

und Projekte betreffen. In Abhängigkeit von einer beratenden, umsetzenden oder<br />

als Vorbild fungierenden Funktion (siehe hierzu auch Expertise<br />

Leistungspotenziale der Stadtentwicklung, <strong>BBSR</strong>-<strong>Online</strong>-<strong>Publikation</strong> 22/09) sind<br />

entsprechende überörtliche Finanzierungsquellen mittelbar oder unmittelbar<br />

interessant.<br />

Finanzielle Begünstigungen des Staates dienen einerseits dazu, Bedarfe zu<br />

decken und Handlungsfähigkeit wieder herzustellen und andererseits bestimmte<br />

Entwicklungen, Handlungen und Planungen zu initiieren und zu motivieren.<br />

Bochnig und Selle kategorisieren für den Bereich der Stadterneuerung reaktive<br />

(Förderung des Erhalts bzw. der Wiederherstellung) und persuasive/anreizende<br />

Fördermittel (vgl. Bochnig und Selle 1993).<br />

Öffentliche Fördermittel werden nicht automatisch gewährt, sondern müssen<br />

beantragt werden. Förderrichtlinien geben Auskunft über formale Kriterien wie<br />

den Zuwendungsempfänger, Bedingungen der Antragstellung, Finanzierungsart<br />

und -höhe, Verfahrensablauf, aber auch über die Zielsetzung der Förderung. Die<br />

üblichen Förderarten in einschlägigen Programmen sind Zuschuss, Darlehen,<br />

Bürgerschaft, Beteiligung und Garantie.<br />

Auf die Mehrzahl der Begünstigungen besteht kein Rechtsanspruch mit Ausnahme<br />

von steuerlichen Vergünstigungen und Einspeisevergütungen. Mangels<br />

eindeutiger Definitionen werden die hier interessierenden öffentlichen<br />

Fördermittel, als Geldsummen verstanden, die Dritten 1 nach einem erfolgreichen<br />

Antragsprozess gewährt werden. Solange die Bedingungen für die Fördermittel<br />

eingehalten werden müssen gewährte Mittel i. d. R. nicht zurück- und auch keine<br />

Zinsen gezahlt werden. Ausnahmen bilden hier die als Darlehen gewährten<br />

Gelder.<br />

1 U. a. öffentliche und private Unternehmen, Privatpersonen, Vereine und Verbände sowie Kommunen.<br />

Förderprogramme <strong>BBSR</strong>-<strong>Online</strong>-<strong>Publikation</strong>, <strong>Nr</strong>. <strong>25</strong>/<strong>2009</strong>

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