BBSR-Online-Publikation, Nr. 25/2009 ... - KlimaMORO
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Klimawandelgerechte Stadtentwicklung 13<br />
Integrierte Programme<br />
Integrierte Förderprogramme werden im Kontext der Expertise thematisch<br />
verstanden, d.h. es werden Finanzierungsmöglichkeiten für klimagerechte<br />
Stadtentwicklungsstrategien betrachtet, die sich sowohl mit Fragen des<br />
Klimaschutzes als auch der Klimaanpassung auseinandersetzen. Dabei wird der<br />
Fokus auf klassische stadtentwicklungspolitische Handlungsfelder wie Siedlungsentwicklung,<br />
Städtebau- und Stadtgestalt, Grün- und Freiflächenentwicklung,<br />
Wirtschaft, Tourismus, Verkehr und Kultur/Denkmalpflege gelegt.<br />
Seit der Föderalismusreform 2006 besteht neben der Gemeinschaftsaufgabe<br />
"Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK), die der<br />
Land- und Forstwirtschaft dient, die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung<br />
der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW).<br />
Zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes haben Bund<br />
und Länder das Gemeinschaftsprogramm GAK aufgelegt, das auch die EU-<br />
Mittel kofinanziert. Zwar ist die Agrarstrukturpolitik originäre Aufgabe der<br />
Länder, jedoch wirkt der Bund bei der Aufgabenerfüllung und Finanzierung<br />
aufgrund der Bedeutung der Agrarstrukturen für die Gesamtheit des Staates und<br />
der Lebensverhältnisse mit. Auf Basis der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung<br />
der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) haben die Bundesländer<br />
Förderinstrumente zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung und der<br />
Landwirtschaft entwickelt, die sich besonders den Zielen einer umweltschonenden<br />
Landwirtschaft und der nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums widmen.<br />
Für die Durchführung der Förderung sind die jeweiligen Bundesländer zuständig,<br />
die auch die förderfähigen Projekte auswählen, Schwerpunkte setzen und die<br />
Fördermittel auf bestimmte Projekte, Branchen oder Regionen konzentrieren.<br />
Zuständig sind die Wirtschaftsministerien bzw. die Förder- oder Aufbaubanken der<br />
Länder. Die Richtlinien der Länder formulieren Rahmenbedingungen und<br />
Fördervoraussetzungen. Im Rahmen der entsprechend ausgestalten<br />
Landesprogramme 3 findet sich eine Reihe von Finanzierungsoptionen,<br />
insbesondere für Klimaanpassungsmaßnahmen im Bereich der Landwirtschaft,<br />
von Natur und Landschaft, Hochwasserschutz und der Siedlungsentwicklung. Die<br />
Programme zur ländlichen Entwicklung bieten Kommunen im ländlichen Raum<br />
eine besondere Chance, Klimaschutz und Klimaanpassung noch stärker auf der<br />
lokalen Ebene zu verankern und Synergieeffekte auch für die Stadtentwicklung zu<br />
erzielen. Strategien zur Klimaanpassung und Klimaschutz dienen dem<br />
übergreifenden Ziel der GAK, der Sicherung und Entwicklung der ländlichen<br />
Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume.<br />
3 Auf Landeebene findet sich für diese Aufgabe unterschiedliche Bezeichnungen wie bspw. Integrierte Ländliche Entwicklung<br />
(ILE) und LEADER (Brandenburg), Ländliche Entwicklung (Bayern) und Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung<br />
(Nordrhein‐Westfalen).<br />
Förderprogramme <strong>BBSR</strong>-<strong>Online</strong>-<strong>Publikation</strong>, <strong>Nr</strong>. <strong>25</strong>/<strong>2009</strong>