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BBSR-Online-Publikation, Nr. 25/2009 ... - KlimaMORO

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Klimawandelgerechte Stadtentwicklung 13<br />

Integrierte Programme<br />

Integrierte Förderprogramme werden im Kontext der Expertise thematisch<br />

verstanden, d.h. es werden Finanzierungsmöglichkeiten für klimagerechte<br />

Stadtentwicklungsstrategien betrachtet, die sich sowohl mit Fragen des<br />

Klimaschutzes als auch der Klimaanpassung auseinandersetzen. Dabei wird der<br />

Fokus auf klassische stadtentwicklungspolitische Handlungsfelder wie Siedlungsentwicklung,<br />

Städtebau- und Stadtgestalt, Grün- und Freiflächenentwicklung,<br />

Wirtschaft, Tourismus, Verkehr und Kultur/Denkmalpflege gelegt.<br />

Seit der Föderalismusreform 2006 besteht neben der Gemeinschaftsaufgabe<br />

"Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK), die der<br />

Land- und Forstwirtschaft dient, die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung<br />

der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW).<br />

Zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes haben Bund<br />

und Länder das Gemeinschaftsprogramm GAK aufgelegt, das auch die EU-<br />

Mittel kofinanziert. Zwar ist die Agrarstrukturpolitik originäre Aufgabe der<br />

Länder, jedoch wirkt der Bund bei der Aufgabenerfüllung und Finanzierung<br />

aufgrund der Bedeutung der Agrarstrukturen für die Gesamtheit des Staates und<br />

der Lebensverhältnisse mit. Auf Basis der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung<br />

der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) haben die Bundesländer<br />

Förderinstrumente zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung und der<br />

Landwirtschaft entwickelt, die sich besonders den Zielen einer umweltschonenden<br />

Landwirtschaft und der nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums widmen.<br />

Für die Durchführung der Förderung sind die jeweiligen Bundesländer zuständig,<br />

die auch die förderfähigen Projekte auswählen, Schwerpunkte setzen und die<br />

Fördermittel auf bestimmte Projekte, Branchen oder Regionen konzentrieren.<br />

Zuständig sind die Wirtschaftsministerien bzw. die Förder- oder Aufbaubanken der<br />

Länder. Die Richtlinien der Länder formulieren Rahmenbedingungen und<br />

Fördervoraussetzungen. Im Rahmen der entsprechend ausgestalten<br />

Landesprogramme 3 findet sich eine Reihe von Finanzierungsoptionen,<br />

insbesondere für Klimaanpassungsmaßnahmen im Bereich der Landwirtschaft,<br />

von Natur und Landschaft, Hochwasserschutz und der Siedlungsentwicklung. Die<br />

Programme zur ländlichen Entwicklung bieten Kommunen im ländlichen Raum<br />

eine besondere Chance, Klimaschutz und Klimaanpassung noch stärker auf der<br />

lokalen Ebene zu verankern und Synergieeffekte auch für die Stadtentwicklung zu<br />

erzielen. Strategien zur Klimaanpassung und Klimaschutz dienen dem<br />

übergreifenden Ziel der GAK, der Sicherung und Entwicklung der ländlichen<br />

Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume.<br />

3 Auf Landeebene findet sich für diese Aufgabe unterschiedliche Bezeichnungen wie bspw. Integrierte Ländliche Entwicklung<br />

(ILE) und LEADER (Brandenburg), Ländliche Entwicklung (Bayern) und Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung<br />

(Nordrhein‐Westfalen).<br />

Förderprogramme <strong>BBSR</strong>-<strong>Online</strong>-<strong>Publikation</strong>, <strong>Nr</strong>. <strong>25</strong>/<strong>2009</strong>

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