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Heidebote 02 2013 - Langebrück

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es im Frühjahr und Herbst zu erheblichen Beeinträchtigungen.<br />

Eine tragfähige Lösung kann aus Sicht des Ortschaftsrates nur<br />

durch die Dresdner Stadtverwaltung im Einvernehmen mit dem<br />

Staatsbetrieb Sachsenforst erreicht werden. Daher hat der Ortschaftsrat<br />

nachfolgenden Beschluss gefasst:<br />

Beschluss-NR: OR LB 137 vom 18.12.2012<br />

Der Ortschaftsrat der Ortschaft Langebrück bittet die Oberbürgermeisterin<br />

der Landeshauptstadt Dresden, die Entwässerungssituation<br />

des Oberflächenwassers im Bereich Albert-Richter-Straße/<br />

J.-Weinheimer-Straße einschließlich angrenzender Grundstücke<br />

ab Waldkante Dresdner Heide zu prüfen und eine Lösung<br />

zum Schutz der Grundstückseigentümer und des öffentlichen<br />

Straßennetzes vor Oberflächenwasser aus der Dresdner Heide<br />

herbeizuführen.<br />

Der Ortschaftsrat der Ortschaft Langebrück regt die Beteiligung<br />

des Staatsbetriebs Sachsenforst sowie der betroffenen Grundstückseigentümer<br />

bei der Erarbeitung von Lösungsmöglichkeiten<br />

an.<br />

Der Ortschaftsrat bittet um Stellungnahme im Rahmen der Beschlusserfüllung<br />

bis 30.04.<strong>2013</strong>.<br />

Straßenreinigungspflichten der Bürgerinnen<br />

und Bürger entsprechend Straßenreinigungssatzung<br />

Straßenlaub- und Schneeberäumung in der Ortschaft Langebrück<br />

In der Ortschaft Langebrück findet immer wieder pünktlich im<br />

Herbst und mit einsetzendem Schneefall in der Bürgerschaft<br />

eine intensive Diskussion über die Anliegerpflichten bei der<br />

Straßenlaub- und Schneeberäumung sowie die Aufgaben und<br />

Pflichten der Landeshauptstadt Dresden statt. Der Ortschaftsrat<br />

bemüht sich seit vielen Jahren, die Winterdienstleistungen in der<br />

Ortschaft Langebrück auf das Straßennebennetz auszuweiten.<br />

Leider wurde hierzu seitens der Dresdner Stadtverwaltung mit<br />

Verweis auf die begrenzten finanziellen und organisatorischen<br />

Ressourcen für das Gesamtstadtgebiet immer eine ablehnende<br />

Position eingenommen. Auch der Dresdner Stadtrat hat bisher<br />

keinen Handlungsbedarf gesehen. Für den Ortschaftsrat bleibt<br />

das Thema jedoch ein wichtiges Anliegen. Gerade die Zufahrt<br />

zu medizinischen und sozialen Einrichtungen muss gewährleistet<br />

werden. Auch für die Neulußheimer Straße als einzige<br />

Zufahrtsstraße zu einem Wohngebiet fordert der Ortschaftsrat<br />

die Aufnahme in den Räumplan der Landeshauptstadt Dresden.<br />

Der örtliche Bauhof unterstützt die Winterdienstleistungen<br />

im Rahmen seiner technischen Möglichkeiten. Neben diesem<br />

Engagement sind aber auch die Bürgerinnen und Bürger aufgefordert,<br />

ihren Pflichten entsprechend den geltenden städtischen<br />

Satzungen nachzukommen. Der Ortschaftsrat setzt sich für eine<br />

gemeinsame Aufgabenwahrnahme von Stadt und Bürgerschaft<br />

mit transparenten und nachvollziehbaren Regelungen ein. Daher<br />

hat er nachfolgenden Beschluss gefasst:<br />

Beschluss-NR: OR LB 138 vom 18.12.2012<br />

Der Ortschaftsrat der Ortschaft Langebrück weist auf die bestehenden<br />

Anliegerpflichten von Eigentümern und Besitzern<br />

der durch öffentliche Straßen erschlossenen Grundstücke<br />

entsprechend § 3 Straßenreinigungssatzung der Landeshauptstadt<br />

Dresden vom 16.12.2004 sowie §§ 4 und 5 Winterdienst-<br />

Anliegersatzung vom 07.12.2001 hin.<br />

Demnach obliegt soweit nicht anders geregelt die regelmäßige<br />

Reinigung der Straßen und Fußwege, einschließlich der Entfernung<br />

von Laub und Streugut, sowie die Räum- und Streupflicht<br />

der Fußwege bis zu einer Breite von 1,50 Metern den Anliegern.<br />

Die örtliche Verwaltungsstelle wird beauftragt, dem Ortschaftsrat<br />

bis zum 01.03.<strong>2013</strong> umfassend über die durch den örtlichen<br />

Bauhof erbrachten bzw. in der Zukunft geplanten Räum- und<br />

Reinigungsleistungen zu berichten. Der Ortschaftsrat fordert dabei<br />

eine einheitliche und für die Öffentlichkeit transparente Verfahrensweise<br />

bei der Erbringung von Räum- und Reinigungsleitungen<br />

durch den örtlichen Bauhof.<br />

Die örtliche Verwaltungsstelle wird beauftragt, die Öffentlichkeit<br />

nochmals in geeigneter Weise über die bestehenden satzungsrechtlichen<br />

Verpflichtungen innerhalb der Landeshauptstadt<br />

Dresden zu informieren und konsequent auf die Einhaltung und<br />

Durchsetzung der Anliegerpflichten hinzuwirken.<br />

Die örtliche Verwaltungsstelle wird beauftragt, mit dem Straßenund<br />

Tiefbauamt schnellstmöglich einen Verfahrensvorschlag für<br />

den Einsatz von Dritten für die Erbringung von Winterdienstleistungen<br />

im Straßennebennetz der Ortschaft Langebrück,<br />

einschließlich Kostenangebot, zu erarbeiten.<br />

Dem Ortschaftsrat der Ortschaft Langebrück soll dazu in seiner<br />

46. Sitzung im Januar <strong>2013</strong> berichtet werden.<br />

Benennung von Straßen im Wohngebiet<br />

„An der Heide“<br />

Ortschaftsrat entscheidet über Vorschläge für die Benennung<br />

der Planstraßen A bis D<br />

Die Erschließungsmaßnahmen im Bebauungsplangebiet Nr. 216<br />

Dresden-Langebrück, Wohngebiet „An der Heide“ haben im<br />

Herbst begonnen. Die Vorstellung und Beschlussfassung zum<br />

Satzungsentwurf soll im Februar <strong>2013</strong> auf der Tagesordnung des<br />

Ortschaftsrates stehen. Dieser Entwurf entspricht im Wesentlichen<br />

den Vorgaben des öffentlich ausgelegten und beschlossenen<br />

Aufstellungsbeschluss. Nach Beschlussfassung im Ortschaftsrat<br />

wird dann die Vorlage im Stadtrat und seinen zuständigen Ausschüssen<br />

beraten und beschlossen. Somit könnte im Mai/ Juni<br />

<strong>2013</strong> Baurecht für das neue Wohngebiet bestehen.<br />

Der Ortschaftsrat der Ortschaft Langebrück war daher im Vorfeld<br />

aufgefordert, entsprechend den Regelungen des Eingemeindungsvertrages,<br />

Vorschläge für die Benennung von Straßen im<br />

geplanten Wohngebiet „An der Heide“ zu machen. Der Stadtrat,<br />

welcher abschließend entscheiden wird, kann von diesem Votum<br />

nur bei triftigen Gründen abweichen.<br />

Der Ortschaftsrat hatte daher die Bürgerschaft aufgerufen, Vorschläge<br />

für die Straßenbenennungen zu machen. Diesem Aufruf<br />

folgten viele Bürger unserer Ortschaft, so dass im Ergebnis weit<br />

über 30 Vorschläge vorlagen über die beraten wurde. Neben<br />

Personen wurden vor allem Vorschläge aus Flora und Fauna oder<br />

mit geographischem Bezug gemacht. Der Ortschaftsrat dankt<br />

allen Bürgerinnen und Bürgern für ihre Vorschläge und bittet um<br />

Verständnis, dass leider nur 4 Berücksichtigung finden konnten.<br />

Eine Reihe von Vorschlägen wie z.B. den Kunsthistoriker Jean<br />

Louis Sponsel oder den ersten Langebrücker Wehrleiter Reinhardt<br />

Schäfer gilt es sicher in der Zukunft wieder aufzugreifen.<br />

Im Ergebnis hat der Ortschaftsrat nachfolgende Vorschläge<br />

beschlossen:<br />

Planstraße A: Hugo-Hickmann-Straße<br />

Der Name Hickmann steht zum einen für den Vater als Begründer<br />

des ersten deutschen Kinderheims in Liegau-Augustusbad und<br />

zum anderen für den Sohn Hickmann der als Vizepräsident des<br />

Sächsischen Landtages Opfer zweier Diktaturen wurde. In der<br />

Mai-Ausgabe des <strong>Heidebote</strong>n werden wir an beide Persönlichkeiten<br />

erinnern.<br />

Planstraße B: Berta-Dißmann-Straße<br />

Frau Berta Dißmann wohnte auf der Höntzschstraße in Langebrück<br />

und verfasste eine Reihe von Büchern zur Hauswirtschaft.<br />

Ihr bekanntestes Buch „Ratgeber für Herd und Haus“ erreichte<br />

23 Auflagen und war seit 1912 in Sachsen und darüber hinaus<br />

weit verbreitet.<br />

Planstraße C: Am Braugraben<br />

Mit diesem Vorschlag folgt der Ortschaftsrat der Anregung mit<br />

der Straßenbenennung einen geographischen Bezug zum unmittelbaren<br />

Umfeld herzustellen.<br />

Planstraße D: Am Lärchenholz<br />

Auch mit diesem Vorschlag folgt der Ortschaftsrat der Anregung<br />

mit der Straßenbenennung einen geographischen Bezug zum<br />

unmittelbaren Umfeld herzustellen.<br />

Bildung einer Arbeitsgruppe<br />

Fuß- und Radwegekonzept<br />

Ortschaftsrat möchte sachkundige Bürgerinnen und Bürger bei<br />

der Erarbeitung einbinden<br />

Der Ortschaftsrat der Ortschaft Langebrück beschäftigt sich<br />

schon seit vielen Jahren mit der Frage der Verbesserung des<br />

Radwegenetzes in der Ortschaft und an das Umland. Ein erster<br />

Schritt wurde mit der Errichtung des befestigten Weges entlang<br />

der Dresdner Straße zum Ortsamtsgebiet Klotzsche erreicht. Eine<br />

Radfahrerbefragung an diesem Weg auf Initiative von Bündnis<br />

90/ Grüne und die anschließende Diskussion im und mit dem<br />

Ortschaftsrat gaben den Impuls für die Entscheidung, zu diesem<br />

…Fortsetzung auf Seite 6

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