Heidebote 02 2013 - Langebrück
Heidebote 02 2013 - Langebrück
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es im Frühjahr und Herbst zu erheblichen Beeinträchtigungen.<br />
Eine tragfähige Lösung kann aus Sicht des Ortschaftsrates nur<br />
durch die Dresdner Stadtverwaltung im Einvernehmen mit dem<br />
Staatsbetrieb Sachsenforst erreicht werden. Daher hat der Ortschaftsrat<br />
nachfolgenden Beschluss gefasst:<br />
Beschluss-NR: OR LB 137 vom 18.12.2012<br />
Der Ortschaftsrat der Ortschaft Langebrück bittet die Oberbürgermeisterin<br />
der Landeshauptstadt Dresden, die Entwässerungssituation<br />
des Oberflächenwassers im Bereich Albert-Richter-Straße/<br />
J.-Weinheimer-Straße einschließlich angrenzender Grundstücke<br />
ab Waldkante Dresdner Heide zu prüfen und eine Lösung<br />
zum Schutz der Grundstückseigentümer und des öffentlichen<br />
Straßennetzes vor Oberflächenwasser aus der Dresdner Heide<br />
herbeizuführen.<br />
Der Ortschaftsrat der Ortschaft Langebrück regt die Beteiligung<br />
des Staatsbetriebs Sachsenforst sowie der betroffenen Grundstückseigentümer<br />
bei der Erarbeitung von Lösungsmöglichkeiten<br />
an.<br />
Der Ortschaftsrat bittet um Stellungnahme im Rahmen der Beschlusserfüllung<br />
bis 30.04.<strong>2013</strong>.<br />
Straßenreinigungspflichten der Bürgerinnen<br />
und Bürger entsprechend Straßenreinigungssatzung<br />
Straßenlaub- und Schneeberäumung in der Ortschaft Langebrück<br />
In der Ortschaft Langebrück findet immer wieder pünktlich im<br />
Herbst und mit einsetzendem Schneefall in der Bürgerschaft<br />
eine intensive Diskussion über die Anliegerpflichten bei der<br />
Straßenlaub- und Schneeberäumung sowie die Aufgaben und<br />
Pflichten der Landeshauptstadt Dresden statt. Der Ortschaftsrat<br />
bemüht sich seit vielen Jahren, die Winterdienstleistungen in der<br />
Ortschaft Langebrück auf das Straßennebennetz auszuweiten.<br />
Leider wurde hierzu seitens der Dresdner Stadtverwaltung mit<br />
Verweis auf die begrenzten finanziellen und organisatorischen<br />
Ressourcen für das Gesamtstadtgebiet immer eine ablehnende<br />
Position eingenommen. Auch der Dresdner Stadtrat hat bisher<br />
keinen Handlungsbedarf gesehen. Für den Ortschaftsrat bleibt<br />
das Thema jedoch ein wichtiges Anliegen. Gerade die Zufahrt<br />
zu medizinischen und sozialen Einrichtungen muss gewährleistet<br />
werden. Auch für die Neulußheimer Straße als einzige<br />
Zufahrtsstraße zu einem Wohngebiet fordert der Ortschaftsrat<br />
die Aufnahme in den Räumplan der Landeshauptstadt Dresden.<br />
Der örtliche Bauhof unterstützt die Winterdienstleistungen<br />
im Rahmen seiner technischen Möglichkeiten. Neben diesem<br />
Engagement sind aber auch die Bürgerinnen und Bürger aufgefordert,<br />
ihren Pflichten entsprechend den geltenden städtischen<br />
Satzungen nachzukommen. Der Ortschaftsrat setzt sich für eine<br />
gemeinsame Aufgabenwahrnahme von Stadt und Bürgerschaft<br />
mit transparenten und nachvollziehbaren Regelungen ein. Daher<br />
hat er nachfolgenden Beschluss gefasst:<br />
Beschluss-NR: OR LB 138 vom 18.12.2012<br />
Der Ortschaftsrat der Ortschaft Langebrück weist auf die bestehenden<br />
Anliegerpflichten von Eigentümern und Besitzern<br />
der durch öffentliche Straßen erschlossenen Grundstücke<br />
entsprechend § 3 Straßenreinigungssatzung der Landeshauptstadt<br />
Dresden vom 16.12.2004 sowie §§ 4 und 5 Winterdienst-<br />
Anliegersatzung vom 07.12.2001 hin.<br />
Demnach obliegt soweit nicht anders geregelt die regelmäßige<br />
Reinigung der Straßen und Fußwege, einschließlich der Entfernung<br />
von Laub und Streugut, sowie die Räum- und Streupflicht<br />
der Fußwege bis zu einer Breite von 1,50 Metern den Anliegern.<br />
Die örtliche Verwaltungsstelle wird beauftragt, dem Ortschaftsrat<br />
bis zum 01.03.<strong>2013</strong> umfassend über die durch den örtlichen<br />
Bauhof erbrachten bzw. in der Zukunft geplanten Räum- und<br />
Reinigungsleistungen zu berichten. Der Ortschaftsrat fordert dabei<br />
eine einheitliche und für die Öffentlichkeit transparente Verfahrensweise<br />
bei der Erbringung von Räum- und Reinigungsleitungen<br />
durch den örtlichen Bauhof.<br />
Die örtliche Verwaltungsstelle wird beauftragt, die Öffentlichkeit<br />
nochmals in geeigneter Weise über die bestehenden satzungsrechtlichen<br />
Verpflichtungen innerhalb der Landeshauptstadt<br />
Dresden zu informieren und konsequent auf die Einhaltung und<br />
Durchsetzung der Anliegerpflichten hinzuwirken.<br />
Die örtliche Verwaltungsstelle wird beauftragt, mit dem Straßenund<br />
Tiefbauamt schnellstmöglich einen Verfahrensvorschlag für<br />
den Einsatz von Dritten für die Erbringung von Winterdienstleistungen<br />
im Straßennebennetz der Ortschaft Langebrück,<br />
einschließlich Kostenangebot, zu erarbeiten.<br />
Dem Ortschaftsrat der Ortschaft Langebrück soll dazu in seiner<br />
46. Sitzung im Januar <strong>2013</strong> berichtet werden.<br />
Benennung von Straßen im Wohngebiet<br />
„An der Heide“<br />
Ortschaftsrat entscheidet über Vorschläge für die Benennung<br />
der Planstraßen A bis D<br />
Die Erschließungsmaßnahmen im Bebauungsplangebiet Nr. 216<br />
Dresden-Langebrück, Wohngebiet „An der Heide“ haben im<br />
Herbst begonnen. Die Vorstellung und Beschlussfassung zum<br />
Satzungsentwurf soll im Februar <strong>2013</strong> auf der Tagesordnung des<br />
Ortschaftsrates stehen. Dieser Entwurf entspricht im Wesentlichen<br />
den Vorgaben des öffentlich ausgelegten und beschlossenen<br />
Aufstellungsbeschluss. Nach Beschlussfassung im Ortschaftsrat<br />
wird dann die Vorlage im Stadtrat und seinen zuständigen Ausschüssen<br />
beraten und beschlossen. Somit könnte im Mai/ Juni<br />
<strong>2013</strong> Baurecht für das neue Wohngebiet bestehen.<br />
Der Ortschaftsrat der Ortschaft Langebrück war daher im Vorfeld<br />
aufgefordert, entsprechend den Regelungen des Eingemeindungsvertrages,<br />
Vorschläge für die Benennung von Straßen im<br />
geplanten Wohngebiet „An der Heide“ zu machen. Der Stadtrat,<br />
welcher abschließend entscheiden wird, kann von diesem Votum<br />
nur bei triftigen Gründen abweichen.<br />
Der Ortschaftsrat hatte daher die Bürgerschaft aufgerufen, Vorschläge<br />
für die Straßenbenennungen zu machen. Diesem Aufruf<br />
folgten viele Bürger unserer Ortschaft, so dass im Ergebnis weit<br />
über 30 Vorschläge vorlagen über die beraten wurde. Neben<br />
Personen wurden vor allem Vorschläge aus Flora und Fauna oder<br />
mit geographischem Bezug gemacht. Der Ortschaftsrat dankt<br />
allen Bürgerinnen und Bürgern für ihre Vorschläge und bittet um<br />
Verständnis, dass leider nur 4 Berücksichtigung finden konnten.<br />
Eine Reihe von Vorschlägen wie z.B. den Kunsthistoriker Jean<br />
Louis Sponsel oder den ersten Langebrücker Wehrleiter Reinhardt<br />
Schäfer gilt es sicher in der Zukunft wieder aufzugreifen.<br />
Im Ergebnis hat der Ortschaftsrat nachfolgende Vorschläge<br />
beschlossen:<br />
Planstraße A: Hugo-Hickmann-Straße<br />
Der Name Hickmann steht zum einen für den Vater als Begründer<br />
des ersten deutschen Kinderheims in Liegau-Augustusbad und<br />
zum anderen für den Sohn Hickmann der als Vizepräsident des<br />
Sächsischen Landtages Opfer zweier Diktaturen wurde. In der<br />
Mai-Ausgabe des <strong>Heidebote</strong>n werden wir an beide Persönlichkeiten<br />
erinnern.<br />
Planstraße B: Berta-Dißmann-Straße<br />
Frau Berta Dißmann wohnte auf der Höntzschstraße in Langebrück<br />
und verfasste eine Reihe von Büchern zur Hauswirtschaft.<br />
Ihr bekanntestes Buch „Ratgeber für Herd und Haus“ erreichte<br />
23 Auflagen und war seit 1912 in Sachsen und darüber hinaus<br />
weit verbreitet.<br />
Planstraße C: Am Braugraben<br />
Mit diesem Vorschlag folgt der Ortschaftsrat der Anregung mit<br />
der Straßenbenennung einen geographischen Bezug zum unmittelbaren<br />
Umfeld herzustellen.<br />
Planstraße D: Am Lärchenholz<br />
Auch mit diesem Vorschlag folgt der Ortschaftsrat der Anregung<br />
mit der Straßenbenennung einen geographischen Bezug zum<br />
unmittelbaren Umfeld herzustellen.<br />
Bildung einer Arbeitsgruppe<br />
Fuß- und Radwegekonzept<br />
Ortschaftsrat möchte sachkundige Bürgerinnen und Bürger bei<br />
der Erarbeitung einbinden<br />
Der Ortschaftsrat der Ortschaft Langebrück beschäftigt sich<br />
schon seit vielen Jahren mit der Frage der Verbesserung des<br />
Radwegenetzes in der Ortschaft und an das Umland. Ein erster<br />
Schritt wurde mit der Errichtung des befestigten Weges entlang<br />
der Dresdner Straße zum Ortsamtsgebiet Klotzsche erreicht. Eine<br />
Radfahrerbefragung an diesem Weg auf Initiative von Bündnis<br />
90/ Grüne und die anschließende Diskussion im und mit dem<br />
Ortschaftsrat gaben den Impuls für die Entscheidung, zu diesem<br />
…Fortsetzung auf Seite 6