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Stadtanzeiger März 2013 - in der Stadt Oberlungwitz

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STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ • 03/<strong>2013</strong> • AMTLICHER TEIL<br />

Information für alle Grundstückseigentümer im <strong>Stadt</strong>kernsanierungsgebiet<br />

„<strong>Stadt</strong>zentrum“ <strong>Oberlungwitz</strong> (SEP)<br />

Für alle Grundstücke <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es<br />

<strong>Stadt</strong>sanierungsgebietes ist nach Abschluss<br />

<strong>der</strong> Sanierung e<strong>in</strong>e „sanierungsbed<strong>in</strong>gte<br />

Bodenwertsteigerung“ durch<br />

den Grundstückseigentümer zu entrichten.<br />

Im Freistaat Sachsen besteht die<br />

Möglichkeit, dass durch Beschluss des<br />

<strong>Stadt</strong>rates die Möglichkeit geschaffen<br />

werden kann, bereits vor Beendigung <strong>der</strong><br />

Sanierungsmaßnahme den Ausgleichsbetrag<br />

für die sanierungsbed<strong>in</strong>gte Bodenwertsteigerung<br />

abzulösen. Das darf<br />

damit e<strong>in</strong>hergehen, dass e<strong>in</strong> entsprechen<strong>der</strong><br />

Verfahrensnachlass von bis zu<br />

20 % gewährt werden kann.<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Oberlungwitz</strong> hat<br />

<strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Sitzung am 29. Januar <strong>2013</strong> beschlossen,<br />

dass für den Fall, dass e<strong>in</strong>e<br />

vorzeitige Ablösung noch <strong>in</strong> <strong>2013</strong> erfolgt,<br />

20 % Verfahrensnachlass gewährt wird,<br />

für e<strong>in</strong>e Ablösung im 1. Halbjahr 2014<br />

noch 10 %. Darüber wurde im <strong><strong>Stadt</strong>anzeiger</strong><br />

vom 11. Februar <strong>2013</strong> auf Seite 5<br />

bereits <strong>in</strong>formiert. Für die Verwaltung gestaltet<br />

es sich schwieriger als gedacht, alle<br />

betroffenen Grundstücke zu erfassen<br />

und den jeweiligen aktuellen Eigentümer<br />

zuzuordnen. Ich habe mir auch vorgenommen,<br />

e<strong>in</strong>e Informationsveranstaltung<br />

für die betroffenen Eigentümer durchzuführen,<br />

wo das Verfahren nochmals erläutert<br />

werden soll. Dies wird auf Grund <strong>der</strong><br />

vorgenannten Schwierigkeiten nicht mehr<br />

im März <strong>2013</strong> möglich se<strong>in</strong>. Dennoch<br />

sollte je<strong>der</strong> über die Möglichkeit <strong>der</strong> Ablösung<br />

<strong>der</strong> sanierungsbed<strong>in</strong>gten Bodenwertsteigerung<br />

bereits jetzt nachdenken.<br />

Deshalb haben alle Betroffenen schon<br />

jetzt die Möglichkeit, sich an die <strong>Stadt</strong>verwaltung,<br />

<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e Frau Seidel,<br />

Tel. 03723 405-12, mit entsprechenden<br />

Fragen zu wenden o<strong>der</strong> auch schon mitzuteilen,<br />

ob sie e<strong>in</strong>er vorzeitigen Ablösung<br />

zustimmen möchten. Ich bitte alle<br />

Betroffenen, dies als vorzeitige Information<br />

zu verstehen, um ggf. die sich aus <strong>der</strong><br />

Verfahrensweise ergebenden Vorteile<br />

rechtzeitig nutzen zu können.<br />

Der beiliegende Lageplan soll nochmals<br />

die Grenzen des Sanierungsgebietes aufzeigen.<br />

Schubert<br />

Bürgermeister<br />

❐<br />

Bekanntmachung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Oberlungwitz</strong> zum Vollzug<br />

des Sächsischen Straßengesetzes<br />

Laut Beschluss des <strong>Stadt</strong>rates <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Oberlungwitz</strong> vom 26. Februar <strong>2013</strong> werden<br />

für die Erschließung des 2. Bauabschnittes<br />

des Wohngebietes „Pestalozzistraße“<br />

zur bereits vorhandenen „Pestalozzistraße“<br />

zwei weitere Straßengrundstücke<br />

öffentlich gewidmet. Es handelt<br />

sich hierbei um die Flurstücke-Nr.<br />

1175/50 und 1177/20 <strong>der</strong> Gemarkung<br />

<strong>Oberlungwitz</strong>.<br />

6<br />

Träger <strong>der</strong> Straßenbaulast ist die <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Oberlungwitz</strong>.<br />

Diese Verfügung tritt am 11. März <strong>2013</strong> <strong>in</strong><br />

Kraft und gilt am Tage nach dieser Veröffentlichung<br />

als bekannt gegeben.<br />

Sie kann <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Oberlungwitz</strong>, Hofer<br />

Straße 203, 09353 <strong>Oberlungwitz</strong>, Zimmer<br />

14 von je<strong>der</strong>mann während <strong>der</strong> Dienststunden<br />

e<strong>in</strong>gesehen werden.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung<br />

Gegen diese Widmungsverfügung kann<br />

b<strong>in</strong>nen 1 Monats nach Bekanntgabe Wi<strong>der</strong>spruch<br />

bei <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Oberlungwitz</strong>,<br />

Hofer Straße 203, 09353 <strong>Oberlungwitz</strong><br />

schriftlich o<strong>der</strong> zur Nie<strong>der</strong>schrift<br />

e<strong>in</strong>gelegt werden.<br />

Schubert<br />

Bürgermeister<br />

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