Stadtanzeiger März 2013 - in der Stadt Oberlungwitz
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STADTANZEIGER OBERLUNGWITZ • 03/<strong>2013</strong> • AMTLICHER TEIL<br />
Information für alle Grundstückseigentümer im <strong>Stadt</strong>kernsanierungsgebiet<br />
„<strong>Stadt</strong>zentrum“ <strong>Oberlungwitz</strong> (SEP)<br />
Für alle Grundstücke <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es<br />
<strong>Stadt</strong>sanierungsgebietes ist nach Abschluss<br />
<strong>der</strong> Sanierung e<strong>in</strong>e „sanierungsbed<strong>in</strong>gte<br />
Bodenwertsteigerung“ durch<br />
den Grundstückseigentümer zu entrichten.<br />
Im Freistaat Sachsen besteht die<br />
Möglichkeit, dass durch Beschluss des<br />
<strong>Stadt</strong>rates die Möglichkeit geschaffen<br />
werden kann, bereits vor Beendigung <strong>der</strong><br />
Sanierungsmaßnahme den Ausgleichsbetrag<br />
für die sanierungsbed<strong>in</strong>gte Bodenwertsteigerung<br />
abzulösen. Das darf<br />
damit e<strong>in</strong>hergehen, dass e<strong>in</strong> entsprechen<strong>der</strong><br />
Verfahrensnachlass von bis zu<br />
20 % gewährt werden kann.<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Oberlungwitz</strong> hat<br />
<strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Sitzung am 29. Januar <strong>2013</strong> beschlossen,<br />
dass für den Fall, dass e<strong>in</strong>e<br />
vorzeitige Ablösung noch <strong>in</strong> <strong>2013</strong> erfolgt,<br />
20 % Verfahrensnachlass gewährt wird,<br />
für e<strong>in</strong>e Ablösung im 1. Halbjahr 2014<br />
noch 10 %. Darüber wurde im <strong><strong>Stadt</strong>anzeiger</strong><br />
vom 11. Februar <strong>2013</strong> auf Seite 5<br />
bereits <strong>in</strong>formiert. Für die Verwaltung gestaltet<br />
es sich schwieriger als gedacht, alle<br />
betroffenen Grundstücke zu erfassen<br />
und den jeweiligen aktuellen Eigentümer<br />
zuzuordnen. Ich habe mir auch vorgenommen,<br />
e<strong>in</strong>e Informationsveranstaltung<br />
für die betroffenen Eigentümer durchzuführen,<br />
wo das Verfahren nochmals erläutert<br />
werden soll. Dies wird auf Grund <strong>der</strong><br />
vorgenannten Schwierigkeiten nicht mehr<br />
im März <strong>2013</strong> möglich se<strong>in</strong>. Dennoch<br />
sollte je<strong>der</strong> über die Möglichkeit <strong>der</strong> Ablösung<br />
<strong>der</strong> sanierungsbed<strong>in</strong>gten Bodenwertsteigerung<br />
bereits jetzt nachdenken.<br />
Deshalb haben alle Betroffenen schon<br />
jetzt die Möglichkeit, sich an die <strong>Stadt</strong>verwaltung,<br />
<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e Frau Seidel,<br />
Tel. 03723 405-12, mit entsprechenden<br />
Fragen zu wenden o<strong>der</strong> auch schon mitzuteilen,<br />
ob sie e<strong>in</strong>er vorzeitigen Ablösung<br />
zustimmen möchten. Ich bitte alle<br />
Betroffenen, dies als vorzeitige Information<br />
zu verstehen, um ggf. die sich aus <strong>der</strong><br />
Verfahrensweise ergebenden Vorteile<br />
rechtzeitig nutzen zu können.<br />
Der beiliegende Lageplan soll nochmals<br />
die Grenzen des Sanierungsgebietes aufzeigen.<br />
Schubert<br />
Bürgermeister<br />
❐<br />
Bekanntmachung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Oberlungwitz</strong> zum Vollzug<br />
des Sächsischen Straßengesetzes<br />
Laut Beschluss des <strong>Stadt</strong>rates <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Oberlungwitz</strong> vom 26. Februar <strong>2013</strong> werden<br />
für die Erschließung des 2. Bauabschnittes<br />
des Wohngebietes „Pestalozzistraße“<br />
zur bereits vorhandenen „Pestalozzistraße“<br />
zwei weitere Straßengrundstücke<br />
öffentlich gewidmet. Es handelt<br />
sich hierbei um die Flurstücke-Nr.<br />
1175/50 und 1177/20 <strong>der</strong> Gemarkung<br />
<strong>Oberlungwitz</strong>.<br />
6<br />
Träger <strong>der</strong> Straßenbaulast ist die <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Oberlungwitz</strong>.<br />
Diese Verfügung tritt am 11. März <strong>2013</strong> <strong>in</strong><br />
Kraft und gilt am Tage nach dieser Veröffentlichung<br />
als bekannt gegeben.<br />
Sie kann <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Oberlungwitz</strong>, Hofer<br />
Straße 203, 09353 <strong>Oberlungwitz</strong>, Zimmer<br />
14 von je<strong>der</strong>mann während <strong>der</strong> Dienststunden<br />
e<strong>in</strong>gesehen werden.<br />
Rechtsbehelfsbelehrung<br />
Gegen diese Widmungsverfügung kann<br />
b<strong>in</strong>nen 1 Monats nach Bekanntgabe Wi<strong>der</strong>spruch<br />
bei <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Oberlungwitz</strong>,<br />
Hofer Straße 203, 09353 <strong>Oberlungwitz</strong><br />
schriftlich o<strong>der</strong> zur Nie<strong>der</strong>schrift<br />
e<strong>in</strong>gelegt werden.<br />
Schubert<br />
Bürgermeister<br />
❐