24.02.2014 Aufrufe

Hygienegrundsätze in Kindertagesstätten

Hygienegrundsätze in Kindertagesstätten

Hygienegrundsätze in Kindertagesstätten

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

BEGRIFFSBESTIMMUNG 11<br />

1. Begriffsbestimmung<br />

K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtungen im S<strong>in</strong>ne dieser Broschüre,<br />

die nach § 45 SGB VIII erlaubnispflichtig<br />

s<strong>in</strong>d, s<strong>in</strong>d sozialpädagogische E<strong>in</strong>richtungen (Krippen,<br />

K<strong>in</strong>dergärten, Horte, K<strong>in</strong>dertagesstätten<br />

[KiTa]), <strong>in</strong> denen K<strong>in</strong>der regelmäßig für e<strong>in</strong>en Teil<br />

des Tages oder ganztags gefördert werden.Die Förderung<br />

umfasst Bildung,Erziehung und Betreuung:<br />

wobei die <strong>in</strong>dividuelle Betreuungszeit des K<strong>in</strong>des<br />

10 Stunden nicht überschreiten sollte.<br />

Integrative K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtungen erfordern<br />

geeignete Fachkräfte mit ausreichender beruflicher<br />

Erfahrung. Die Anerkennung erfolgt durch<br />

den überörtlichen Träger der Sozialhilfe.<br />

Krippe<br />

K<strong>in</strong>dergarten<br />

Hort<br />

Integrative<br />

K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtung<br />

K<strong>in</strong>der bis zum vollendeten<br />

3. Lebensjahr,<br />

K<strong>in</strong>der vom vollendeten<br />

3. Lebensjahr bis zum<br />

Schule<strong>in</strong>tritt,<br />

K<strong>in</strong>der bis zum Ende der<br />

Grundschule bzw. Orientierungsstufe,<br />

geme<strong>in</strong>same Betreuung von<br />

K<strong>in</strong>dern mit und ohne Beh<strong>in</strong>de-<br />

rung bis zum Ende der Orientierungsstufe<br />

<strong>in</strong> unterschiedlichen<br />

Betreuungsformen.<br />

H<strong>in</strong>weise zu §§ 33 und 36 des Infektionsschutzgesetzes<br />

(IfSG)<br />

In der Amtlichen Begründung zu § 33 IfSG (Bates/Baumann)<br />

wird ausgeführt, dass die Geme<strong>in</strong>samkeiten<br />

der <strong>in</strong> § 33 aufgeführten E<strong>in</strong>richtungen<br />

dar<strong>in</strong> besteht, dass hier Säugl<strong>in</strong>ge, K<strong>in</strong>der und<br />

Jugendliche täglich mite<strong>in</strong>ander und mit dem<br />

betreuenden Personal <strong>in</strong> engen Kontakt kommen.<br />

Enge Kontakte begünstigen die Übertragung von<br />

Krankheitserregern, die umso schwerere Krankheitsverläufe<br />

erwarten lassen, je jünger die betroffenen<br />

K<strong>in</strong>der s<strong>in</strong>d. Im Weiteren wird ausgeführt,<br />

dass die Auflistung der E<strong>in</strong>richtungen <strong>in</strong> § 33 IfSG<br />

wegen der Formulierung „<strong>in</strong>sbesondere“ nicht<br />

abschließend ist.<br />

Wesentliche geme<strong>in</strong>same Merkmale<br />

Es erfolgt e<strong>in</strong>e Fremdbetreuung der K<strong>in</strong>der durch<br />

Fachkräfte außerhalb der eigenen Familie <strong>in</strong> altershomogenen<br />

oder altersgemischten Gruppen. Die<br />

Platzzahl geht über die e<strong>in</strong>er Tagespflege h<strong>in</strong>aus.<br />

Das bedeutet <strong>in</strong> der Praxis, dass die Anwendung<br />

von § 33 IfSG und somit auch § 36 IfSG nicht auf die<br />

aufgeführten E<strong>in</strong>richtungen begrenzt ist, sondern<br />

z. B. auch für Waldk<strong>in</strong>dergärten, für Zeltlager, Pflegemütter<br />

oder Betreute Wohnformen für K<strong>in</strong>der<br />

und Jugendliche gilt.<br />

Die Angesprochenen s<strong>in</strong>d K<strong>in</strong>der vom vollendeten<br />

2. Lebensmonat an bis zu (<strong>in</strong> der Regel) 10 Jahren.<br />

Die Öffnung der KiTa erfolgt <strong>in</strong> der Regel an 5<br />

Tagen <strong>in</strong> der Woche bis zu 12 Stunden am Tag,<br />

H<strong>in</strong>gegen fallen z. B. Fachhochschulen, Universitäten,<br />

K<strong>in</strong>derkrankenhäuser, K<strong>in</strong>derabteilungen von<br />

Allgeme<strong>in</strong>-Krankenhäusern und E<strong>in</strong>richtungen für<br />

überwiegend volljährige Personen nicht weiter<br />

unter § 33 IfSG.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!