Hygienegrundsätze in Kindertagesstätten
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20<br />
KOMMUNALHYGIENE<br />
2.2.2.3 Schädl<strong>in</strong>gsbekämpfung und<br />
Pflanzenschutz<br />
Durch die unsachgemäße Anwendung von Schädl<strong>in</strong>gsbekämpfungs-<br />
oder Pflanzenschutzmitteln<br />
können gesundheitliche Bee<strong>in</strong>trächtigungen der<br />
K<strong>in</strong>der auftreten. Derartige Arbeiten sollen deshalb<br />
nur <strong>in</strong> begründeten Fällen <strong>in</strong> Erwägung gezogen<br />
und von Fachfirmen ausgeführt werden. Auf<br />
die sichere E<strong>in</strong>haltung von Karenzzeiten nach der<br />
Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (Absperrung<br />
kontam<strong>in</strong>ierter Bereiche) bzw. die fachgerechte<br />
Durchführung von Dekontam<strong>in</strong>ationsmaßnahmen<br />
nach Schädl<strong>in</strong>gsbekämpfungen ist zu<br />
achten (siehe auch 3.6 Schädl<strong>in</strong>gsprophylaxe und<br />
-bekämpfung).Der E<strong>in</strong>satz von Pflanzenschutzmitteln<br />
darf <strong>in</strong> Räumen, die von K<strong>in</strong>dern genutzt werden,<br />
nicht erfolgen.<br />
2.2.2.4 Feuchteschäden<br />
Nachweisbare Feuchteschäden <strong>in</strong> K<strong>in</strong>dere<strong>in</strong>richtungen<br />
s<strong>in</strong>d zu beseitigen, da bei Schimmelpilzbefall<br />
besonders mit allergischen Reaktionen der K<strong>in</strong>der<br />
gerechnet werden kann.<br />
Erkennung:<br />
– Schimmelpilzwachstum, z. B. auf Wänden oder<br />
anderen Oberflächen des Innenraumes ist e<strong>in</strong><br />
e<strong>in</strong>deutiger Beleg für e<strong>in</strong>en Feuchteschaden.<br />
– Wasserflecke oder modrige Gerüche <strong>in</strong> Räumen<br />
können auf Feuchteschäden h<strong>in</strong>weisen.<br />
– E<strong>in</strong> nicht sichtbarer Feuchte- bzw. Schimmelpilzschaden<br />
lässt sich durch Untersuchungen<br />
von Hausstaub oder Luftproben abklären. Die<br />
Feuchtequelle selbst muss dann bei positivem<br />
Befund durch e<strong>in</strong>en Bausachverständigen ermittelt<br />
werden.<br />
Vermeidung:<br />
– endgültig nur durch trockene Räume erreichbar,<br />
– Entfernung von Baufeuchtigkeit nach Neubezug<br />
durch Bautrockner,<br />
– Vermeidung e<strong>in</strong>dr<strong>in</strong>gender Feuchtigkeit:<br />
• aus dem Untergrund (ausreichende Sperrung),<br />
• über die Fassade (<strong>in</strong>takte Außenhaut; z. B.<br />
Putz oder Kl<strong>in</strong>kerverblendung)<br />
• oder über das Dach und die Dachentwässerung.<br />
• Vermeidung der Kondenswasserbildung<br />
durch ausreichende Lüftung und Heizung<br />
sowie ausreichende Wärmedämmung der<br />
Außenwände und Außendecken (siehe auch<br />
2.2.3 Raumklima).<br />
Zur gesundheitlichen Bewertung von Biostoffbelastungen,<br />
z. B. durch Schimmelpilze, können<br />
Untersuchungen von befallenen Materialien (z. B.<br />
Tapeten), Hausstaubproben und Luftmessungen<br />
durchgeführt werden.<br />
2.2.3 Raumklima<br />
2.2.3.1 Raumtemperatur, Heizung<br />
In Arbeits-, Pausen- und Sanitärräumen muss<br />
während der Arbeitszeit unter Berücksichtigung<br />
der Arbeitsverfahren, der körperlichen Beanspruchung<br />
und des spezifischen Nutzungszwecks des<br />
Raumes e<strong>in</strong>e gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur<br />
bestehen.<br />
Folgende M<strong>in</strong>desttemperaturen s<strong>in</strong>d zu gewährleisten:<br />
– 20 °C <strong>in</strong> Büroräumen,<br />
– 20–22 °C <strong>in</strong> Gruppenräumen, Mehrzweckräumen,