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Hygienegrundsätze in Kindertagesstätten

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INFEKTIONSEPIDEMIOLOGIE/SCHUTZIMPFUNGEN<br />

4.3.5 Kopfläuse<br />

Erreger<br />

Die Kopflaus (Pediculus capitis) ist e<strong>in</strong> Ektoparasit<br />

des Menschen, der fast ausschließlich im Bereich<br />

des Kopfhaares lebt.<br />

Übertragung<br />

Die Übertragung erfolgt überwiegend durch<br />

direkten Kontakt von Mensch zu Mensch („Haar zu<br />

Haar-Kontakt“), des Weiteren <strong>in</strong>direkt über geme<strong>in</strong>sam<br />

benutzte bzw. eng beie<strong>in</strong>ander liegende<br />

und mit Läusen behaftete Kämme, Haarbürsten,<br />

Kopfbedeckungen, Schals und Handtücher sowie<br />

mitunter auch über Fahrradhelme, Kissen, Decken,<br />

Bettwäsche, textiles Spielzeug, gepolsterte Sitzlehnen,<br />

Kopfstützen (PKW, Bahn, Bus) u. a.<br />

Inkubationszeit<br />

Entfällt.<br />

Erkennen e<strong>in</strong>es Befalls<br />

In der Regel halten sich Kopfläuse <strong>in</strong> Nähe der<br />

Kopfhaut auf. Bei e<strong>in</strong>er Überpopulation weichen<br />

sie auch auf das Deckhaar aus, so dass sie dann<br />

äußerlich sichtbar werden können.<br />

Läusestiche rufen e<strong>in</strong>en mehr oder weniger starken<br />

Juckreiz hervor. Dadurch ausgelöste Kratzeffekte<br />

(häufig über und h<strong>in</strong>ter den Ohren, am H<strong>in</strong>terkopf<br />

und im Nacken) können zu bakteriellen<br />

Sekundär<strong>in</strong>fektionen (Entzündungen, eitrige Hautausschläge)<br />

führen. Nicht selten s<strong>in</strong>d auch urtikarielle<br />

Papeln zu beobachten.<br />

Zu beachten ist, dass <strong>in</strong>sbesondere bei schwachem<br />

Befall kl<strong>in</strong>ische Symptome gelegentlich ausbleiben.<br />

E<strong>in</strong> sicheres Befallszeichen s<strong>in</strong>d die an den Kopfhaaren<br />

festgekitteten etwa 1 mm großen Läuseeier<br />

(Nissen).Nach ihnen ist bei e<strong>in</strong>er Kontrolle<br />

systematisch zu suchen.Als bevorzugte Stellen der<br />

Eiablage kommen vor allem die Schläfen- und<br />

Ohrenregion sowie der Nackenbereich und obere<br />

Haarwirbel <strong>in</strong> Betracht. Bei starkem Befall wird der<br />

gesamte behaarte Kopf erfasst. Um die Nissen zu<br />

f<strong>in</strong>den, ist das Kopfhaar mit e<strong>in</strong>em Kamm zu scheiteln<br />

und strähnchenweise abzusuchen. E<strong>in</strong>e Leselupe<br />

erleichtert das Erkennen. Die Eier fühlen sich<br />

wie kle<strong>in</strong>e Sandkörnchen an und können nur<br />

schwer vom Haar abgestreift werden. Sie bleiben<br />

selbst als leere Eihüllen und auch nach e<strong>in</strong>er<br />

Behandlung mit e<strong>in</strong>em Läusemittel am Haarschaft<br />

haften. Allmählich wachsen sie mit den Haaren<br />

aus.<br />

Bei gewissenhafter Kontrolle unter Zuhilfenahme<br />

e<strong>in</strong>er Lupe lässt sich e<strong>in</strong> gewesener von e<strong>in</strong>em frischen<br />

Befall unterscheiden. Intakte, lebensfähige<br />

Eier s<strong>in</strong>d anfangs weißlich, später gelblich und<br />

dann bräunlich; der Inhalt füllt mehr oder weniger<br />

das ganze Ei aus (Ei prall mit glatter Schale). Bei<br />

abgestorbenen Eiern ist der Inhalt geschrumpft.<br />

Leere Eier haben e<strong>in</strong> weißliches Aussehen (ohne<br />

Inhalt).<br />

Eier, die mehr als 1 cm von der Kopfhaut entfernt<br />

an den Haaren haften, weisen mit hoher Wahrsche<strong>in</strong>lichkeit<br />

auf e<strong>in</strong>en älteren Befall h<strong>in</strong> und s<strong>in</strong>d<br />

<strong>in</strong> der Regel leer oder abgestorben, so dass von<br />

ihnen dann ke<strong>in</strong>e Gefahr mehr ausgehen kann.<br />

Immunität<br />

E<strong>in</strong> zurückliegender Kopflausbefall schützt nicht<br />

vor e<strong>in</strong>em Neubefall.<br />

Prävention und Schutzmaßnahmen<br />

Von Kopfläusen befallene Personen, die <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />

K<strong>in</strong>dere<strong>in</strong>richtung beschäftigt werden bzw. die<br />

Eltern oder Sorgeberechtigten befallener K<strong>in</strong>der<br />

s<strong>in</strong>d nach § 34 (5) IfSG verpflichtet, die K<strong>in</strong>dere<strong>in</strong>-

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