Hygienegrundsätze in Kindertagesstätten
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INFEKTIONSEPIDEMIOLOGIE/SCHUTZIMPFUNGEN<br />
4.3.5 Kopfläuse<br />
Erreger<br />
Die Kopflaus (Pediculus capitis) ist e<strong>in</strong> Ektoparasit<br />
des Menschen, der fast ausschließlich im Bereich<br />
des Kopfhaares lebt.<br />
Übertragung<br />
Die Übertragung erfolgt überwiegend durch<br />
direkten Kontakt von Mensch zu Mensch („Haar zu<br />
Haar-Kontakt“), des Weiteren <strong>in</strong>direkt über geme<strong>in</strong>sam<br />
benutzte bzw. eng beie<strong>in</strong>ander liegende<br />
und mit Läusen behaftete Kämme, Haarbürsten,<br />
Kopfbedeckungen, Schals und Handtücher sowie<br />
mitunter auch über Fahrradhelme, Kissen, Decken,<br />
Bettwäsche, textiles Spielzeug, gepolsterte Sitzlehnen,<br />
Kopfstützen (PKW, Bahn, Bus) u. a.<br />
Inkubationszeit<br />
Entfällt.<br />
Erkennen e<strong>in</strong>es Befalls<br />
In der Regel halten sich Kopfläuse <strong>in</strong> Nähe der<br />
Kopfhaut auf. Bei e<strong>in</strong>er Überpopulation weichen<br />
sie auch auf das Deckhaar aus, so dass sie dann<br />
äußerlich sichtbar werden können.<br />
Läusestiche rufen e<strong>in</strong>en mehr oder weniger starken<br />
Juckreiz hervor. Dadurch ausgelöste Kratzeffekte<br />
(häufig über und h<strong>in</strong>ter den Ohren, am H<strong>in</strong>terkopf<br />
und im Nacken) können zu bakteriellen<br />
Sekundär<strong>in</strong>fektionen (Entzündungen, eitrige Hautausschläge)<br />
führen. Nicht selten s<strong>in</strong>d auch urtikarielle<br />
Papeln zu beobachten.<br />
Zu beachten ist, dass <strong>in</strong>sbesondere bei schwachem<br />
Befall kl<strong>in</strong>ische Symptome gelegentlich ausbleiben.<br />
E<strong>in</strong> sicheres Befallszeichen s<strong>in</strong>d die an den Kopfhaaren<br />
festgekitteten etwa 1 mm großen Läuseeier<br />
(Nissen).Nach ihnen ist bei e<strong>in</strong>er Kontrolle<br />
systematisch zu suchen.Als bevorzugte Stellen der<br />
Eiablage kommen vor allem die Schläfen- und<br />
Ohrenregion sowie der Nackenbereich und obere<br />
Haarwirbel <strong>in</strong> Betracht. Bei starkem Befall wird der<br />
gesamte behaarte Kopf erfasst. Um die Nissen zu<br />
f<strong>in</strong>den, ist das Kopfhaar mit e<strong>in</strong>em Kamm zu scheiteln<br />
und strähnchenweise abzusuchen. E<strong>in</strong>e Leselupe<br />
erleichtert das Erkennen. Die Eier fühlen sich<br />
wie kle<strong>in</strong>e Sandkörnchen an und können nur<br />
schwer vom Haar abgestreift werden. Sie bleiben<br />
selbst als leere Eihüllen und auch nach e<strong>in</strong>er<br />
Behandlung mit e<strong>in</strong>em Läusemittel am Haarschaft<br />
haften. Allmählich wachsen sie mit den Haaren<br />
aus.<br />
Bei gewissenhafter Kontrolle unter Zuhilfenahme<br />
e<strong>in</strong>er Lupe lässt sich e<strong>in</strong> gewesener von e<strong>in</strong>em frischen<br />
Befall unterscheiden. Intakte, lebensfähige<br />
Eier s<strong>in</strong>d anfangs weißlich, später gelblich und<br />
dann bräunlich; der Inhalt füllt mehr oder weniger<br />
das ganze Ei aus (Ei prall mit glatter Schale). Bei<br />
abgestorbenen Eiern ist der Inhalt geschrumpft.<br />
Leere Eier haben e<strong>in</strong> weißliches Aussehen (ohne<br />
Inhalt).<br />
Eier, die mehr als 1 cm von der Kopfhaut entfernt<br />
an den Haaren haften, weisen mit hoher Wahrsche<strong>in</strong>lichkeit<br />
auf e<strong>in</strong>en älteren Befall h<strong>in</strong> und s<strong>in</strong>d<br />
<strong>in</strong> der Regel leer oder abgestorben, so dass von<br />
ihnen dann ke<strong>in</strong>e Gefahr mehr ausgehen kann.<br />
Immunität<br />
E<strong>in</strong> zurückliegender Kopflausbefall schützt nicht<br />
vor e<strong>in</strong>em Neubefall.<br />
Prävention und Schutzmaßnahmen<br />
Von Kopfläusen befallene Personen, die <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />
K<strong>in</strong>dere<strong>in</strong>richtung beschäftigt werden bzw. die<br />
Eltern oder Sorgeberechtigten befallener K<strong>in</strong>der<br />
s<strong>in</strong>d nach § 34 (5) IfSG verpflichtet, die K<strong>in</strong>dere<strong>in</strong>-