Hygienegrundsätze in Kindertagesstätten
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INFEKTIONSEPIDEMIOLOGIE/SCHUTZIMPFUNGEN<br />
wenn als deren Ursache Krankheitserreger anzunehmen<br />
s<strong>in</strong>d.<br />
4.2.3 Besuchsverbot und Wiederzulassung<br />
von K<strong>in</strong>dern<br />
Tritt e<strong>in</strong>e der <strong>in</strong> § 34 IfSG genannte Erkrankung bei<br />
Betreuten der E<strong>in</strong>richtung auf, so haben die Eltern<br />
bzw. Sorgeberechtigten der Geme<strong>in</strong>schaftse<strong>in</strong>richtung<br />
hiervon unverzüglich Meldung zu erstatten.<br />
Deshalb hat der Leiter der E<strong>in</strong>richtung jede<br />
neu zu betreuende Person bzw. die Eltern/Sorgeberechtigte<br />
über diese Mitteilungspflicht zu belehren.<br />
4.2.2 Information der Eltern/<br />
Sorgeberechtigten über das Auftreten<br />
von Infektionskrankheiten <strong>in</strong><br />
der E<strong>in</strong>richtung<br />
Tritt e<strong>in</strong>e meldepflichtige Infektionskrankheit oder<br />
der Verdacht dieser <strong>in</strong> der K<strong>in</strong>dere<strong>in</strong>richtung auf,<br />
hat der Leiter der E<strong>in</strong>richtung die Eltern/Sorgeberechtigten<br />
anonym darüber zu <strong>in</strong>formieren, um<br />
ggf. für das K<strong>in</strong>d oder gefährdete Familienangehörige<br />
notwendige Schutzmaßnahmen e<strong>in</strong>leiten<br />
zu können.<br />
Dieses kann <strong>in</strong> Form von<br />
Im Infektionsschutzgesetz § 34 ist verankert, bei<br />
welchen Infektionen für die K<strong>in</strong>der e<strong>in</strong> Besuchsverbot<br />
für Geme<strong>in</strong>schaftse<strong>in</strong>richtungen besteht.<br />
Geme<strong>in</strong>schaftse<strong>in</strong>richtungen s<strong>in</strong>d nach § 33 des<br />
Infektionsschutzgesetzes alle E<strong>in</strong>richtungen, <strong>in</strong><br />
denen überwiegend Säugl<strong>in</strong>ge, K<strong>in</strong>der oder Jugendliche<br />
betreut werden, <strong>in</strong>sbesondere K<strong>in</strong>derkrippen,<br />
K<strong>in</strong>dergärten, K<strong>in</strong>dertagesstätten, K<strong>in</strong>derhorte,<br />
Schulen oder sonstige Ausbildungse<strong>in</strong>richtungen,<br />
Heime, Ferienlager und ähnliche<br />
E<strong>in</strong>richtungen.<br />
Zusätzlich hat das Robert Koch-Institut Empfehlungen<br />
für die Wiederzulassung <strong>in</strong> Schulen und<br />
sonstigen Geme<strong>in</strong>schaftse<strong>in</strong>richtungen beim Auftreten<br />
von ausgewählten Infektionskrankheiten<br />
herausgegeben („H<strong>in</strong>weise für Ärzte, Leitungen<br />
von Geme<strong>in</strong>schaftse<strong>in</strong>richtungen und Gesundheitsämter<br />
zur Wiederzulassung <strong>in</strong> Schulen und<br />
sonstigen Geme<strong>in</strong>schaftse<strong>in</strong>richtungen“ – herausgegeben<br />
vom Robert Koch-Institut 25.07.2006 als<br />
aktualisierte Fassung).<br />
– gut sichtbar angebrachten Aushängen im E<strong>in</strong>gangsbereich<br />
oder <strong>in</strong> sonstigen Räumlichkeiten<br />
der E<strong>in</strong>richtung,<br />
– Merkblättern mit Informationen über die Erkrankung<br />
und notwendigen Schutzmaßnahmen,<br />
– Informationsveranstaltungen oder persönlichen<br />
Gesprächen<br />
erfolgen. Alle Maßnahmen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Abstimmung<br />
mit dem zuständigen Gesundheitsamt zu koord<strong>in</strong>ieren.<br />
4.2.4 Vorsorgeuntersuchungen für<br />
das Personal bei Ansteckung <strong>in</strong><br />
der K<strong>in</strong>dere<strong>in</strong>richtung<br />
Haben sich Beschäftigte e<strong>in</strong>e Infektion oder e<strong>in</strong>e<br />
Erkrankung zugezogen, die auf Tätigkeiten mit<br />
biologischen Arbeitsstoffen zurückzuführen se<strong>in</strong><br />
kann, s<strong>in</strong>d ihnen unverzüglich arbeitsmediz<strong>in</strong>ische<br />
Vorsorgeuntersuchungen anzubieten. Durch<br />
den Arbeitgeber, den Betriebsarzt, den Hausarzt,<br />
das feststellende Labor oder den Beschäftigten<br />
kann e<strong>in</strong> Berufskrankheitsverfahren e<strong>in</strong>geleitet<br />
werden.