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Hygienegrundsätze in Kindertagesstätten

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KOMMUNALHYGIENE 17<br />

liegt (0,1 ppm bzw. 120 µg/m 3 ), sollten formaldehydharzgebundene<br />

Pressholzprodukte nicht großflächig<br />

zum E<strong>in</strong>satz kommen.<br />

Der großflächige E<strong>in</strong>satz von unversiegeltem, naturbelassenem<br />

Holz hat erhöhte Terpenbelastungen<br />

zur Folge, die sich bei der Anwendung von Biolasuren<br />

(enthalten sehr oft natürliches Terpent<strong>in</strong>öl<br />

und Le<strong>in</strong>öl) drastisch erhöhen. Le<strong>in</strong>öl verursacht<br />

zusätzliche Geruchsbelästigungen durch Hexanal.<br />

Alternativ zu Holzwerkstoffen können Rigips-, Fermazell-<br />

u. ä. Platten verwendet werden, die nahezu<br />

emissionsfrei s<strong>in</strong>d und gleichzeitig die Forderungen<br />

des Brandschutzes erfüllen.<br />

Bei Möbeln ist zur M<strong>in</strong>derung möglicher Formaldehydemissionen<br />

auf e<strong>in</strong>e vollflächige Beschichtung<br />

(auch der Kanten) sowie auf e<strong>in</strong>e pflegeleichte<br />

und für K<strong>in</strong>der ansprechende Oberflächengestaltung<br />

zu achten (siehe auch RAL-UZ 38 –<br />

Emmissionsarme Produkte aus Holz und Holzwerkstoffen).<br />

Fußbodenbeläge<br />

Bei der Auswahl von Fußbodenbelägen s<strong>in</strong>d die<br />

hygienischen Forderungen für die Re<strong>in</strong>haltung,<br />

Pflege und Des<strong>in</strong>fektion zu beachten und nur solche<br />

Materialien e<strong>in</strong>zusetzen, die beständig gegenüber<br />

den verwendeten Re<strong>in</strong>igungs- und Des<strong>in</strong>fektionsmitteln,<br />

geruchsneutral und als emissionsarm<br />

e<strong>in</strong>gestuft s<strong>in</strong>d (entsprechende Prüfzeugnisse<br />

s<strong>in</strong>d abzufordern). Bei E<strong>in</strong>satz von L<strong>in</strong>oleum sollte<br />

dieser Belag hart versiegelt werden (Heißwachs).<br />

Gummibeläge, L<strong>in</strong>oleum und auch PVC-Beläge<br />

(Gruppe der glatten Beläge) können aufgrund<br />

ihres Emissionsverhaltens Probleme bereiten und<br />

sollten deshalb besonders sorgfältig ausgewählt<br />

werden (siehe auch RAL-UZ 120 Elastische Bodenbeläge).<br />

Weiterh<strong>in</strong> dürfen die Bodenbeläge ke<strong>in</strong>e Unebenheiten<br />

aufweisen und sie müssen trittsicher,<br />

rutschhemmend und gegen Verrutschen gesichert<br />

se<strong>in</strong>. Um Unfälle durch Ausrutschen weitestgehend<br />

zu vermeiden, s<strong>in</strong>d für ausgewählte Arbeitsräume<br />

und -bereiche Beläge mit rutschhemmenden<br />

Eigenschaften (R-Bewertungsklassen) vorgeschrieben.<br />

– E<strong>in</strong>gangsbereiche <strong>in</strong>nen R 9<br />

außen R 11<br />

– Treppen <strong>in</strong>nen R 9<br />

außen R 11<br />

– Flure R 9<br />

– Sanitärräume R 10<br />

– Küchen <strong>in</strong> K<strong>in</strong>dertagesstätten R 10<br />

Weitere H<strong>in</strong>weise, auch zu baulichen Anforderungen<br />

an Fußböden, s<strong>in</strong>d der berufsgenossenschaftlichen<br />

Regel – BGR 181 „Fußböden <strong>in</strong> Arbeitsräumen<br />

und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr“ – zu<br />

entnehmen.<br />

Zu emissionsarmen textilen Belägen zählen Nadelvliesbeläge<br />

sowie solche Qualitäten, die mit e<strong>in</strong>em<br />

textilen Zweitrücken, <strong>in</strong>sbesondere mit Vliesrücken,<br />

ausgestattet s<strong>in</strong>d. Diese Produkte s<strong>in</strong>d deshalb<br />

bei der Auswahl ggf. zu bevorzugen (siehe<br />

auch RAL-UZ (<strong>in</strong> Vorbereitung) Emmissionsarme<br />

textile Bodenbeläge).<br />

Produkte auf Naturfaserbasis (z. B. Wollteppiche<br />

mit dem Wollsiegel) s<strong>in</strong>d häufig gegen Schädl<strong>in</strong>ge<br />

durch e<strong>in</strong>en Biozidauftrag (meist Permethr<strong>in</strong>)<br />

geschützt, was aus gesundheitlicher Sicht, zum<strong>in</strong>dest<br />

für am Boden spielende K<strong>in</strong>der,bedenklich ist.<br />

Für die Verlegung der Bodenbeläge s<strong>in</strong>d ausschließlich<br />

nur als sehr emissionsarm e<strong>in</strong>gestufte<br />

Verlegewerkstoffe (Kleber, Grundierungen, Ausgleichmassen)<br />

e<strong>in</strong>zusetzen. Bei der Auswahl der

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