27.02.2014 Aufrufe

Die Beschlussvorlage zur Einrichtung einer Primus ... - Stadt Herdecke

Die Beschlussvorlage zur Einrichtung einer Primus ... - Stadt Herdecke

Die Beschlussvorlage zur Einrichtung einer Primus ... - Stadt Herdecke

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Fortschreibung SEP <strong>Herdecke</strong> (Ruhr)<br />

Seite 27<br />

leistungsschwächeren Schülerinnen und Schülern das Auspendeln<br />

in auswärtige Schulen erspart, alternativ auch den etwas<br />

riskanten Wechsel in die örtliche Realschule, soweit diese noch<br />

fortbestehen kann.<br />

Aus den künftigen Schülerzahlen in den 4. Jahrgangsstufen<br />

der Grundschulen ist unschwer ableitbar, dass die <strong>Stadt</strong> ohne<br />

schulorganisatorische Eingriffe Gefahr läuft, als einzige weiterführende<br />

Schule nur noch das Gymnasium vorhalten zu können.<br />

Auch wenn die Anmeldezahlen 2013 der Realschule eine<br />

stabile Dreizügigkeit ermöglichen, war die quantitative Entwicklung<br />

der Realschule bislang ausgesprochen unstet. Eine<br />

perspektivisch zunehmende Instabilität der Realschule ist vorsorglich<br />

in Rechnung zu stellen. <strong>Herdecke</strong> (Ruhr) hat sich in<br />

dieser Situation entschieden, ein vollständiges Angebot weiterführender<br />

Bildung durch eine jahrgangsweise aufzubauende<br />

<strong>Primus</strong>-Schule neben dem Gymnasium bereitzustellen.<br />

6.1 Konzept und Standortvoraussetzungen<br />

Zur Genehmigung <strong>einer</strong> <strong>Primus</strong>-Schule ist nach den üblichen<br />

Genehmigungsbedingungen des Landes die auslaufende Auflösung<br />

der vorhandenen Realschule erforderlich. Ein Nebeneinander<br />

von <strong>Primus</strong>-Schule und Realschule ist nicht vorstellbar,<br />

da damit in beiden Systemen die notwenigen Mindestschülerzahlen<br />

nicht erreichbar sein dürften. <strong>Die</strong>ser Überlegung folgte<br />

auch der Ratsbeschluss vom 22. März 2012.<br />

<strong>Primus</strong>-Schulen sind in der Regel als Ganztagsschulen zu konzipieren,<br />

ab Jahrgangsstufe 5 in gebundener Form. Nach den<br />

einschlägigen Definitionen bedeutet das, dass an mindestens<br />

drei Schultagen der Unterricht um 16.00 Uhr endet. Ganztagsbetrieb<br />

wiederum erfordert notwendige Ausstattungen für die<br />

Über-Mittag-Betreuung, also die Gelegenheit <strong>zur</strong> Einnahme<br />

eines warmen Mittagessens und zusätzliche Räume für Betreuung<br />

und Unterstützung, beispielsweise für Hausaufgabenhilfe.<br />

Alle Voraussetzungen sind zum Start der neuen Schule<br />

(2014/15) durch die Nutzung der auslaufenden Hauptschule zu<br />

erfüllen, später auch durch den Rückgriff auf das Gebäude der<br />

heutigen Realschule.<br />

Nach Abschluss der Sekundarstufe I ist nach Maßgabe der erreichten<br />

Abschlussqualifikation der Übergang in eine Oberstufe<br />

möglich, die zum Abitur führt. Analog <strong>zur</strong> Regelung bei Sekundarschulen<br />

muss jede <strong>Primus</strong>-Schule mit mindestens <strong>einer</strong> sol-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!