Die Beschlussvorlage zur Einrichtung einer Primus ... - Stadt Herdecke
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Eine detaillierte und weitergehende Ausgestaltung der Kooperationsvereinbarung wird zu einem<br />
späteren Zeitpunkt von den Kollegien beider Schulen erarbeitet. <strong>Die</strong> neue Vereinbarung bedarf dann<br />
wieder der Zustimmung der Schulkonferenzen (siehe § 4 Abs.3 SchulG NRW).<br />
Sofern zusätzliche Kosten durch die Zusammenarbeit der Schulen entstehen, ist zuvor das<br />
Einvernehmen mit dem Schulträger herzustellen.<br />
Da die <strong>Primus</strong>-Schule zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Vereinbarung schulrechtlich noch nicht<br />
errichtet ist, wird diese Vereinbarung zunächst von der Bürgermeisterin der <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong><br />
stellvertretend für die künftige Schulleitung unterschrieben.<br />
<strong>Herdecke</strong>, den<br />
Für die <strong>Primus</strong>-Schule in <strong>Herdecke</strong><br />
Für die Friedrich-Harkort-Schule<br />
_____________________________<br />
Bürgermeisterin der <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong><br />
__________________________<br />
Schulleiter