27.02.2014 Aufrufe

Die Beschlussvorlage zur Einrichtung einer Primus ... - Stadt Herdecke

Die Beschlussvorlage zur Einrichtung einer Primus ... - Stadt Herdecke

Die Beschlussvorlage zur Einrichtung einer Primus ... - Stadt Herdecke

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Schulträger der „Schule Altes Pfarrhaus“ wurde in das Beteiligungsverfahren einbezogen. Um<br />

Stellungnahme wurde bis spätestens <strong>zur</strong> Ratssitzung am 11.07. gebeten.<br />

Schutzwürdige Interessen benachbarter Schulen in anderer Trägerschaft wären aber nur dann<br />

berührt, wenn an auswärtigen Standorten durch fehlende Einpendler Schulen in ihrem Bestand<br />

gefährdet wären. Da dies nirgendwo erkennbar ist, wird nicht mit Schwierigkeiten bei der<br />

Herbeiführung des interkommunalen Konsenses gerechnet.<br />

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN: ja<br />

Aufwendungen/Auszahlungen<br />

Folgekosten (AfA, Unterhaltung,<br />

Personal…)<br />

Kostenbeiträge Dritter/Zuwendungen<br />

Sonstige Erträge/Einzahlungen<br />

einmalig<br />

Investiv / konsumtiv<br />

laufend jährlich<br />

Bemerkung:<br />

Für die <strong>Einrichtung</strong> der <strong>Primus</strong>-Schule werden Kosten entstehen, die aber Zurzeit noch nicht<br />

genau abschätzbar sind und im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für 2014 noch<br />

konkretisiert werden müssen. Hierzu wird dann noch ein gesonderter Beschluss erfolgen.<br />

BESCHLUSS:<br />

1. <strong>Die</strong> anlassbezogene Schulentwicklungsplanung der <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> für den<br />

Planungszeitraum 2013/2014 bis 2020/2021 wird zustimmend <strong>zur</strong> Kenntnis genommen.<br />

2. Mit Beginn des Schuljahres 2014/2015 wird gemäß § 81 Schulgesetz NRW am Standort der<br />

Hauptschule am Sonnenstein eine <strong>Primus</strong>-Schule für die Jahrgänge 1-10 errichtet<br />

(Errichtungsbeschluss). <strong>Die</strong> Errichtung steht unter dem Vorbehalt, dass im Anmeldeverfahren<br />

die erforderliche Schülerzahl erreicht wird und vom zuständigen Ministerium eine Genehmigung<br />

für die Teilnahme der <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> an dem Schulversuch erteilt wird.<br />

<strong>Die</strong> Schule soll zweizügig geführt werden, optional bei entsprechenden Anmeldezahlen in der<br />

Sekundarstufe I dreizügig. <strong>Die</strong> Verwaltung wird beauftragt, das Antragsverfahren beim<br />

Ministerium durchzuführen.<br />

3. Vorbehaltlich der Errichtung der <strong>Primus</strong>-Schule mit den Klassen 1 und 5 wird die<br />

benachbarte Realschule am Bleichstein sukzessiv ab dem Schuljahr 2014/2015 aufgelöst, so<br />

dass - beginnend mit dem Unterrichtsbetrieb der neuen <strong>Primus</strong>-Schule - keine neuen<br />

Eingangsklassen mehr gebildet werden (Auflösungsbeschluss).<br />

4. <strong>Die</strong> Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Planungen unverzüglich zu konkretisieren,<br />

sobald im Anmeldeverfahren Gewissheit darüber besteht, ob die <strong>Primus</strong>-Schule errichtet<br />

werden kann.<br />

5. Der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> erklärt die grundsätzliche Bereitschaft, in den kommenden<br />

Haushaltsjahren die notwendigen Haushaltsmittel bereit zu stellen, um die nötigen räumlichen<br />

Voraussetzungen für die neue <strong>Primus</strong>-Schule im <strong>Herdecke</strong>r Schulzentrum zu schaffen.<br />

4

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!