Die Beschlussvorlage zur Einrichtung einer Primus ... - Stadt Herdecke
Die Beschlussvorlage zur Einrichtung einer Primus ... - Stadt Herdecke
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Schulträger der „Schule Altes Pfarrhaus“ wurde in das Beteiligungsverfahren einbezogen. Um<br />
Stellungnahme wurde bis spätestens <strong>zur</strong> Ratssitzung am 11.07. gebeten.<br />
Schutzwürdige Interessen benachbarter Schulen in anderer Trägerschaft wären aber nur dann<br />
berührt, wenn an auswärtigen Standorten durch fehlende Einpendler Schulen in ihrem Bestand<br />
gefährdet wären. Da dies nirgendwo erkennbar ist, wird nicht mit Schwierigkeiten bei der<br />
Herbeiführung des interkommunalen Konsenses gerechnet.<br />
FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN: ja<br />
Aufwendungen/Auszahlungen<br />
Folgekosten (AfA, Unterhaltung,<br />
Personal…)<br />
Kostenbeiträge Dritter/Zuwendungen<br />
Sonstige Erträge/Einzahlungen<br />
einmalig<br />
Investiv / konsumtiv<br />
laufend jährlich<br />
Bemerkung:<br />
Für die <strong>Einrichtung</strong> der <strong>Primus</strong>-Schule werden Kosten entstehen, die aber Zurzeit noch nicht<br />
genau abschätzbar sind und im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für 2014 noch<br />
konkretisiert werden müssen. Hierzu wird dann noch ein gesonderter Beschluss erfolgen.<br />
BESCHLUSS:<br />
1. <strong>Die</strong> anlassbezogene Schulentwicklungsplanung der <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> für den<br />
Planungszeitraum 2013/2014 bis 2020/2021 wird zustimmend <strong>zur</strong> Kenntnis genommen.<br />
2. Mit Beginn des Schuljahres 2014/2015 wird gemäß § 81 Schulgesetz NRW am Standort der<br />
Hauptschule am Sonnenstein eine <strong>Primus</strong>-Schule für die Jahrgänge 1-10 errichtet<br />
(Errichtungsbeschluss). <strong>Die</strong> Errichtung steht unter dem Vorbehalt, dass im Anmeldeverfahren<br />
die erforderliche Schülerzahl erreicht wird und vom zuständigen Ministerium eine Genehmigung<br />
für die Teilnahme der <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> an dem Schulversuch erteilt wird.<br />
<strong>Die</strong> Schule soll zweizügig geführt werden, optional bei entsprechenden Anmeldezahlen in der<br />
Sekundarstufe I dreizügig. <strong>Die</strong> Verwaltung wird beauftragt, das Antragsverfahren beim<br />
Ministerium durchzuführen.<br />
3. Vorbehaltlich der Errichtung der <strong>Primus</strong>-Schule mit den Klassen 1 und 5 wird die<br />
benachbarte Realschule am Bleichstein sukzessiv ab dem Schuljahr 2014/2015 aufgelöst, so<br />
dass - beginnend mit dem Unterrichtsbetrieb der neuen <strong>Primus</strong>-Schule - keine neuen<br />
Eingangsklassen mehr gebildet werden (Auflösungsbeschluss).<br />
4. <strong>Die</strong> Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Planungen unverzüglich zu konkretisieren,<br />
sobald im Anmeldeverfahren Gewissheit darüber besteht, ob die <strong>Primus</strong>-Schule errichtet<br />
werden kann.<br />
5. Der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong> erklärt die grundsätzliche Bereitschaft, in den kommenden<br />
Haushaltsjahren die notwendigen Haushaltsmittel bereit zu stellen, um die nötigen räumlichen<br />
Voraussetzungen für die neue <strong>Primus</strong>-Schule im <strong>Herdecke</strong>r Schulzentrum zu schaffen.<br />
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