Die Beschlussvorlage zur Einrichtung einer Primus ... - Stadt Herdecke
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Anlage 3<br />
Kooperationsvereinbarung<br />
zwischen der <strong>Primus</strong>-Schule der <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong><br />
und<br />
der Friedrich-Harkort-Schule der <strong>Stadt</strong> <strong>Herdecke</strong><br />
gemäß § 4 Abs. 2 Schulgesetz des Landes NRW<br />
Um die Zusammenarbeit beider Schulen formal abzusichern und in pädagogischer Hinsicht mit Leben<br />
zu erfüllen, wird diese verbindliche Kooperationsvereinbarung geschlossen.<br />
Beide Schulen haben ein gemeinsames Interesse daran, für alle <strong>Herdecke</strong>r Schülerinnen und Schüler<br />
ein wohnortnahes, pädagogisch und fachlich anerkanntes Schulformangebot mit allen<br />
Abschlussmöglichkeiten zu bieten. <strong>Die</strong> Schulen sehen es als gemeinsame Aufgabe an, die<br />
Schülerinnen und Schüler auf ihrem Weg von der Einschulung bis zum Abitur nach bestem Wissen zu<br />
unterstützen und in jeder Hinsicht zu fördern. Der hohe Stellenwert des Elternwillens bei der Wahl und<br />
dem Wechsel der Schulform wird geachtet und die kollegiale Zusammenarbeit der beiden Schulen<br />
erstreckt sich insbesondere auf den Bereich der Übergänge zwischen den Schulen.<br />
Dazu werden folgende Rahmenvereinbarungen getroffen:<br />
<strong>Die</strong> <strong>Primus</strong>-Schule und die Friedrich-Harkort-Schule informieren sich gegenseitig über<br />
vorhandene Konzepte und legen diese <strong>zur</strong> Einsicht vor.<br />
Zeitliche und fachliche Kooperationen der beiden Schulen erfolgen z.B. durch<br />
o Gemeinsame <strong>Die</strong>nstbesprechungen und Lehrerfortbildungsveranstaltungen<br />
o Gegenseitige Hospitationen oder den befristeten Austausch von Lehrkräften und ggfs.<br />
auch Sozialpädagogen, sofern die Stellenbesetzungen dies zulassen<br />
o Zeitlich befristete Schulbesuche der Schülerinnen und Schüler, sofern die<br />
Klassenfrequenzen dies zulassen<br />
o Gegenseitige Beteiligung der Schülerschaft auch bei Veranstaltungen außerhalb des<br />
Unterrichts<br />
<strong>Die</strong> Friedrich-Harkort-Schule verpflichtet sich bei entsprechender Qualifikation <strong>zur</strong> Aufnahme<br />
aller <strong>Primus</strong>-Schüler, die ihre Schullaufbahn am Gymnasium fortsetzen wollen<br />
Um einen reibungslosen Wechsel in die gymnasiale Oberstufe zu ermöglichen, stimmen die<br />
beiden Schulleitungen, die Schulkonferenzen und die Fachkonferenzen die Weiterführung von<br />
Fächern aus der Sekundarstufe I (Gymnasium) bzw. der Mittelstufe (<strong>Primus</strong>-Schule)<br />
aufeinander ab. <strong>Die</strong>s gilt insbesondere für die Fremdsprachenfolgen beider Schulen.<br />
<strong>Die</strong> Friedrich-Harkort-Schule versichert, dass die Weiterführung der Schullaufbahn<br />
insbesondere mit Blick auf die Fremdsprachenwahl ermöglicht wird<br />
<strong>Die</strong> Vereinbarung gilt bis auf Widerruf, der durch beide Parteien möglich ist.