03/2014 - Veitshöchheim
03/2014 - Veitshöchheim
03/2014 - Veitshöchheim
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Seite 2 <strong>Veitshöchheim</strong>er Mitteilungen Nummer 3<br />
Besuchen Sie auch www.veitshoechheim.de und www.veitshoechheim-blog.de<br />
Hier finden Sie Adressen, Telefonnummern und Satzungen, dort aktuell Pressespiegel, Berichte, Fotos<br />
und Informationen zu Ereignissen und Veranstaltungen aus allen Bereichen des Gemeindelebens, aus der<br />
Verwaltung, von Vereinen und Einrichtungen, aus Bildung, Kultur, Sozialem und Wirtschaft.<br />
Bekanntmachung<br />
Allgemeine Gemeinde- und Landkreiswahlen am 16.<br />
März <strong>2014</strong>; Zusammentritt des Beschwerdeausschusses<br />
am 17. Februar <strong>2014</strong><br />
Nach Art. 8 GLKrWG, § 11 GLKrWO hat die Regierung<br />
von Unterfranken für die am 16. März <strong>2014</strong> stattfindenden<br />
Gemeinde- und Landkreiswahlen einen Beschwerdeausschuss<br />
gebildet.Der Beschwerdeausschuss<br />
entscheidet auf Antrag eines betroffenen Wahlvorschlagsträgers<br />
über dessen Einwendungen bezüglich<br />
der Gültigkeit des Wahlvorschlags für die Gemeinderats-,<br />
Kreistags-, Bürgermeister- oder Landratswahl, sofern<br />
der Wahlausschuss diesen Einwendungen nicht<br />
abgeholfen hat oder ein Beschluss, der die Gültigkeit eines<br />
Wahlvorschlags festgestellt hat, von Amts wegen<br />
geändert wird (Art. 32 Abs. 4 Satz 1 GLKrWG).<br />
Der Wahlvorschlagsträger hat den Antrag bis spätestens<br />
Donnerstag, den 13. Februar <strong>2014</strong>, 18.00 Uhr, schriftlich<br />
oder zur Niederschrift beim Wahlleiter einzureichen<br />
(Art. 32 Abs. 4 Satz 2.<br />
GLKrWG). Anträge auf Entscheidung des Beschwerdeausschusses<br />
sind vom Wahlleiter mit den für die Überprüfung<br />
durch den Beschwerdeausschuss erforderlichen<br />
Unterlagen und einer eigenen Stellungnahme<br />
unverzüglich durch Boten dem vorsitzenden Mitglied<br />
des Beschwerdeausschusses zu übermitteln (§ 48 Abs.<br />
2 GLKrWO).<br />
Für eine eventuell notwendig werdende Sitzung wird<br />
der Beschwerdeausschuss am Montag, den 17. Februar<br />
<strong>2014</strong>, 10.00 Uhr bei der Regierung von Unterfranken,<br />
Peterplatz 9, 97070 Würzburg im Großen Sitzungssaal<br />
zu- sammentreten.<br />
Die Sitzung ist öffentlich.<br />
Bekanntmachung<br />
zur Reduzierung der hohen Schwarzwildbestände führen<br />
die Jagdpächter in den <strong>Veitshöchheim</strong>er sowie angrenzenden<br />
Jagdrevieren, Thüngersheim und Güntersleben<br />
am Samstag, 25. Januar <strong>2014</strong> von 7.00–15.00<br />
Uhr eine Bewegungsjagd durch.<br />
Hierfür werden der Gemeindewald sowie die landwirtschaftlichen<br />
Flächen (gemäß Lageplan) ab der Gemeindeverbindungsstraße<br />
Gadheim vom Naturfreundehaus<br />
in nördlicher Richtung nach Güntersleben<br />
komplett für den Personenverkehr gesperrt. Weiterhin<br />
umfasst die Sperrung die Weinbergswege im Birkental<br />
Richtung Thüngersheim. Wir bitten Sie, die eingerichteten<br />
Sperrmaßnahmen unbedingt zu beachten. Den<br />
Weisungen von eingesetztem Hilfspersonal ist Folge zu<br />
leisten. Gemeinde <strong>Veitshöchheim</strong>, Jagdbehörde<br />
Bekanntmachung<br />
Vollzug des Bayerischen Bestattungsgesetzes<br />
Das Genehmigungsverfahren für die Umgestaltung<br />
„Urnengrabfeld“ auf dem Waldfriedhof <strong>Veitshöchheim</strong><br />
wird im Amtsblatt des Landratsamtes vom<br />
23.01.<strong>2014</strong> bekannt gemacht.<br />
Die Pläne und Unterlagen, aus denen sich Art und<br />
Umfang der Maßnahme ergeben, liegen vom Tag<br />
nach Erscheinen dieses Amtsblattes an drei Wochen<br />
im Zimmer Nr. 429 des Landratsamtes Würzburg,<br />
Zeppelinstr. 15, zur Einsichtnahme auf. Etwaige Einwände<br />
können vorgebracht werden.<br />
<strong>Veitshöchheim</strong>, 14. 1. <strong>2014</strong><br />
Rainer Kinzkofer, 1. Bürgermeister<br />
„Zeitsprünge<br />
<strong>Veitshöchheim</strong>“<br />
von Martina Edelmann,<br />
Christine Hidringer und<br />
Karen Heußner<br />
Das neu erschienene Buch<br />
über Veitshöch¬heim in der<br />
Buchreihe „Zeitsprünge“<br />
wirft einen besonderen<br />
Blick auf die Geschichte<br />
des Ortes durch den Bildvergleich<br />
von Vergangenheit<br />
und Gegenwart. Aus<br />
zahlreichen Fotos der letzten<br />
Jahrzehnte haben die<br />
Autorinnen eine Auswahl<br />
getroffen, um „vorher“ und<br />
„nachher“ zu dokumentieren.<br />
Neben einigen Rückgriffen in den Anfang des 20.<br />
Jahrhunderts liegt der Schwerpunkt ihrer Betrachtung<br />
auf den zurückliegenden 30 Jahren. Gerade in diesen<br />
Jahren setzte <strong>Veitshöchheim</strong> die nach dem Kriegsende<br />
begonnene Entwicklung fort hin zu einer blühenden,<br />
aktiven Gemeinde, in der es sich gut leben lässt und die<br />
man auch gerne besucht.<br />
Das Buch können Sie zum Preis von 10.- Euro im Bürgerbüro<br />
der Gemeinde <strong>Veitshöchheim</strong> erwerben.<br />
Herausgeber: Gemeinde <strong>Veitshöchheim</strong>, Erwin-Vornberger-Platz, Telefon (09 31) 98 02-6, Telefax (09 31) 98 02-7 66,<br />
E-Mail: blaettle@veitshoechheim.de<br />
Verantwortlich für den Inhalt mit Ausnahme des Anzeigenteils: Gemeindeverwaltung <strong>Veitshöchheim</strong><br />
Verantwortlich für den Anzeigenteil: Henn + Bauer · Druckerei + Büro für grafische Gestaltung GmbH, Limbach<br />
Herstellung: Henn + Bauer GmbH · Neugereut 2 · 74838 Limbach · Telefon (0 62 87) 92 58-80 · Telefax (0 62 87) 92 58-84<br />
E-Mail: druckerei@henn-bauer.de · Anzeigen-E-Mail: anzeigen@henn-bauer.de