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03/2014 - Veitshöchheim

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Seite 2 <strong>Veitshöchheim</strong>er Mitteilungen Nummer 3<br />

Besuchen Sie auch www.veitshoechheim.de und www.veitshoechheim-blog.de<br />

Hier finden Sie Adressen, Telefonnummern und Satzungen, dort aktuell Pressespiegel, Berichte, Fotos<br />

und Informationen zu Ereignissen und Veranstaltungen aus allen Bereichen des Gemeindelebens, aus der<br />

Verwaltung, von Vereinen und Einrichtungen, aus Bildung, Kultur, Sozialem und Wirtschaft.<br />

Bekanntmachung<br />

Allgemeine Gemeinde- und Landkreiswahlen am 16.<br />

März <strong>2014</strong>; Zusammentritt des Beschwerdeausschusses<br />

am 17. Februar <strong>2014</strong><br />

Nach Art. 8 GLKrWG, § 11 GLKrWO hat die Regierung<br />

von Unterfranken für die am 16. März <strong>2014</strong> stattfindenden<br />

Gemeinde- und Landkreiswahlen einen Beschwerdeausschuss<br />

gebildet.Der Beschwerdeausschuss<br />

entscheidet auf Antrag eines betroffenen Wahlvorschlagsträgers<br />

über dessen Einwendungen bezüglich<br />

der Gültigkeit des Wahlvorschlags für die Gemeinderats-,<br />

Kreistags-, Bürgermeister- oder Landratswahl, sofern<br />

der Wahlausschuss diesen Einwendungen nicht<br />

abgeholfen hat oder ein Beschluss, der die Gültigkeit eines<br />

Wahlvorschlags festgestellt hat, von Amts wegen<br />

geändert wird (Art. 32 Abs. 4 Satz 1 GLKrWG).<br />

Der Wahlvorschlagsträger hat den Antrag bis spätestens<br />

Donnerstag, den 13. Februar <strong>2014</strong>, 18.00 Uhr, schriftlich<br />

oder zur Niederschrift beim Wahlleiter einzureichen<br />

(Art. 32 Abs. 4 Satz 2.<br />

GLKrWG). Anträge auf Entscheidung des Beschwerdeausschusses<br />

sind vom Wahlleiter mit den für die Überprüfung<br />

durch den Beschwerdeausschuss erforderlichen<br />

Unterlagen und einer eigenen Stellungnahme<br />

unverzüglich durch Boten dem vorsitzenden Mitglied<br />

des Beschwerdeausschusses zu übermitteln (§ 48 Abs.<br />

2 GLKrWO).<br />

Für eine eventuell notwendig werdende Sitzung wird<br />

der Beschwerdeausschuss am Montag, den 17. Februar<br />

<strong>2014</strong>, 10.00 Uhr bei der Regierung von Unterfranken,<br />

Peterplatz 9, 97070 Würzburg im Großen Sitzungssaal<br />

zu- sammentreten.<br />

Die Sitzung ist öffentlich.<br />

Bekanntmachung<br />

zur Reduzierung der hohen Schwarzwildbestände führen<br />

die Jagdpächter in den <strong>Veitshöchheim</strong>er sowie angrenzenden<br />

Jagdrevieren, Thüngersheim und Güntersleben<br />

am Samstag, 25. Januar <strong>2014</strong> von 7.00–15.00<br />

Uhr eine Bewegungsjagd durch.<br />

Hierfür werden der Gemeindewald sowie die landwirtschaftlichen<br />

Flächen (gemäß Lageplan) ab der Gemeindeverbindungsstraße<br />

Gadheim vom Naturfreundehaus<br />

in nördlicher Richtung nach Güntersleben<br />

komplett für den Personenverkehr gesperrt. Weiterhin<br />

umfasst die Sperrung die Weinbergswege im Birkental<br />

Richtung Thüngersheim. Wir bitten Sie, die eingerichteten<br />

Sperrmaßnahmen unbedingt zu beachten. Den<br />

Weisungen von eingesetztem Hilfspersonal ist Folge zu<br />

leisten. Gemeinde <strong>Veitshöchheim</strong>, Jagdbehörde<br />

Bekanntmachung<br />

Vollzug des Bayerischen Bestattungsgesetzes<br />

Das Genehmigungsverfahren für die Umgestaltung<br />

„Urnengrabfeld“ auf dem Waldfriedhof <strong>Veitshöchheim</strong><br />

wird im Amtsblatt des Landratsamtes vom<br />

23.01.<strong>2014</strong> bekannt gemacht.<br />

Die Pläne und Unterlagen, aus denen sich Art und<br />

Umfang der Maßnahme ergeben, liegen vom Tag<br />

nach Erscheinen dieses Amtsblattes an drei Wochen<br />

im Zimmer Nr. 429 des Landratsamtes Würzburg,<br />

Zeppelinstr. 15, zur Einsichtnahme auf. Etwaige Einwände<br />

können vorgebracht werden.<br />

<strong>Veitshöchheim</strong>, 14. 1. <strong>2014</strong><br />

Rainer Kinzkofer, 1. Bürgermeister<br />

„Zeitsprünge<br />

<strong>Veitshöchheim</strong>“<br />

von Martina Edelmann,<br />

Christine Hidringer und<br />

Karen Heußner<br />

Das neu erschienene Buch<br />

über Veitshöch¬heim in der<br />

Buchreihe „Zeitsprünge“<br />

wirft einen besonderen<br />

Blick auf die Geschichte<br />

des Ortes durch den Bildvergleich<br />

von Vergangenheit<br />

und Gegenwart. Aus<br />

zahlreichen Fotos der letzten<br />

Jahrzehnte haben die<br />

Autorinnen eine Auswahl<br />

getroffen, um „vorher“ und<br />

„nachher“ zu dokumentieren.<br />

Neben einigen Rückgriffen in den Anfang des 20.<br />

Jahrhunderts liegt der Schwerpunkt ihrer Betrachtung<br />

auf den zurückliegenden 30 Jahren. Gerade in diesen<br />

Jahren setzte <strong>Veitshöchheim</strong> die nach dem Kriegsende<br />

begonnene Entwicklung fort hin zu einer blühenden,<br />

aktiven Gemeinde, in der es sich gut leben lässt und die<br />

man auch gerne besucht.<br />

Das Buch können Sie zum Preis von 10.- Euro im Bürgerbüro<br />

der Gemeinde <strong>Veitshöchheim</strong> erwerben.<br />

Herausgeber: Gemeinde <strong>Veitshöchheim</strong>, Erwin-Vornberger-Platz, Telefon (09 31) 98 02-6, Telefax (09 31) 98 02-7 66,<br />

E-Mail: blaettle@veitshoechheim.de<br />

Verantwortlich für den Inhalt mit Ausnahme des Anzeigenteils: Gemeindeverwaltung <strong>Veitshöchheim</strong><br />

Verantwortlich für den Anzeigenteil: Henn + Bauer · Druckerei + Büro für grafische Gestaltung GmbH, Limbach<br />

Herstellung: Henn + Bauer GmbH · Neugereut 2 · 74838 Limbach · Telefon (0 62 87) 92 58-80 · Telefax (0 62 87) 92 58-84<br />

E-Mail: druckerei@henn-bauer.de · Anzeigen-E-Mail: anzeigen@henn-bauer.de

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