DE EUROPÄISCHE UNION - Öffentliches Register der Ratsdokumente
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(15) "Bevollmächtigter" jede in <strong>der</strong> Union ansässige natürliche o<strong>der</strong> juristische Person, die von<br />
einem Hersteller schriftlich beauftragt wurde, in seinem Namen bestimmte Aufgaben<br />
wahrzunehmen;<br />
(16) "Einführer" jede in <strong>der</strong> Union ansässige natürliche o<strong>der</strong> juristische Person, die ein Produkt<br />
aus einem Drittstaat auf dem Unionsmarkt in Verkehr bringt;<br />
(17) "privater Einführer" jede in <strong>der</strong> Union ansässige natürliche o<strong>der</strong> juristische Person, die ein<br />
Produkt aus einem Drittstaat im Zuge einer nichtgewerblichen Tätigkeit auf dem Unionsmarkt<br />
mit <strong>der</strong> Absicht in Verkehr bringt, es zum eigenen Gebrauch in Betrieb zu nehmen;<br />
(18) "Händler" jede natürliche o<strong>der</strong> juristische Person in <strong>der</strong> Lieferkette, die ein Produkt auf<br />
dem Markt bereitstellt, mit Ausnahme des Herstellers o<strong>der</strong> des Einführers;<br />
(19) "Wirtschaftsakteure" Hersteller, Bevollmächtigte, Einführer und Händler;<br />
(20) "harmonisierte Norm" eine harmonisierte Norm im Sinne des Artikels 2 Nummer 1 Buchstabe<br />
c <strong>der</strong> Verordnung (EU) Nr. 1025/2012;<br />
(21) "Akkreditierung" eine Akkreditierung im Sinne des Artikels 2 Nummer 10 <strong>der</strong> Verordnung<br />
(EG) Nr. 765/2008;<br />
(22) "nationale Akkreditierungsstelle" eine nationale Akkreditierungsstelle im Sinne des<br />
Artikels 2 Nummer 11 <strong>der</strong> Verordnung (EG) Nr. 765/2008;<br />
PE-CONS 41/13 KB/mfa 27<br />
DGG 3A<br />
<strong>DE</strong>