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DE EUROPÄISCHE UNION - Öffentliches Register der Ratsdokumente

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) in Wasserfahrzeuge eingebaute und gemäß <strong>der</strong> Richtlinie 97/68/EG typgenehmigte<br />

Motoren, die mit den Grenzwerten <strong>der</strong> Stufe III A, Stufe III B o<strong>der</strong> Stufe IV für<br />

Selbstzündungsmotoren für an<strong>der</strong>e Anwendungen als den Antrieb von Binnenschiffen,<br />

Lokomotiven und Triebwagen gemäß Anhang I Nummer 4.1.2 jener Richtlinie<br />

verwendet werden und <strong>der</strong> vorliegenden Richtlinie entsprechen, ausgenommen<br />

die Anfor<strong>der</strong>ungen in Bezug auf Abgasemissionen in Anhang I Teil B;<br />

c) in Wasserfahrzeuge eingebaute und gemäß <strong>der</strong> Verordnung (EG) Nr. 595/2009 typgenehmigte<br />

Motoren, die <strong>der</strong> vorliegenden Richtlinie entsprechen, ausgenommen die<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen in Bezug auf Abgasemissionen in Anhang I Teil B.<br />

Unterabsatz 1 Buchstaben b und c gilt vorbehaltlich folgen<strong>der</strong> Bedingung: Wurde ein<br />

Motor zwecks Einbau in ein Wasserfahrzeug angepasst, so stellt die Person, die die<br />

Anpassung vornimmt, sicher, dass bei <strong>der</strong> Anpassung die Daten und an<strong>der</strong>en Informationen<br />

des Motorherstellers in vollem Umfang berücksichtigt werden, um zu<br />

gewährleisten, dass <strong>der</strong> Motor, wenn er gemäß den Einbauvorschriften <strong>der</strong> Person, die die<br />

Anpassung vorgenommen hat, eingebaut wird, weiterhin die Anfor<strong>der</strong>ungen für<br />

Abgasemissionen entwe<strong>der</strong> nach <strong>der</strong> Richtlinie 97/68/EG o<strong>der</strong> nach <strong>der</strong> Verordnung (EG)<br />

Nr. 595/2009 entsprechend <strong>der</strong> Erklärung des Motorherstellers erfüllt. Die Person, die die<br />

Anpassung des Motors vornimmt, erklärt gemäß Artikel 15, dass <strong>der</strong> Motor weiterhin die<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen für Abgasemissionen entwe<strong>der</strong> nach <strong>der</strong> Richtlinie 97/68/EG o<strong>der</strong> nach <strong>der</strong><br />

Verordnung (EG) Nr. 595/2009 entsprechend <strong>der</strong> Erklärung des Motorherstellers erfüllt,<br />

wenn er gemäß den Einbauvorschriften <strong>der</strong> Person, die die Anpassung vorgenommen hat,<br />

eingebaut wird.<br />

PE-CONS 41/13 KB/mfa 31<br />

DGG 3A<br />

<strong>DE</strong>

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