DE EUROPÄISCHE UNION - Öffentliches Register der Ratsdokumente
DE EUROPÄISCHE UNION - Öffentliches Register der Ratsdokumente
DE EUROPÄISCHE UNION - Öffentliches Register der Ratsdokumente
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
) in Wasserfahrzeuge eingebaute und gemäß <strong>der</strong> Richtlinie 97/68/EG typgenehmigte<br />
Motoren, die mit den Grenzwerten <strong>der</strong> Stufe III A, Stufe III B o<strong>der</strong> Stufe IV für<br />
Selbstzündungsmotoren für an<strong>der</strong>e Anwendungen als den Antrieb von Binnenschiffen,<br />
Lokomotiven und Triebwagen gemäß Anhang I Nummer 4.1.2 jener Richtlinie<br />
verwendet werden und <strong>der</strong> vorliegenden Richtlinie entsprechen, ausgenommen<br />
die Anfor<strong>der</strong>ungen in Bezug auf Abgasemissionen in Anhang I Teil B;<br />
c) in Wasserfahrzeuge eingebaute und gemäß <strong>der</strong> Verordnung (EG) Nr. 595/2009 typgenehmigte<br />
Motoren, die <strong>der</strong> vorliegenden Richtlinie entsprechen, ausgenommen die<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen in Bezug auf Abgasemissionen in Anhang I Teil B.<br />
Unterabsatz 1 Buchstaben b und c gilt vorbehaltlich folgen<strong>der</strong> Bedingung: Wurde ein<br />
Motor zwecks Einbau in ein Wasserfahrzeug angepasst, so stellt die Person, die die<br />
Anpassung vornimmt, sicher, dass bei <strong>der</strong> Anpassung die Daten und an<strong>der</strong>en Informationen<br />
des Motorherstellers in vollem Umfang berücksichtigt werden, um zu<br />
gewährleisten, dass <strong>der</strong> Motor, wenn er gemäß den Einbauvorschriften <strong>der</strong> Person, die die<br />
Anpassung vorgenommen hat, eingebaut wird, weiterhin die Anfor<strong>der</strong>ungen für<br />
Abgasemissionen entwe<strong>der</strong> nach <strong>der</strong> Richtlinie 97/68/EG o<strong>der</strong> nach <strong>der</strong> Verordnung (EG)<br />
Nr. 595/2009 entsprechend <strong>der</strong> Erklärung des Motorherstellers erfüllt. Die Person, die die<br />
Anpassung des Motors vornimmt, erklärt gemäß Artikel 15, dass <strong>der</strong> Motor weiterhin die<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen für Abgasemissionen entwe<strong>der</strong> nach <strong>der</strong> Richtlinie 97/68/EG o<strong>der</strong> nach <strong>der</strong><br />
Verordnung (EG) Nr. 595/2009 entsprechend <strong>der</strong> Erklärung des Motorherstellers erfüllt,<br />
wenn er gemäß den Einbauvorschriften <strong>der</strong> Person, die die Anpassung vorgenommen hat,<br />
eingebaut wird.<br />
PE-CONS 41/13 KB/mfa 31<br />
DGG 3A<br />
<strong>DE</strong>