DE EUROPÄISCHE UNION - Öffentliches Register der Ratsdokumente
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(4) Händler, die <strong>der</strong> Auffassung sind o<strong>der</strong> Grund zu <strong>der</strong> Annahme haben, dass ein von ihnen<br />
auf dem Markt bereitgestelltes Produkt nicht dieser Richtlinie entspricht, stellen sicher,<br />
dass die erfor<strong>der</strong>lichen Abhilfemaßnahmen ergriffen werden, um die Konformität dieses<br />
Produkts herzustellen, es gegebenenfalls zurückzunehmen o<strong>der</strong> zurückzurufen. Sind mit<br />
dem Produkt Gefahren verbunden, so unterrichten die Händler außerdem unverzüglich die<br />
zuständigen nationalen Behörden <strong>der</strong> Mitgliedstaaten, in denen sie das Produkt auf dem<br />
Markt bereitgestellt haben, darüber und machen dabei ausführliche Angaben, insbeson<strong>der</strong>e<br />
über die Nichtkonformität und die ergriffenen Abhilfemaßnahmen.<br />
(5) Die Händler händigen <strong>der</strong> zuständigen nationalen Behörde auf <strong>der</strong>en begründetes Verlangen<br />
alle Informationen und Unterlagen aus, die für den Nachweis <strong>der</strong> Konformität des<br />
Produkts erfor<strong>der</strong>lich sind. Sie kooperieren mit dieser Behörde auf <strong>der</strong>en Verlangen bei<br />
allen Maßnahmen zur Abwendung von Gefahren, die mit Produkten verbunden sind, die<br />
sie auf dem Markt bereitgestellt haben.<br />
Artikel 11<br />
Fälle, in denen die Pflichten des Herstellers auch für Einführer und Händler gelten<br />
Ein Einführer o<strong>der</strong> Händler gilt als Hersteller für die Zwecke dieser Richtlinie und unterliegt den<br />
Pflichten eines Herstellers nach Artikel 7, wenn er ein Produkt unter seinem eigenen Namen o<strong>der</strong><br />
seiner eigenen Marke in Verkehr bringt o<strong>der</strong> ein bereits auf dem Markt befindliches Produkt so<br />
än<strong>der</strong>t, dass die Konformität mit den Anfor<strong>der</strong>ungen dieser Richtlinie beeinträchtigt werden kann.<br />
PE-CONS 41/13 KB/mfa 40<br />
DGG 3A<br />
<strong>DE</strong>