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DE EUROPÄISCHE UNION - Öffentliches Register der Ratsdokumente

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Eine Stelle, die einem Wirtschaftsverband o<strong>der</strong> einem Fachverband angehört und die Produkte<br />

bewertet, an <strong>der</strong>en Entwurf, Herstellung, Bereitstellung, Montage, Gebrauch o<strong>der</strong><br />

Wartung Unternehmen beteiligt sind, die von diesem Verband vertreten werden, kann als<br />

solche Stelle gelten, sofern nachgewiesen wird, dass sie unabhängig ist und keine<br />

Interessenkonflikte vorliegen.<br />

(4) Eine Konformitätsbewertungsstelle, ihre oberste Leitungsebene und die für die Erfüllung<br />

<strong>der</strong> Konformitätsbewertungsaufgaben zuständigen Mitarbeiter dürfen nicht Konstrukteur,<br />

Hersteller, Lieferant, Installateur, Käufer, Eigentümer, Verwen<strong>der</strong> o<strong>der</strong> Wartungsbetrieb<br />

<strong>der</strong> zu bewertenden Produkte o<strong>der</strong> Vertreter einer dieser Parteien sein. Dies schließt nicht<br />

die Verwendung von bereits einer Konformitätsbewertung unterzogenen Produkten, die für<br />

die Tätigkeit <strong>der</strong> Konformitätsbewertungsstelle nötig sind, o<strong>der</strong> die Verwendung solcher<br />

Produkte zum persönlichen Gebrauch aus.<br />

Eine Konformitätsbewertungsstelle, ihre oberste Leitungsebene und die für die Erfüllung<br />

<strong>der</strong> Konformitätsbewertungsaufgaben zuständigen Mitarbeiter dürfen we<strong>der</strong> direkt an Entwurf<br />

o<strong>der</strong> Herstellung, Vermarktung, Installation, Verwendung o<strong>der</strong> Wartung dieser Produkte<br />

beteiligt sein, noch vertreten sie die an diesen Tätigkeiten beteiligten Parteien. Sie<br />

dürfen sich nicht mit Tätigkeiten befassen, die ihre Unabhängigkeit bei <strong>der</strong> Beurteilung<br />

o<strong>der</strong> ihre Integrität im Zusammenhang mit den Konformitätsbewertungsmaßnahmen, für<br />

die sie notifiziert sind, beeinträchtigen können. Dies gilt beson<strong>der</strong>s für Beratungsdienstleistungen.<br />

Die Konformitätsbewertungsstellen gewährleisten, dass Tätigkeiten ihrer Zweigunternehmen<br />

o<strong>der</strong> Unterauftragnehmer die Vertraulichkeit, Objektivität und Unparteilichkeit<br />

ihrer Konformitätsbewertungstätigkeiten nicht beeinträchtigen.<br />

PE-CONS 41/13 KB/mfa 59<br />

DGG 3A<br />

<strong>DE</strong>

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