WISO Fahrtenbuch
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Besteuerung von Arbeitnehmern überlassenen Firmenwagen<br />
Ermittlung des nutzungsunabhängigen Anteils<br />
Für Privatfahrten ist unabhängig vom Umfang der tatsächlichen privaten Nutzung<br />
ein Pauschalbetrag zu versteuern.<br />
Privatanteil = monatlich 1 % des inländischen Listenpreises, somit 12 %<br />
im Jahr<br />
Beispiel:<br />
Beträgt der Listenpreis 20.000 Euro, sind monatlich 1 % von 20.000 Euro, also<br />
200 Euro bzw. 2.400 Euro jährlich der Lohnsteuer zu unterwerfen.<br />
Als Listenpreis gilt die unverbindliche inländische Preisempfehlung des Herstellers<br />
im Zeitpunkt der Erstzulassung. Der Listenpreis wird auf volle 100 Euro abgerundet.<br />
Der Listenpreis umfasst neben der Umsatzsteuer auch die Kosten für werksseitig<br />
eingebaute Sonderausstattungen, z. B. ABS, Klimaanlage, Diebstahlsicherungssystem<br />
und fest eingebaute Navigationsgeräte. Dagegen darf das Finanzamt die<br />
Bemessungsgrundlage für den privaten Nutzungsanteil nicht um nachträglich<br />
eingebaute zusätzliche Ausstattungen erhöhen (BFH vom 13.10.2010, VI R 12/09,<br />
BStBl II 2011 S. 361: nachträglicher Einbau einer Flüssiggasanlage in den Firmenwagen).<br />
Nicht zum Listenpreis gehören Überführungskosten und Ausgaben für die<br />
Zulassung, Kosten für ein Autotelefon, ADAC-Mitgliedschaftskosten sowie<br />
Aufwendungen für einen weiteren Satz Reifen einschließlich Felgen. Nicht<br />
berücksichtigt werden auch Ausstattungen, die typischerweise nur betrieblich<br />
genutzt werden können, z. B. zweiter Pedalsatz für ein Fahrschulfahrzeug.<br />
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