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WISO Fahrtenbuch

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Besteuerung von Arbeitnehmern überlassenen Firmenwagen<br />

Ermittlung des nutzungsunabhängigen Anteils<br />

Für Privatfahrten ist unabhängig vom Umfang der tatsächlichen privaten Nutzung<br />

ein Pauschalbetrag zu versteuern.<br />

Privatanteil = monatlich 1 % des inländischen Listenpreises, somit 12 %<br />

im Jahr<br />

Beispiel:<br />

Beträgt der Listenpreis 20.000 Euro, sind monatlich 1 % von 20.000 Euro, also<br />

200 Euro bzw. 2.400 Euro jährlich der Lohnsteuer zu unterwerfen.<br />

Als Listenpreis gilt die unverbindliche inländische Preisempfehlung des Herstellers<br />

im Zeitpunkt der Erstzulassung. Der Listenpreis wird auf volle 100 Euro abgerundet.<br />

Der Listenpreis umfasst neben der Umsatzsteuer auch die Kosten für werksseitig<br />

eingebaute Sonderausstattungen, z. B. ABS, Klimaanlage, Diebstahlsicherungssystem<br />

und fest eingebaute Navigationsgeräte. Dagegen darf das Finanzamt die<br />

Bemessungsgrundlage für den privaten Nutzungsanteil nicht um nachträglich<br />

eingebaute zusätzliche Ausstattungen erhöhen (BFH vom 13.10.2010, VI R 12/09,<br />

BStBl II 2011 S. 361: nachträglicher Einbau einer Flüssiggasanlage in den Firmenwagen).<br />

Nicht zum Listenpreis gehören Überführungskosten und Ausgaben für die<br />

Zulassung, Kosten für ein Autotelefon, ADAC-Mitgliedschaftskosten sowie<br />

Aufwendungen für einen weiteren Satz Reifen einschließlich Felgen. Nicht<br />

berücksichtigt werden auch Ausstattungen, die typischerweise nur betrieblich<br />

genutzt werden können, z. B. zweiter Pedalsatz für ein Fahrschulfahrzeug.<br />

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