WISO Fahrtenbuch
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Besteuerung von Arbeitnehmern überlassenen Firmenwagen<br />
Finanzverwaltung wendet dieses Urteil inzwischen an, da der BFH seine Rechtsprechung<br />
bestätigt hat (BMF-Schreiben vom 1.4.2011, BStBl I 2011 S. 301). Seit<br />
2012 darf die Wahl zwischen dem 0,03%- und dem 0,002%-Ansatz nur einheitlich<br />
für das gesamte Kalenderjahr und für alle genutzten Dienstwagen erfolgen.<br />
Stellt Ihnen Ihr Arbeitgeber den Dienstwagen an nicht mehr als fünf Tagen<br />
im Monat zur Verfügung, etwa nur für eine dreitägige Dienstreise, errechnet sich<br />
der private Nutzungswert für die Fahrten zur regelmäßigen Arbeitsstätte nur mit<br />
0,001 % des Listenpreises pro Fahrtkilometer. Schreiben Sie sich also den<br />
Kilometerstand vor und nach der Fahrt auf.<br />
Können Sie den Dienstwagen in einem Monat überhaupt nicht nutzen, etwa<br />
wegen längerer Erkrankung, und steht der Wagen in dieser Zeit auf dem Firmengelände,<br />
ist kein Nutzungswert zu versteuern.<br />
Hat Ihr Arbeitgeber den vollen privaten Nutzungsanteil ohne diese Kürzungsmöglichkeiten<br />
der Lohnsteuer unterworfen, müssen Sie in Ihrer Steuererklärung in<br />
der Anlage N den vom Arbeitgeber bescheinigten Arbeitslohn berichtigen und die<br />
Änderung auf einem Zusatzblatt begründen. Fügen Sie Ihrer Steuererklärung auch<br />
eine Bescheinigung des Arbeitgebers bei, aus der sich die Höhe des versteuerten<br />
pauschalen Nutzungswerts nach der 0,03%-Regelung ergibt.<br />
Pauschalbesteuerung möglich<br />
Den Nutzungsanteil für Ihre Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte kann Ihr<br />
Arbeitgeber statt als lohnsteuerpflichten Arbeitslohn auch mit 15 % pauschal<br />
versteuern, und zwar bis zu dem Betrag, der als Werbungskosten abziehbar ist.<br />
In diesem Fall ist der Nutzungsanteil nicht in Ihrem Bruttogehalt enthalten, wird<br />
aber in der Lohnsteuerbescheinigung in der Zeile „Pauschal besteuerte Arbeitgeberleistungen<br />
für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte“<br />
aufgeführt. Ihre abziehbaren Werbungskosten mindern sich dann um diesen<br />
pauschaliert versteuerten Betrag.<br />
Die pauschale Besteuerung ist meist vorteilhaft, wenn Ihre Werbungskosten<br />
unter dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 Euro liegen. Zu beachten ist<br />
auch, dass der Nutzungswert in Höhe des pauschalierten Anteils sozialversicherungsfrei<br />
ist.<br />
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