28.02.2014 Aufrufe

WISO Fahrtenbuch

WISO Fahrtenbuch

WISO Fahrtenbuch

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Besteuerung von Arbeitnehmern überlassenen Firmenwagen<br />

Finanzverwaltung wendet dieses Urteil inzwischen an, da der BFH seine Rechtsprechung<br />

bestätigt hat (BMF-Schreiben vom 1.4.2011, BStBl I 2011 S. 301). Seit<br />

2012 darf die Wahl zwischen dem 0,03%- und dem 0,002%-Ansatz nur einheitlich<br />

für das gesamte Kalenderjahr und für alle genutzten Dienstwagen erfolgen.<br />

Stellt Ihnen Ihr Arbeitgeber den Dienstwagen an nicht mehr als fünf Tagen<br />

im Monat zur Verfügung, etwa nur für eine dreitägige Dienstreise, errechnet sich<br />

der private Nutzungswert für die Fahrten zur regelmäßigen Arbeitsstätte nur mit<br />

0,001 % des Listenpreises pro Fahrtkilometer. Schreiben Sie sich also den<br />

Kilometerstand vor und nach der Fahrt auf.<br />

Können Sie den Dienstwagen in einem Monat überhaupt nicht nutzen, etwa<br />

wegen längerer Erkrankung, und steht der Wagen in dieser Zeit auf dem Firmengelände,<br />

ist kein Nutzungswert zu versteuern.<br />

Hat Ihr Arbeitgeber den vollen privaten Nutzungsanteil ohne diese Kürzungsmöglichkeiten<br />

der Lohnsteuer unterworfen, müssen Sie in Ihrer Steuererklärung in<br />

der Anlage N den vom Arbeitgeber bescheinigten Arbeitslohn berichtigen und die<br />

Änderung auf einem Zusatzblatt begründen. Fügen Sie Ihrer Steuererklärung auch<br />

eine Bescheinigung des Arbeitgebers bei, aus der sich die Höhe des versteuerten<br />

pauschalen Nutzungswerts nach der 0,03%-Regelung ergibt.<br />

Pauschalbesteuerung möglich<br />

Den Nutzungsanteil für Ihre Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte kann Ihr<br />

Arbeitgeber statt als lohnsteuerpflichten Arbeitslohn auch mit 15 % pauschal<br />

versteuern, und zwar bis zu dem Betrag, der als Werbungskosten abziehbar ist.<br />

In diesem Fall ist der Nutzungsanteil nicht in Ihrem Bruttogehalt enthalten, wird<br />

aber in der Lohnsteuerbescheinigung in der Zeile „Pauschal besteuerte Arbeitgeberleistungen<br />

für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte“<br />

aufgeführt. Ihre abziehbaren Werbungskosten mindern sich dann um diesen<br />

pauschaliert versteuerten Betrag.<br />

Die pauschale Besteuerung ist meist vorteilhaft, wenn Ihre Werbungskosten<br />

unter dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 Euro liegen. Zu beachten ist<br />

auch, dass der Nutzungswert in Höhe des pauschalierten Anteils sozialversicherungsfrei<br />

ist.<br />

55

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!