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WISO Fahrtenbuch

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<strong>Fahrtenbuch</strong><br />

Vielfahrer<br />

Werden regelmäßig dieselben Geschäftspartner besucht, müssen zu Reiseziel,<br />

Reisezweck und den aufgesuchten Geschäftspartnern zu Beginn und Ende der<br />

Lieferfahrten Datum und Kilometerstand aufgezeichnet werden.<br />

Werden die Geschäftspartner mit ihrem Namen und ihrer Lieferadresse in einem<br />

separaten Geschäftspartner-Verzeichnis geführt, kann auf die Angabe des<br />

Namens und der Adresse im <strong>Fahrtenbuch</strong> verzichtet werden. Es reicht dann die<br />

Angabe der Nummer aus dem Verzeichnis, das dem <strong>Fahrtenbuch</strong> jedoch hinzugefügt<br />

werden muss.<br />

Fehlende Ordnungsmäßigkeit des<br />

<strong>Fahrtenbuch</strong>es<br />

Das <strong>Fahrtenbuch</strong> muss dem Finanzamt oder einem Betriebsprüfer nur auf<br />

Aufforderung vorgelegt werden.<br />

Liegt ein nicht ordnungsgemäßes <strong>Fahrtenbuch</strong> vor, wird es vom Finanzamt<br />

nicht anerkannt. Stattdessen wird das Finanzamt die 1%-Regelung anwenden<br />

oder den privaten Nutzungsanteil schätzen. Das kann im Einzelfall sehr ungünstig<br />

für den Steuerpflichtigen sein.<br />

Der Bundesfinanzhof ist von seiner strikten Haltung abgewichen, dass auch der<br />

kleinste formale und inhaltliche Verstoß zur Nichtanerkennung des <strong>Fahrtenbuch</strong>s<br />

führt. Kleinere Mängel berühren jetzt seiner Meinung nach nicht die Ordnungsmäßigkeit<br />

des <strong>Fahrtenbuch</strong>s, wenn ansonsten die Angaben plausibel sind (BFH-<br />

Urteil vom 10.4.2008, VI R 38/06, BStBl. II 2008 S. 768). Was kleinere tolerierbare<br />

Fehler sind, muss die Rechtsprechung noch klären.<br />

Beispiele:<br />

■ Die Finanzbehörde geht davon aus, dass ein Firmenwagen auch privat<br />

genutzt wird. Werden im <strong>Fahrtenbuch</strong> etwa eines Angestellten über mehr<br />

als ein Jahr keine Privatfahrten aufgeführt, wird die Finanzverwaltung<br />

erhebliche Zweifel anmelden.<br />

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