WISO Fahrtenbuch
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<strong>Fahrtenbuch</strong><br />
Vielfahrer<br />
Werden regelmäßig dieselben Geschäftspartner besucht, müssen zu Reiseziel,<br />
Reisezweck und den aufgesuchten Geschäftspartnern zu Beginn und Ende der<br />
Lieferfahrten Datum und Kilometerstand aufgezeichnet werden.<br />
Werden die Geschäftspartner mit ihrem Namen und ihrer Lieferadresse in einem<br />
separaten Geschäftspartner-Verzeichnis geführt, kann auf die Angabe des<br />
Namens und der Adresse im <strong>Fahrtenbuch</strong> verzichtet werden. Es reicht dann die<br />
Angabe der Nummer aus dem Verzeichnis, das dem <strong>Fahrtenbuch</strong> jedoch hinzugefügt<br />
werden muss.<br />
Fehlende Ordnungsmäßigkeit des<br />
<strong>Fahrtenbuch</strong>es<br />
Das <strong>Fahrtenbuch</strong> muss dem Finanzamt oder einem Betriebsprüfer nur auf<br />
Aufforderung vorgelegt werden.<br />
Liegt ein nicht ordnungsgemäßes <strong>Fahrtenbuch</strong> vor, wird es vom Finanzamt<br />
nicht anerkannt. Stattdessen wird das Finanzamt die 1%-Regelung anwenden<br />
oder den privaten Nutzungsanteil schätzen. Das kann im Einzelfall sehr ungünstig<br />
für den Steuerpflichtigen sein.<br />
Der Bundesfinanzhof ist von seiner strikten Haltung abgewichen, dass auch der<br />
kleinste formale und inhaltliche Verstoß zur Nichtanerkennung des <strong>Fahrtenbuch</strong>s<br />
führt. Kleinere Mängel berühren jetzt seiner Meinung nach nicht die Ordnungsmäßigkeit<br />
des <strong>Fahrtenbuch</strong>s, wenn ansonsten die Angaben plausibel sind (BFH-<br />
Urteil vom 10.4.2008, VI R 38/06, BStBl. II 2008 S. 768). Was kleinere tolerierbare<br />
Fehler sind, muss die Rechtsprechung noch klären.<br />
Beispiele:<br />
■ Die Finanzbehörde geht davon aus, dass ein Firmenwagen auch privat<br />
genutzt wird. Werden im <strong>Fahrtenbuch</strong> etwa eines Angestellten über mehr<br />
als ein Jahr keine Privatfahrten aufgeführt, wird die Finanzverwaltung<br />
erhebliche Zweifel anmelden.<br />
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