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WISO Fahrtenbuch

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Besteuerung von Privatfahrten eines Unternehmers<br />

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Tipp<br />

In der Realität weicht aufgrund der üblichen Rabattgewährung der Listenpreis<br />

des Herstellers vom tatsächlichen Verkaufspreis der Autohändler ab.<br />

Ob der niedrigere Verkaufspreis für die Ermittlung des privaten Nutzungswerts<br />

angesetzt werden muss, ist Gegenstand einer Revision beim BFH (Az.<br />

VI R 51/11). Daher sollte bei Anwendung der 1%-Regelung Einspruch gegen<br />

den Steuerbescheid eingelegt und das Ruhen des Verfahrens bis zur BFH-<br />

Entscheidung beantragt werden.<br />

Auf die private Nutzung des Firmenwagens (Eigenverbrauch) fällt zusätzlich<br />

Umsatzsteuer an. Der mit der 1%-Regelung ermittelte einkommensteuerliche<br />

Privatanteil unterliegt aber nur zu 80 % der Umsatzsteuer, 20 % bleiben pauschal<br />

für nicht vorsteuerbehaftete Kosten umsatzsteuerfrei. Nicht vorsteuerbehaftete<br />

Kosten sind die Kfz-Kosten, für die Sie gar keinen Vorsteuerabzug geltend<br />

machen konnten (z.B. Abschreibung, Versicherung, Kfz-Steuer). Im Gegenzug<br />

darf das Finanzamt auf den Teil dieser Kosten, der auf die Privatnutzung des Kfz<br />

entfällt, keine Umsatzsteuer verlangen.<br />

Leider dürfen Sie keine höheren nicht vorsteuerbehafteten Kosten nachweisen;<br />

der Pauschalansatz von 20 % ist bindend bei Anwendung der 1%-Regelung (BFH<br />

vom 19.5.2010, XI R 32/08, BStBl II 2010 S. 1079).<br />

Nutzungsunabhängiger Vorteil:<br />

Davon entfallen pauschal 80% auf Pkw- Kosten mit Umsatzsteuer,<br />

für die ein Vorsteuerabzug möglich ist<br />

Darauf 19 % Umsatzsteuer<br />

6.000 Euro<br />

4.800 Euro<br />

912 Euro<br />

Weisen Sie für die Umsatzsteuer anhand von Aufzeichnungen – bei der Umsatzsteuer<br />

ist dafür kein <strong>Fahrtenbuch</strong> erforderlich – eine geringere private Nutzung<br />

als nach der 1%-Regelung nach, werden mit diesem geringeren Anteil die auf<br />

die Privatnutzung entfallenden vorsteuerbehafteten Kfz-Kosten ermittelt und mit<br />

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