WISO Fahrtenbuch
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Besteuerung von Privatfahrten eines Unternehmers<br />
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Tipp<br />
In der Realität weicht aufgrund der üblichen Rabattgewährung der Listenpreis<br />
des Herstellers vom tatsächlichen Verkaufspreis der Autohändler ab.<br />
Ob der niedrigere Verkaufspreis für die Ermittlung des privaten Nutzungswerts<br />
angesetzt werden muss, ist Gegenstand einer Revision beim BFH (Az.<br />
VI R 51/11). Daher sollte bei Anwendung der 1%-Regelung Einspruch gegen<br />
den Steuerbescheid eingelegt und das Ruhen des Verfahrens bis zur BFH-<br />
Entscheidung beantragt werden.<br />
Auf die private Nutzung des Firmenwagens (Eigenverbrauch) fällt zusätzlich<br />
Umsatzsteuer an. Der mit der 1%-Regelung ermittelte einkommensteuerliche<br />
Privatanteil unterliegt aber nur zu 80 % der Umsatzsteuer, 20 % bleiben pauschal<br />
für nicht vorsteuerbehaftete Kosten umsatzsteuerfrei. Nicht vorsteuerbehaftete<br />
Kosten sind die Kfz-Kosten, für die Sie gar keinen Vorsteuerabzug geltend<br />
machen konnten (z.B. Abschreibung, Versicherung, Kfz-Steuer). Im Gegenzug<br />
darf das Finanzamt auf den Teil dieser Kosten, der auf die Privatnutzung des Kfz<br />
entfällt, keine Umsatzsteuer verlangen.<br />
Leider dürfen Sie keine höheren nicht vorsteuerbehafteten Kosten nachweisen;<br />
der Pauschalansatz von 20 % ist bindend bei Anwendung der 1%-Regelung (BFH<br />
vom 19.5.2010, XI R 32/08, BStBl II 2010 S. 1079).<br />
Nutzungsunabhängiger Vorteil:<br />
Davon entfallen pauschal 80% auf Pkw- Kosten mit Umsatzsteuer,<br />
für die ein Vorsteuerabzug möglich ist<br />
Darauf 19 % Umsatzsteuer<br />
6.000 Euro<br />
4.800 Euro<br />
912 Euro<br />
Weisen Sie für die Umsatzsteuer anhand von Aufzeichnungen – bei der Umsatzsteuer<br />
ist dafür kein <strong>Fahrtenbuch</strong> erforderlich – eine geringere private Nutzung<br />
als nach der 1%-Regelung nach, werden mit diesem geringeren Anteil die auf<br />
die Privatnutzung entfallenden vorsteuerbehafteten Kfz-Kosten ermittelt und mit<br />
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