WISO Fahrtenbuch
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Besteuerung von Arbeitnehmern überlassenen Firmenwagen<br />
Zuzahlungen des Arbeitnehmers<br />
Bestimmte Zuzahlungen des Arbeitnehmers mindern den Nutzungswert. Die<br />
Finanzverwaltung unterscheidet hier wie folgt:<br />
■ Pauschale oder nutzungsabhängige Nutzungsentgelte: Diese<br />
Ausgaben dürfen vom Nutzungswert abgezogen werden.<br />
■ Betriebskosten: Nach Auffassung der Finanzverwaltung dürfen vom<br />
Arbeitnehmer getragene Betriebskosten nicht vom Nutzungswert abgezogen<br />
werden. Der Bundesfinanzhof zeigt sich arbeitnehmerfreundlicher:<br />
Seiner Meinung nach können diese Kosten bei der Nachweismethode als<br />
Werbungskosten abgezogen werden. Wird der Nutzungswert pauschal<br />
ermittelt, bleiben sie allerdings unberücksichtigt.<br />
■ Zuschuss zu den Anschaffungskosten: Leistet der Arbeitnehmer einen<br />
Zuschuss zu den Anschaffungskosten, kann dieser im Jahr der Zahlung vom<br />
Nutzungswert abgezogen werden. Übersteigt der Zuschuss den Nutzungswert,<br />
kann der übersteigende Betrag in den Folgejahren auf den privaten<br />
Nutzungswert für dieses Fahrzeug übertragen werden (R 8.1 Abs. 9 Nr. 4<br />
Satz 4 LStR 2011).<br />
Betriebskosten sollten vom Arbeitgeber getragen werden. Dieser kann dafür<br />
ein höheres Nutzungsentgelt verlangen, das den Nutzungswert mindert.<br />
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