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WISO Fahrtenbuch

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Besteuerung von Arbeitnehmern überlassenen Firmenwagen<br />

Zuzahlungen des Arbeitnehmers<br />

Bestimmte Zuzahlungen des Arbeitnehmers mindern den Nutzungswert. Die<br />

Finanzverwaltung unterscheidet hier wie folgt:<br />

■ Pauschale oder nutzungsabhängige Nutzungsentgelte: Diese<br />

Ausgaben dürfen vom Nutzungswert abgezogen werden.<br />

■ Betriebskosten: Nach Auffassung der Finanzverwaltung dürfen vom<br />

Arbeitnehmer getragene Betriebskosten nicht vom Nutzungswert abgezogen<br />

werden. Der Bundesfinanzhof zeigt sich arbeitnehmerfreundlicher:<br />

Seiner Meinung nach können diese Kosten bei der Nachweismethode als<br />

Werbungskosten abgezogen werden. Wird der Nutzungswert pauschal<br />

ermittelt, bleiben sie allerdings unberücksichtigt.<br />

■ Zuschuss zu den Anschaffungskosten: Leistet der Arbeitnehmer einen<br />

Zuschuss zu den Anschaffungskosten, kann dieser im Jahr der Zahlung vom<br />

Nutzungswert abgezogen werden. Übersteigt der Zuschuss den Nutzungswert,<br />

kann der übersteigende Betrag in den Folgejahren auf den privaten<br />

Nutzungswert für dieses Fahrzeug übertragen werden (R 8.1 Abs. 9 Nr. 4<br />

Satz 4 LStR 2011).<br />

Betriebskosten sollten vom Arbeitgeber getragen werden. Dieser kann dafür<br />

ein höheres Nutzungsentgelt verlangen, das den Nutzungswert mindert.<br />

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