WISO Fahrtenbuch
WISO Fahrtenbuch
WISO Fahrtenbuch
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>WISO</strong> <strong>Fahrtenbuch</strong><br />
Berufliche Reisen, die sich über mehrere Tage erstrecken, dürfen nicht zu einem<br />
einzigen Eintrag zusammengefasst werden (FG Hamburg vom 17.1.2007, 8 K<br />
74/06, EFG 2007 S. 669). Das BMF hat sich dazu aber noch nicht geäußert.<br />
Taxifahrer<br />
Taxifahrer müssen für Fahrten im Pflichtfahrgebiet beim Reisezweck, dem Reiseziel<br />
und den aufgesuchten Geschäftspartnern nur täglich zu Beginn und Ende der<br />
Fahrten den Kilometerstand angeben und vermerken „Taxifahrten im Pflichtfahrgebiet“.<br />
Fahrten außerhalb des Pflichtfahrgebiets sind vollständig zu erfassen.<br />
Fahrlehrer<br />
Fahrlehrer müssen beim Reisezweck, dem Reiseziel und den aufgesuchten<br />
Geschäftspartnern nur täglich zu Beginn und Ende der Fahrten den Kilometerstand<br />
angeben und vermerken „Lehrfahrten“, „Fahrschulfahrten“ o.Ä.<br />
Medizinische Berufe, Rechtsanwälte<br />
Berufsgruppen, die einer besonderen Verschwiegenheitspflicht unterliegen,<br />
können sich nicht auf besondere Privilegien bei der Erstellung des <strong>Fahrtenbuch</strong>s<br />
berufen. Dies hat das Finanzgericht München entschieden (Urteil vom 20.7.2007,<br />
13 K 1877/04, rkr.).<br />
Bloße Ortsangaben reichen nur aus, wenn sich der Patient oder Mandant aus<br />
der Ortsangabe zweifelhaft ergibt oder aber wenn sich der Name aus weiteren<br />
Unterlagen ermittelt lässt. Es reicht deshalb aus, wenn im <strong>Fahrtenbuch</strong> auf eine<br />
Patienten- bzw. Mandantennummer verwie sen wird. Dem <strong>Fahrtenbuch</strong> muss<br />
ein Patienten- bzw. Mandantenverzeichnis nur beigelegt werden, wenn das<br />
Finanzamt berechtigte Zweifel an der Richtigkeit des <strong>Fahrtenbuch</strong>s anders nicht<br />
ausräumen kann (OFD München vom 18.1.2001, DStR 2001 S. 860).<br />
Unter Umständen können sich Ärzte bzw. Rechtsanwälte auf Erleichterungen für<br />
Vielfahrer berufen. Dann reichen folgende Angaben aus: Datum, km-Stand, Ort,<br />
an dem die Tätigkeit ausgeführt wird, und der Vermerk „Patientenbesuch“ bzw.<br />
„Mandantenbesuch“.<br />
78