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WISO Fahrtenbuch

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<strong>WISO</strong> <strong>Fahrtenbuch</strong><br />

Beispiel:<br />

Der Listenpreis des Firmenwagens beträgt 25.000 Euro. Der Arbeitnehmer Fleißig<br />

nutzt den Firmenwagen in allen zwölf Monaten zu Fahrten zwischen Wohnung<br />

und Arbeitsstätte (230 Arbeitstage). Die kürzeste Entfernung beträgt 20 km.<br />

Herr Fleißig muss versteuern:<br />

■ nutzungsunabhängiger Betrag: 1 % von 25.000 Euro * 12 Monate = 3.000<br />

Euro<br />

■ Betrag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte: 0,03 % von<br />

25.000 Euro * 20 km * 12 Monate = 1.800 Euro<br />

■ Insgesamt sind als Arbeitslohn zu versteuern: 3.000 Euro + 1.800 Euro =<br />

4.800 Euro.<br />

Im Gegenzug darf Herr Fleißig für seinen Weg zur Arbeit Werbungskosten<br />

absetzen. Diese betragen 20 km * 230 Arbeitstage * 0,30 Euro pro Entfernungskilometer<br />

= 1.380 Euro. Unter dem Strich verbleibt somit eine Nettobelastung aus<br />

der privaten Nutzung des Dienstwagens von 3.420 Euro (4.800 Euro pauschaler<br />

Nutzungswert abzüglich 1.380 Werbungskosten).<br />

Nutzt ein Arbeitnehmer den Dienstwagen nur für eine Teilstrecke, z. B. bei<br />

Park-and-Ride, so ist bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Betrags nicht die<br />

gesamte Entfernung von der Wohnung zur Arbeitsstätte, sondern nur die tatsächlich<br />

mit dem Dienstwagen zurückgelegte Strecke anzusetzen (BFH vom 4.4.2008,<br />

VI R 68/05, BStBl II 2008 S. 890). Die Finanzverwaltung verlangt aber, dass der<br />

Arbeitgeber den Dienstwagen ausschließlich für die Teilstrecke überlassen hat<br />

und die Einhaltung dieser Regelung auch überwacht.<br />

Aus Billigkeitsgründen kann die Begrenzung auch dann anerkannt werden, wenn<br />

der Arbeitnehmer durch Vorlage einer auf seinen Namen ausgestellten Jahres-<br />

Bahnfahrkarte nachweist, dass er das Dienstfahrzeug nur für eine Teilstrecke<br />

genutzt hat (BMF vom 1.4.2011, BStBl I 2011 S. 301).<br />

Bei einer geringfügigen Nutzung des Dienstwagens (weniger als 15 Tage im<br />

Monat) für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte ist eine<br />

Einzelbewertung der Fahrten vorzunehmen. Die Fahrten zwischen Wohnung und<br />

Arbeitsstätte sind dann nur mit 0,002 % des Listenpreises pro Entfernungskilometer<br />

zu versteuern (BFH vom 4.4.2008, VI R 85/04, BStBl 2008 S. 887). Die<br />

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