Lebensräume Dezember 2013 - Bauverein Breisgau eG
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12 Rat & Tat<br />
Lebensretter Rauchmelder<br />
© Zerbor - Fotolia.com<br />
Nun hat auch das Land Baden-Würt temberg nachgezogen.<br />
Rauch warnmelder sind seit Juli dieses Jahres<br />
Pflicht in jeder Wohnung und Gewerbeeinheit. Bis zum<br />
31. <strong>Dezember</strong> 2014 müssen alle Bestandsimmobilien<br />
nachgerüstet werden, für alle Neubauwohnungen galt<br />
bereits der 11. Juli <strong>2013</strong> als Stichtag. Im Ländle ist die<br />
Rauchwarnmelderpflicht nicht nur auf Schlafräume<br />
begrenzt, sondern bezieht auch den Fluchtweg Flur sowie<br />
alle Räume, die zum Schlafen genutzt werden, ein.<br />
Da beim Schlafen auch der Geruchssinn ruht, bleibt die<br />
Rauchgasentwicklung vor Ausbruch des eigentlichen<br />
Brandes unbemerkt, sie wirkt aber bereits nach wenigen<br />
Atemzügen tödlich.<br />
Der Gesetzgeber sieht den Gebäudeeigentümer bei<br />
der Installation von Rauchmeldern in der Pflicht, während<br />
die Bewohner für die Betriebsbereitschaft verantwortlich<br />
sind. Der <strong>Bauverein</strong> wird Rauchwarnmelder<br />
von einem namhaften regionalen Hersteller<br />
mieten und sie von einem Serviceunternehmen<br />
aus der Region<br />
montieren und warten lassen.<br />
Die Installation erfolgt im ersten<br />
Halbjahr 2014, sodass<br />
bis zum Jahresende alle<br />
Haushalte fristgerecht mit<br />
Rauchwarnmeldern ausgestattet<br />
sind. Ab 2015<br />
werden sie einmal im Jahr<br />
per Sichtprüfung gewartet.<br />
Die entstehenden Kosten<br />
für Miete und Wartung<br />
werden sich bei einer durchschnittlichen<br />
Wohnung mit 70<br />
Quadratmetern auf 15 bis 20 Euro<br />
pro Jahr belaufen und mit den anderen<br />
Nebenkosten jährlich abgerechnet.<br />
Die se Maßnahme trägt erheblich zur Sicherheit der<br />
Mieter in ihren Wohnungen bei und wird aus diesem<br />
Grund von allen Beteiligten positiv begleitet.<br />
www.rauchmelder-lebensretter.de<br />
Fenster Mark<br />
Gewerbestr. 1<br />
79194 Gundelfingen<br />
Unseren fünften Fotowettbewerb „Der schönste<br />
Balkon“ haben Ilona und Martin Winkler aus Buchenbach<br />
für sich entschieden, und einen Einkaufsgutschein<br />
im Wert von 100 Euro für die Gärtnerei<br />
Sauter in Gundelfingen gewonnen.<br />
Der elektronische<br />
Heizkostenverteiler<br />
Jahrzehntelang wurde der Wärmeverbrauch ausschließlich<br />
mittels Verdunsterröhrchen gemessen.<br />
Mittlerweile sind elektronische Heizkostenverteiler in<br />
60 Prozent unserer Wohnungen im Einsatz. Ihre großen<br />
Vorteile liegen in der präzisen, vollelektronischen<br />
Verbrauchskostenerfassung und transparenten, nachprüfbaren<br />
Abrechnung. Die Verbrauchsdaten werden<br />
zweimal monatlich automatisch gespeichert. So kann<br />
jederzeit eine Zwischenablesung erfolgen, etwa im Falle<br />
eines Umzugs. Zu einem vorprogrammierten Stichtag<br />
wird der Jahresverbrauch gespeichert und vom Ablesedienst<br />
für die Abrechnungserstellung erfasst.<br />
Diesen Jahreswert können Sie, ebenso wie den aktuellen<br />
Verbrauch, auch selbst an Ihrem Gerät abrufen.<br />
Zum Beispiel um ihn mit den Daten der nächsten Jahresabrechnung<br />
zu vergleichen. Weitere fünf Prozent<br />
unserer Wohnungen verfügen über Funkheizkostenverteiler.<br />
Auch hier kommt der Ablesedienst einmal im<br />
Jahr, jedoch können die Verbrauchsdaten vor der Wohnungstür<br />
abgelesen werden. Ihre eigene Anwesenheit<br />
ist nicht mehr erforderlich.<br />
Tipp<br />
Bei dieser präzisen Messtechnik ist bewusstes Lüften<br />
und Heizen ganz besonders wichtig, ansonsten<br />
wird es teuer. In der Heizperiode sollten Fenster in<br />
Kippstellung tabu sein. Für ein gesundes Raumklima<br />
und optimales Heizverhalten sorgt mehrmaliges<br />
Stoßlüften bei weit geöffneten Fenstern. Dabei unbedingt<br />
die Thermostate ganz herunterdrehen!