Lebensräume Dezember 2013 - Bauverein Breisgau eG
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Geld & Steuern<br />
19<br />
Neues Kirchensteuerabzugsverfahren<br />
Zum 1.1.2014 führt der Gesetzgeber ein neues Kirchensteuerabzugverfahren<br />
ein. Da der <strong>Bauverein</strong> kapitalertragssteuerpflichtige<br />
Erträge an seine Mitglieder auszahlt<br />
und auch die darauf anfallende Kirchensteuer<br />
abführt, sind wir nunmehr verpflichtet, von unseren<br />
18.000 Mitgliedern einmal jährlich - im Zeitraum vom 1.<br />
September bis 31. Oktober - beim Bundeszentralamt für<br />
Steuern (BZSt) abzufragen, welcher Religion Sie per<br />
Stichtag 31. August des Jahres angehören und ob Sie kirchensteuerpflichtig<br />
sind. Diese Angaben gelten dann<br />
für das gesamte folgende Kalenderjahr, unabhängig<br />
davon ob zwischenzeitlich Änderungen eintreten.<br />
Sie haben aber die Möglichkeit, beim BZSt Widerspruch<br />
einzulegen, um die Übermittlung dieser Daten an uns<br />
zu verhindern. Das Bundeszentralamt trägt in der Folge<br />
einen „Sperrvermerk“ für Sie ein und informiert Ihr zuständiges<br />
Finanzamt. Der Sperrvermerk ist bis auf Widerruf<br />
gültig, verpflichtet Sie im Gegenzug jedoch zur<br />
Abgabe einer Steuererklärung und der Veranlagung der<br />
Kirchensteuer, da der <strong>Bauverein</strong> durch den „Sperrvermerk“<br />
vom Abzug der Kirchensteuer entledigt ist.<br />
Wichtig: Ihr Widerspruch gegen die Abfrage der Religionszugehörigkeit<br />
muss bis zum 30.Juni 2014<br />
beim BZSt eingegangen sein - noch bevor wir die<br />
Datenabfrage beim BZSt starten. Der amtlich vorgeschriebene<br />
Vordruck zur Einlegung eines Sperrvermerkes<br />
steht auf dem Formularserver der Bundesfinanzverwaltung:<br />
https://www.formulare-bfinv.de<br />
zum Abruf bereit. Geben sie in der „Formularsuche“<br />
bitte den Begriff „Kirchensteuer“ ein. Der Vordruck<br />
wird Ihnen dann angezeigt. Oder Sie fordern ihn<br />
pos talisch an: Bundeszentralamt für Steuern, An der<br />
Küppe 1, 53225 Bonn<br />
Dieses Procedere bedeutet einen immensen Arbeitsund<br />
Kostenaufwand für den <strong>Bauverein</strong>. Deshalb möchten<br />
wir Sie bitten, unser Schreiben, das Ihnen im Frühjahr<br />
nächsten Jahres postalisch zugeht, zu beachten.<br />
Bitte teilen Sie uns dazu auch, sofern noch nicht geschehen,<br />
Ihre Steueridentifikationsnummer mit. Gern<br />
per Email an sp.pohlan@bauverein-breisgau.de, sp.<br />
pusch@bauverein-breisgau.de oder telefonisch unter<br />
0761 - 51044-28 / -27. Natürlich können Sie dies auch<br />
persönlich bei uns am Schalter tun oder über den Postweg.<br />
Die Steueridentifikationsnummer ist 11-stellig<br />
und enthält nur Zahlen, keine Zeichen oder Buchstaben<br />
und wurde von Bundeszentralamt für Steuern im<br />
Jahr 2008 an alle Bürger verschickt. Mittlerweile findet<br />
man diese Nummer auch auf dem Steuerbescheid<br />
oder der Lohnabrechnung. Man kann sie aber auch<br />
beim Finanzamt oder direkt beim Bundeszentralamt<br />
für Steuern erfragen.<br />
Die SEPA-Umstellung<br />
beim <strong>Bauverein</strong><br />
In der letzten Ausgabe der <strong>Lebensräume</strong> hatten wir bereits<br />
über das neue SEPA-Zahlverfahren informiert. Die<br />
erteilten Einzugsermächtigungen unserer Mieter, Sparer<br />
und Eigentümer wurden zwischenzeitlich in SEPA-<br />
Lastschriftmandate umgewandelt. Bei der Abbuchung<br />
müssen wir nun stets unsere Gläubiger-ID und eine<br />
Mandatsreferenznummer angeben. Diese Angaben<br />
finden Sie im Feld „Verwendungszweck“. Die Gläubiger-ID<br />
hat für Sie keine weitere Bedeutung, die Mandats-Referenznummer<br />
ist die eindeutige Nummer<br />
Ihres SEPA-Mandats.<br />
Erfolgen Abbuchungen aus mehreren Bereichen, müssen<br />
aus systemtechnischen Gründen auch mehrere<br />
Mandate geführt und verwaltet werden. Für die Bereiche<br />
Mieter/Eigentümer/Sparer/Geschäftsanteile<br />
wird daher jeweils getrennt abgebucht. Kommen Sie<br />
vorbei und sprechen Sie uns darauf an, wenn Sie die<br />
umgewandelte Einzugsermächtigung im neuen Format<br />
für Ihre Unterlagen benötigen. Wir können die SE-<br />
PA-Mandate gern für Sie ausdrucken und werden sie<br />
auch bei uns archivieren.<br />
Somit hat der <strong>Bauverein</strong> frühzeitig seinen Beitrag für<br />
die Schaffung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums<br />
geleistet. Mit Kontonummern und Bankleitzahlen<br />
versehene Zahlungsaufträge von Unternehmen<br />
werden ab dem 1.2.2014 nicht mehr von Banken<br />
verarbeitet. Privatpersonen dürfen diese noch bis 2016<br />
verwenden. Dann aber müssen sich alle an IBAN (Ersatz<br />
für die Kontonummer) und BIC (Ersatz für die<br />
Bankleitzahl) gewöhnt haben. Für inländische Zahlungen<br />
soll die BIC jedoch noch in diesem Jahr entfallen.<br />
Dies bedeutet eine enorme Erleichterung, denn die<br />
IBAN lässt sich leicht aus Kontonummer und Bankleitzahl<br />
ableiten. Weitere Infos: www.sepadeutschland.de<br />
Steuerspartipp:<br />
Betriebskosten steuerlich absetzen<br />
Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen<br />
werden stets in der Betriebskostenabrechnung<br />
ausgewiesen. 20 Prozent der Kosten für<br />
Hausmeister, Handwerker, Gartenpflege, Hausreinigung,<br />
Winterdienst oder Wartungsarbeiten für Aufzüge<br />
und Heizung können Sie sich auf Antrag vom<br />
Finanzamt zurückholen. Für alle Dienst-, Pflege- und<br />
Betreuungsleistungen gibt es eine Obergrenze von<br />
20.000 Euro im Jahr. Maximal 4.000 Euro (20 Prozent)<br />
können dabei geltend gemacht werden. Diese<br />
Regelung gilt für alle Mietwohnungen und selbstgenutzten<br />
Eigentumswohnungen.