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Lebensräume Dezember 2013 - Bauverein Breisgau eG

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Geld & Steuern<br />

19<br />

Neues Kirchensteuerabzugsverfahren<br />

Zum 1.1.2014 führt der Gesetzgeber ein neues Kirchensteuerabzugverfahren<br />

ein. Da der <strong>Bauverein</strong> kapitalertragssteuerpflichtige<br />

Erträge an seine Mitglieder auszahlt<br />

und auch die darauf anfallende Kirchensteuer<br />

abführt, sind wir nunmehr verpflichtet, von unseren<br />

18.000 Mitgliedern einmal jährlich - im Zeitraum vom 1.<br />

September bis 31. Oktober - beim Bundeszentralamt für<br />

Steuern (BZSt) abzufragen, welcher Religion Sie per<br />

Stichtag 31. August des Jahres angehören und ob Sie kirchensteuerpflichtig<br />

sind. Diese Angaben gelten dann<br />

für das gesamte folgende Kalenderjahr, unabhängig<br />

davon ob zwischenzeitlich Änderungen eintreten.<br />

Sie haben aber die Möglichkeit, beim BZSt Widerspruch<br />

einzulegen, um die Übermittlung dieser Daten an uns<br />

zu verhindern. Das Bundeszentralamt trägt in der Folge<br />

einen „Sperrvermerk“ für Sie ein und informiert Ihr zuständiges<br />

Finanzamt. Der Sperrvermerk ist bis auf Widerruf<br />

gültig, verpflichtet Sie im Gegenzug jedoch zur<br />

Abgabe einer Steuererklärung und der Veranlagung der<br />

Kirchensteuer, da der <strong>Bauverein</strong> durch den „Sperrvermerk“<br />

vom Abzug der Kirchensteuer entledigt ist.<br />

Wichtig: Ihr Widerspruch gegen die Abfrage der Religionszugehörigkeit<br />

muss bis zum 30.Juni 2014<br />

beim BZSt eingegangen sein - noch bevor wir die<br />

Datenabfrage beim BZSt starten. Der amtlich vorgeschriebene<br />

Vordruck zur Einlegung eines Sperrvermerkes<br />

steht auf dem Formularserver der Bundesfinanzverwaltung:<br />

https://www.formulare-bfinv.de<br />

zum Abruf bereit. Geben sie in der „Formularsuche“<br />

bitte den Begriff „Kirchensteuer“ ein. Der Vordruck<br />

wird Ihnen dann angezeigt. Oder Sie fordern ihn<br />

pos talisch an: Bundeszentralamt für Steuern, An der<br />

Küppe 1, 53225 Bonn<br />

Dieses Procedere bedeutet einen immensen Arbeitsund<br />

Kostenaufwand für den <strong>Bauverein</strong>. Deshalb möchten<br />

wir Sie bitten, unser Schreiben, das Ihnen im Frühjahr<br />

nächsten Jahres postalisch zugeht, zu beachten.<br />

Bitte teilen Sie uns dazu auch, sofern noch nicht geschehen,<br />

Ihre Steueridentifikationsnummer mit. Gern<br />

per Email an sp.pohlan@bauverein-breisgau.de, sp.<br />

pusch@bauverein-breisgau.de oder telefonisch unter<br />

0761 - 51044-28 / -27. Natürlich können Sie dies auch<br />

persönlich bei uns am Schalter tun oder über den Postweg.<br />

Die Steueridentifikationsnummer ist 11-stellig<br />

und enthält nur Zahlen, keine Zeichen oder Buchstaben<br />

und wurde von Bundeszentralamt für Steuern im<br />

Jahr 2008 an alle Bürger verschickt. Mittlerweile findet<br />

man diese Nummer auch auf dem Steuerbescheid<br />

oder der Lohnabrechnung. Man kann sie aber auch<br />

beim Finanzamt oder direkt beim Bundeszentralamt<br />

für Steuern erfragen.<br />

Die SEPA-Umstellung<br />

beim <strong>Bauverein</strong><br />

In der letzten Ausgabe der <strong>Lebensräume</strong> hatten wir bereits<br />

über das neue SEPA-Zahlverfahren informiert. Die<br />

erteilten Einzugsermächtigungen unserer Mieter, Sparer<br />

und Eigentümer wurden zwischenzeitlich in SEPA-<br />

Lastschriftmandate umgewandelt. Bei der Abbuchung<br />

müssen wir nun stets unsere Gläubiger-ID und eine<br />

Mandatsreferenznummer angeben. Diese Angaben<br />

finden Sie im Feld „Verwendungszweck“. Die Gläubiger-ID<br />

hat für Sie keine weitere Bedeutung, die Mandats-Referenznummer<br />

ist die eindeutige Nummer<br />

Ihres SEPA-Mandats.<br />

Erfolgen Abbuchungen aus mehreren Bereichen, müssen<br />

aus systemtechnischen Gründen auch mehrere<br />

Mandate geführt und verwaltet werden. Für die Bereiche<br />

Mieter/Eigentümer/Sparer/Geschäftsanteile<br />

wird daher jeweils getrennt abgebucht. Kommen Sie<br />

vorbei und sprechen Sie uns darauf an, wenn Sie die<br />

umgewandelte Einzugsermächtigung im neuen Format<br />

für Ihre Unterlagen benötigen. Wir können die SE-<br />

PA-Mandate gern für Sie ausdrucken und werden sie<br />

auch bei uns archivieren.<br />

Somit hat der <strong>Bauverein</strong> frühzeitig seinen Beitrag für<br />

die Schaffung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums<br />

geleistet. Mit Kontonummern und Bankleitzahlen<br />

versehene Zahlungsaufträge von Unternehmen<br />

werden ab dem 1.2.2014 nicht mehr von Banken<br />

verarbeitet. Privatpersonen dürfen diese noch bis 2016<br />

verwenden. Dann aber müssen sich alle an IBAN (Ersatz<br />

für die Kontonummer) und BIC (Ersatz für die<br />

Bankleitzahl) gewöhnt haben. Für inländische Zahlungen<br />

soll die BIC jedoch noch in diesem Jahr entfallen.<br />

Dies bedeutet eine enorme Erleichterung, denn die<br />

IBAN lässt sich leicht aus Kontonummer und Bankleitzahl<br />

ableiten. Weitere Infos: www.sepadeutschland.de<br />

Steuerspartipp:<br />

Betriebskosten steuerlich absetzen<br />

Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen<br />

werden stets in der Betriebskostenabrechnung<br />

ausgewiesen. 20 Prozent der Kosten für<br />

Hausmeister, Handwerker, Gartenpflege, Hausreinigung,<br />

Winterdienst oder Wartungsarbeiten für Aufzüge<br />

und Heizung können Sie sich auf Antrag vom<br />

Finanzamt zurückholen. Für alle Dienst-, Pflege- und<br />

Betreuungsleistungen gibt es eine Obergrenze von<br />

20.000 Euro im Jahr. Maximal 4.000 Euro (20 Prozent)<br />

können dabei geltend gemacht werden. Diese<br />

Regelung gilt für alle Mietwohnungen und selbstgenutzten<br />

Eigentumswohnungen.

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