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Monitoringbericht 2013 - Bundesnetzagentur

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BUNDESNETZAGENTUR | BUNDESKARTELLAMT 19<br />

Darüber hinaus haben zwei ÜNB an vier Tagen über insgesamt zwölf Stunden Anpassungsmaßnahmen<br />

nach § 13 Abs. 2 EnWG durchgeführt. Dabei erfolgte eine Reduzierung von Stromeinspeisungen um eine<br />

maximale Leistung von 4.805 MW und insgesamt eine Arbeit von 15.594 MWh. Weiterhin haben sieben<br />

VNB an 254 Tagen über 1.649 Stunden Anpassungsmaßnahmen nach § 13 Abs. 2 EnWG durchgeführt. Es<br />

wurden Stromeinspeisungen um eine maximale Leistung von 87 MW und insgesamt eine Arbeit von<br />

ca. 5.935 MWh reduziert. Bei Unterstützungsmaßnahmen von dreizehn Verteilernetzbetreibern nach<br />

§ 13 Abs. 2 und § 14 Abs. 1a EnWG kam es an 4 Tagen über 12 Stunden zu einer Reduktion von<br />

Stromeinspeisungen um eine maximale Leistung von 326 MW und eine Gesamtsumme der Arbeit von<br />

ca. 4.535 MWh.<br />

Im Vergleich zum Jahr 2011 (421 GWh) verringerte sich die Menge der Ausfallarbeit, die durch Einspeisemanagementmaßnahmen<br />

(EMM) nach § 11 EEG verursacht worden ist, um 8,5 Prozent auf 385 GWh.<br />

Neben einzelnen Netzausbaumaßnahmen war die insgesamt günstige Wetterlage (kein Zusammentreffen<br />

von Extremeinspeisewerten bei der Photovoltaik und der Windkraft) im Berichtsjahr 2012 mit verantwortlich<br />

für den Rückgang der durch Einspeisemanagement entstandenen Ausfallarbeit. Wie in den Vorjahren<br />

waren auch im Berichtsjahr 2012 Windkraftanlagen mit einem Anteil von 93,2 Prozent an der gesamten<br />

Ausfallarbeit am stärksten von EMM betroffen (2011: 97,4 Prozent). Der Anteil der Solaranlagen<br />

lag im Berichtsjahr 2012 bei 4,2 Prozent und hat sich somit im Vergleich zum Jahr 2011 (0,6 Prozent) versiebenfacht.<br />

Die Summe der Entschädigungszahlungen ist mit ca. 33,1 Mio. Euro (2011: 33,5 Mio. Euro)<br />

trotz des Rückgangs der Ausfallarbeit durch die Zunahme der Abregelung von Solaranlagen nahezu<br />

konstant geblieben.<br />

Die Erlösobergrenzen der ÜNB haben sich <strong>2013</strong> im Vergleich zu 2012 um rund 7,81 Prozent erhöht. Die<br />

gestiegenen Erlösobergrenzen der ÜNB sind in nennenswertem Umfang durch die Mehrkosten aus Investitionsmaßnahmen<br />

bedingt. Bei den VNB führten die steigenden Erweiterungsinvestitionen zu einem<br />

Anstieg der Erlösobergrenzen von 2012 nach <strong>2013</strong> um 15,3 Prozent. Auf Grundlage dieser Erlösobergrenzen<br />

werden die Entgelte der einzelnen Netzgebiete kalkuliert. Insgesamt kam es bei Haushaltskunden,<br />

Industriekunden und Gewerbekunden zu einem Anstieg der Netzentgelte. Für ausgewählte Abnahmefälle<br />

in diesen drei Kundenkategorien konnten folgende Steigerungen der Netzentgelte im Vergleich des<br />

angegebenen Preisstandes zum 1. April <strong>2013</strong> gegenüber dem Preisstand 1. April 2012 ermittelt werden:<br />

• Haushaltskunden: 6,52 ct/kWh (plus 0,48 ct/kWh)<br />

• Gewerbekunden: 5,61 ct/kWh (plus 0,50 ct/kWh)<br />

• Industriekunden: 1,79 ct/kWh (plus 0,11 ct/kWh)<br />

Die saldierten Kosten für die Systemdienstleistungen der ÜNB reduzierten sich im Berichtsjahr 2012 um<br />

60 Mio. Euro von 1.069 Mio. Euro (2011) auf 1.009 Mio. Euro (2012). Zu den Gesamtkosten tragen als<br />

Hauptkostenblöcke die Regelleistungsvorhaltung mit 417 Mio. Euro (2011: 588 Mio. Euro) und mit<br />

354 Mio. Euro (2011: 317 Mio. Euro) die Verlustenergie bei. Die Kostenstruktur der Systemdienstleistungen<br />

hat sich 2012 gegenüber 2011 verändert. So sanken einerseits die Kosten für Regelenergie um<br />

171 Mio. Euro, insbesondere durch die geringeren Kosten der Sekundärregelung (minus 105 Mio. Euro).<br />

Andererseits stiegen die Kosten für Blindleistung (plus 41 Mio. Euro) und die Kosten der Verlustenergie<br />

(plus 37 Mio. Euro) an.

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