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Monitoringbericht 2013 - Bundesnetzagentur

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BUNDESNETZAGENTUR | BUNDESKARTELLAMT 51<br />

Im Vergleich zum Vorjahresbericht fällt dieser Umweltbericht deutlich umfangreicher aus, da sich der<br />

Untersuchungsraum auf das Küstenmeer von Ost- und Nordsee erweitert hat. Die <strong>Bundesnetzagentur</strong><br />

betrachtet nicht nur die Vorhaben an Land (Netzentwicklungsplan Strom <strong>2013</strong> (NEP <strong>2013</strong>)), sondern<br />

erstmalig auch die Vorhaben des Offshore Netzentwicklungsplans (O-NEP <strong>2013</strong>). Auch für den Bereich<br />

des Küstenmeeres wird eine Alternativenprüfung durchgeführt. Zum einen werden alternative Anbindungszuordnungen<br />

geprüft. Zum anderen wird für die Ostsee eine Gleichstromübertragung als Technikalternative<br />

zu der im Offshore-Netzentwicklungsplan vorgesehenen Drehstromanbindung geprüft.<br />

Die Strategische Umweltprüfung beginnt mit der Festlegung des Untersuchungsrahmens. Es fand in<br />

diesem Jahr eine schriftliche Behörden- und Umweltverbändebeteiligung statt. Der Untersuchungsrahmen<br />

berücksichtigt die Ergebnisse dieser Beteiligung und wurde im Ergebnis leicht modifiziert. Insbesondere<br />

wurden die Pflegezonen von Biosphärenreservaten in ihrer Empfindlichkeit hochgestuft.<br />

Zur Überprüfung des Umweltberichts und des Entwurfs der Bestätigung des Netzentwicklungsplans<br />

und des Offshore-Netzentwicklungsplans werden ebenfalls Behörden sowie Öffentlichkeit beteiligt Im<br />

letzten Jahr gingen über 3.300 Stellungnahmen bei der <strong>Bundesnetzagentur</strong> ein, die in die Prüfung durch<br />

die <strong>Bundesnetzagentur</strong> einflossen. Die Konsultation zum Umweltbericht und zum Netzentwicklungsplan<br />

<strong>2013</strong> startete am 13. September <strong>2013</strong>. Bis zum 25. Oktober <strong>2013</strong> haben Behörden die Möglichkeit, Stellungnahmen<br />

einzureichen. Die betroffene Öffentlichkeit konnte sich zu den Entwürfen der Netzentwicklungspläne<br />

und des Umweltberichts bis zum 8. November <strong>2013</strong> äußern.<br />

Stand Gesetzgebungsverfahren zum Bundesbedarfsplangesetz<br />

Auf Grundlage des von der <strong>Bundesnetzagentur</strong> bestätigten Netzentwicklungsplans 2012 mit zugehörigem<br />

Umweltbericht ist am 27. Juli <strong>2013</strong> das erste Bundesbedarfsplangesetz in Kraft getreten. Hierdurch<br />

wurde der gesetzliche Rahmen geschaffen, dass die <strong>Bundesnetzagentur</strong> für die länder- und grenzüberschreitenden<br />

Vorhaben die Bundesfachplanung durchführt. Die Bundesfachplanung, in der die Trassenkorridore<br />

für den Verlauf der grenz- und länderübergreifenden Vorhabe verbindlich festgelegt werden,<br />

ist ein an die Stelle der Raumordnungsverfahren der Länder tretendes Planungsinstrument. Von den im<br />

Bundesbedarfsplan erfassten 36 Vorhaben fallen 16 Vorhaben in den Zuständigkeitsbereich der <strong>Bundesnetzagentur</strong>.<br />

Hierzu gehören insbesondere die großen Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungskorridore<br />

(HGÜ-Korridore):<br />

• Korridor A: Emden/Borßum – Osterath und Osterath – Philipsburg,<br />

• Korridor C: Brunsbüttel – Großgartach und Wilster – Grafenrheinfeld,<br />

• Korridor D: Lauchstädt – Meitingen.<br />

Zeitgleich zum Bundesbedarfsplangesetz ist die Planfeststellungszuweisungsverordnung in Kraft getreten.<br />

Über die Bundesfachplanung hinaus wird damit der <strong>Bundesnetzagentur</strong> für die länderübergreifenden<br />

und grenzüberschreitenden Vorhaben auch die Verantwortung für die Planfeststellungsverfahren<br />

übertragen. Im Interesse einer wirksamen Beschleunigung, werden für diese Vorhaben die Zuständigkeiten<br />

für die Planungs- und Genehmigungsverfahren in einer Hand gebündelt.

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