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Monitoringbericht 2013 - Bundesnetzagentur

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BUNDESNETZAGENTUR | BUNDESKARTELLAMT 41<br />

Obwohl die Kälteperiode im Winter 2012 / <strong>2013</strong> lange andauerte, war die Situation im Übertragungsnetz<br />

weniger angespannt als im vorangegangenen Winter 2011 / 2012, in dem insbesondere nach der Unterbrechung<br />

der Gasversorgung einiger süddeutscher Kraftwerke ein länger andauernder Einsatz der Reservekraftwerke<br />

notwendig war. Lediglich am 28. Januar <strong>2013</strong> wurden die Reservekraftwerke für den<br />

Folgetag angefordert. Wegen einer hohen prognostizierten Windenergieeinspeisung hatte Grund zu der<br />

Annahme bestanden, dass es zu Leitungsüberlastungen insbesondere auf den Nord-Süd-Trassen kommen<br />

könnte. Nach dem Ende der Einspeisespitze konnten die Reservekraftwerke zum 30. Januar <strong>2013</strong><br />

wieder vom Netz genommen werden.<br />

Eine kritische Überlastung des Übertragungsnetzes stellte sich am 25. und 26. März <strong>2013</strong> ein. In diesem<br />

Zeitraum kam es zu einem zeitgleichen Ausfall von vier Kraftwerken in Süddeutschland, während erhebliche<br />

Strommengen von Deutschland nach Österreich exportiert wurden. In der Folge war das Redispatchpotential<br />

in der Regelzone der TenneT erheblich eingeschränkt. Die Anforderung der Reservekraftwerke<br />

hätte einen Beitrag zur Reduzierung der Leitungsbelastungen leisten können. Jedoch konnte<br />

auf Grundlage der vortägig verfügbaren Informationen nicht prognostiziert werden, dass es einer Anforderung<br />

der Reservekraftwerke bedurfte. In dem Moment, als erkennbar wurde, dass die Reservekraftwerke<br />

zur Netzstabilisierung benötigt wurden, wäre ihr Einsatz aufgrund ihrer mehrstündigen Vorlaufzeit<br />

„zu spät“ gekommen, um die netzkritische Situation zu entspannen. An diesem Beispiel zeigt sich<br />

der Bedarf nach weiteren Maßnahmen, um die Vorlaufzeit, die Reservekraftwerke von der Anforderung<br />

bis zur Einspeisung benötigen, so weit wie möglich zu verkürzen.<br />

Im September <strong>2013</strong> hat die <strong>Bundesnetzagentur</strong> den zuvor von den ÜNB in einer Systemanalyse ermittelten<br />

Bedarf an Reservekraftwerken für den Winter <strong>2013</strong>/2014 in Höhe von 2.540 MW bestätigt und in<br />

einem Bericht veröffentlicht. Mit dieser Bestätigung wurde erstmalig der nach der neu in Kraft getretenen<br />

Reservekraftwerksverordnung vorgegebene jährliche Prozess der Beschaffung von konventioneller<br />

Kraftwerksleistung für kritische Situationen im Übertragungsnetz begonnen. Die ÜNB haben direkt im<br />

Anschluss das neu vorgesehene Interessensbekundungsverfahren durchgeführt, in dem Betreiber von<br />

stillgelegten Kraftwerken ihr Kraftwerk zur Aufnahme in die Netzreserve vorschlagen können. Das Interessenbekundungsverfahren<br />

steht auch Kraftwerksbetreibern aus dem Ausland offen, die ihr Kraftwerk<br />

zur Absicherung der Systemstabilität im deutschen Übertragungsnetz anbieten wollen.<br />

Vermeidung von Kraftwerksstilllegungen<br />

Mit dem 20. Dezember 2012 wurde der neue § 13a in das EnWG eingeführt, wonach Kraftwerksbetreiber<br />

geplante Kraftwerksstilllegungen mindestens zwölf Monate im Voraus anzeigen müssen. Die betroffenen<br />

Kraftwerke dürfen in einem Zeitraum von zwölf Monaten nach der Stilllegungsanzeige grundsätzlich<br />

nicht stillgelegt werden. Verneint der ÜNB in seiner Prüfung die Systemrelevanz der Anlage, darf der<br />

Betreiber sein Kraftwerk stilllegen. Von der <strong>Bundesnetzagentur</strong> auf Antrag des ÜNB als systemrelevant<br />

genehmigte Kraftwerke darf der Kraftwerksbetreiber auch nicht nach Ende der zwölfmonatigen Verbotsfrist<br />

stilllegen. Das Kraftwerk wird in die Netzreserve aufgenommen und steht dem jeweiligen ÜNB für<br />

die Systemstabilisierung zur Verfügung. Dem Reservekraftwerksbetreiber werden die Kosten für die Bereithaltung<br />

der betreffenden Anlage sowie die Erzeugung elektrischer Energie erstattet. Bislang wurden<br />

bei der <strong>Bundesnetzagentur</strong> 30 wirksame Stilllegungsanzeigen eingereicht (Stand: 20. November <strong>2013</strong>).

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