Monitoringbericht 2013 - Bundesnetzagentur
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BUNDESNETZAGENTUR | BUNDESKARTELLAMT 41<br />
Obwohl die Kälteperiode im Winter 2012 / <strong>2013</strong> lange andauerte, war die Situation im Übertragungsnetz<br />
weniger angespannt als im vorangegangenen Winter 2011 / 2012, in dem insbesondere nach der Unterbrechung<br />
der Gasversorgung einiger süddeutscher Kraftwerke ein länger andauernder Einsatz der Reservekraftwerke<br />
notwendig war. Lediglich am 28. Januar <strong>2013</strong> wurden die Reservekraftwerke für den<br />
Folgetag angefordert. Wegen einer hohen prognostizierten Windenergieeinspeisung hatte Grund zu der<br />
Annahme bestanden, dass es zu Leitungsüberlastungen insbesondere auf den Nord-Süd-Trassen kommen<br />
könnte. Nach dem Ende der Einspeisespitze konnten die Reservekraftwerke zum 30. Januar <strong>2013</strong><br />
wieder vom Netz genommen werden.<br />
Eine kritische Überlastung des Übertragungsnetzes stellte sich am 25. und 26. März <strong>2013</strong> ein. In diesem<br />
Zeitraum kam es zu einem zeitgleichen Ausfall von vier Kraftwerken in Süddeutschland, während erhebliche<br />
Strommengen von Deutschland nach Österreich exportiert wurden. In der Folge war das Redispatchpotential<br />
in der Regelzone der TenneT erheblich eingeschränkt. Die Anforderung der Reservekraftwerke<br />
hätte einen Beitrag zur Reduzierung der Leitungsbelastungen leisten können. Jedoch konnte<br />
auf Grundlage der vortägig verfügbaren Informationen nicht prognostiziert werden, dass es einer Anforderung<br />
der Reservekraftwerke bedurfte. In dem Moment, als erkennbar wurde, dass die Reservekraftwerke<br />
zur Netzstabilisierung benötigt wurden, wäre ihr Einsatz aufgrund ihrer mehrstündigen Vorlaufzeit<br />
„zu spät“ gekommen, um die netzkritische Situation zu entspannen. An diesem Beispiel zeigt sich<br />
der Bedarf nach weiteren Maßnahmen, um die Vorlaufzeit, die Reservekraftwerke von der Anforderung<br />
bis zur Einspeisung benötigen, so weit wie möglich zu verkürzen.<br />
Im September <strong>2013</strong> hat die <strong>Bundesnetzagentur</strong> den zuvor von den ÜNB in einer Systemanalyse ermittelten<br />
Bedarf an Reservekraftwerken für den Winter <strong>2013</strong>/2014 in Höhe von 2.540 MW bestätigt und in<br />
einem Bericht veröffentlicht. Mit dieser Bestätigung wurde erstmalig der nach der neu in Kraft getretenen<br />
Reservekraftwerksverordnung vorgegebene jährliche Prozess der Beschaffung von konventioneller<br />
Kraftwerksleistung für kritische Situationen im Übertragungsnetz begonnen. Die ÜNB haben direkt im<br />
Anschluss das neu vorgesehene Interessensbekundungsverfahren durchgeführt, in dem Betreiber von<br />
stillgelegten Kraftwerken ihr Kraftwerk zur Aufnahme in die Netzreserve vorschlagen können. Das Interessenbekundungsverfahren<br />
steht auch Kraftwerksbetreibern aus dem Ausland offen, die ihr Kraftwerk<br />
zur Absicherung der Systemstabilität im deutschen Übertragungsnetz anbieten wollen.<br />
Vermeidung von Kraftwerksstilllegungen<br />
Mit dem 20. Dezember 2012 wurde der neue § 13a in das EnWG eingeführt, wonach Kraftwerksbetreiber<br />
geplante Kraftwerksstilllegungen mindestens zwölf Monate im Voraus anzeigen müssen. Die betroffenen<br />
Kraftwerke dürfen in einem Zeitraum von zwölf Monaten nach der Stilllegungsanzeige grundsätzlich<br />
nicht stillgelegt werden. Verneint der ÜNB in seiner Prüfung die Systemrelevanz der Anlage, darf der<br />
Betreiber sein Kraftwerk stilllegen. Von der <strong>Bundesnetzagentur</strong> auf Antrag des ÜNB als systemrelevant<br />
genehmigte Kraftwerke darf der Kraftwerksbetreiber auch nicht nach Ende der zwölfmonatigen Verbotsfrist<br />
stilllegen. Das Kraftwerk wird in die Netzreserve aufgenommen und steht dem jeweiligen ÜNB für<br />
die Systemstabilisierung zur Verfügung. Dem Reservekraftwerksbetreiber werden die Kosten für die Bereithaltung<br />
der betreffenden Anlage sowie die Erzeugung elektrischer Energie erstattet. Bislang wurden<br />
bei der <strong>Bundesnetzagentur</strong> 30 wirksame Stilllegungsanzeigen eingereicht (Stand: 20. November <strong>2013</strong>).