04.03.2014 Aufrufe

Download - Internet World Business

Download - Internet World Business

Download - Internet World Business

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

E-COMMERCE<br />

20 <strong>Internet</strong> <strong>World</strong> BUSINESS<br />

8. Juli 2013 14/13<br />

SERIE: EU-VERBRAUCHERRECHT 2014<br />

Neue Regeln beim Widerruf<br />

Am 13. Juni 2014 ändert sich einiges im E-Commerce: Das gilt für Widerrufsfristen und -belehrungen, die 40-Euro-Klausel,<br />

das Rückhalterecht. Online-Händler sollten die Änderungen kennen und sich rechtzeitig darauf vorbereiten<br />

ormalerweise wird alles nur schlech-<br />

– kaum ein neues Gesetz, so die<br />

Nter<br />

allgemeine Wahrnehmung, bringt einem<br />

Online-Händler echte Verbesserungen.<br />

Bei der Umsetzung der Europäischen Verbraucherrechterichtlinie<br />

(VRRL) aber ist<br />

das anders: Eine Reihe von bislang lästigen<br />

und missverständlichen Bestimmungen<br />

wird über Bord geworfen. So muss zum<br />

Beispiel ab Juni 2014 der Verbraucher im<br />

Fall eines Widerrufs grundsätzlich die<br />

Rücksendekosten tragen und die 40-Euro-<br />

Klausel entfällt. Ob sich das am Markt<br />

durchsetzen wird, bleibt vorerst dahingestellt.<br />

Vielleicht schaffen große Retailer wie<br />

Amazon auch andere Standards und übernehmen<br />

die Kosten der Warenrückgabe<br />

für ihre Kunden. Für Online-Händler<br />

jedenfalls ist das Widerrufsrecht der bedeutsamste<br />

und für die Praxis relevanteste<br />

Bereich der neuen Richtlinie. Die gesetzlichen<br />

Regelungen hierzu finden sich künftig<br />

in den Paragrafen 312g und 355ff. BGB.<br />

Hier gibt es die meisten Änderungen.<br />

14 Tage Widerruf nun EU-weit<br />

Im Rahmen der VRRL werden die bislang<br />

von Land zu Land unterschiedlichen Widerrufsfristen<br />

endlich europaweit angeglichen.<br />

So gilt künftig ein 14-tägiges Widerrufsrecht<br />

für den Verbraucher in der gesamten<br />

EU. Diese 14-Tage-Regelung ist<br />

für den deutschen Verbraucher zwar nicht<br />

neu, jedoch wird sie erheblich zur Vereinfachung<br />

des grenzüberschreitenden Handels<br />

beitragen, da keine unterschiedlichen<br />

Belehrungen über verschiedene Regelungen<br />

mehr erforderlich sind.<br />

Ab 13. Juni 2014 können Händler hierfür<br />

auf eine übergreifende Musterbelehrung<br />

zurückgreifen, die für alle europäischen<br />

Staaten passt. Unternehmer sollten<br />

sich an die vorgegebenen Texte halten,<br />

denn damit erfüllen sie ihre gesetzlichen<br />

Serie: Die EU-Verbraucherrechterichtlinie<br />

(VRRL)<br />

Am 13. Juni 2014 treten in Deutschland neue<br />

Gesetze in Kraft, die die Rechte der Verbraucher<br />

im Fernabsatz regeln. Damit setzt die<br />

Bundesrepublik fristgerecht die EU-VRRL in<br />

deutsches Recht um. Diese Serie fasst zusammen,<br />

welche Folgen sich daraus für Online-<br />

Händler ergeben.<br />

■ Folge 1: Die Grundprinzipien der Vollharmonisierung<br />

– und die Ausnahmen<br />

Ausgabe 13/2013<br />

■ Folge 2: Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung<br />

– was sich konkret ändert<br />

Ausgabe 14/2013<br />

■ Folge 3: Kunden-Hotlines, grenzüberschreitender<br />

Handel und Abmahnungen<br />

Ausgabe 15/2013<br />

Alle Folgen der Serie können Sie unter<br />

www.internetworld.de/webcode herunterladen.<br />

Geben Sie einfach den Webcode 1313018 ein.<br />

Foto: Fotolia / Bluedesign<br />

Informationspflichten. Das entsprechende<br />

Muster für die Widerrufsbelehrung sowie<br />

die dazugehörigen Gestaltungshinweise<br />

sind in der Anlage 1 zu Art. 246a Paragraf<br />

1 Abs. 2 S. 2 EGBGB zu finden (siehe<br />

Webcode für den <strong>Download</strong>).<br />

Maximal 12 Monate für Widerruf<br />

Eindeutig geregelt ist dann auch, ab wann<br />

die Frist für den Widerruf läuft: Sie beginnt,<br />

sobald der Verbraucher oder ein<br />

von ihm benannter Dritter die Ware erhalten<br />

hat. Dies gilt übrigens ganz unabhängig<br />

davon, ob der Händler alle Informationspflichten<br />

korrekt erfüllt hat oder<br />

nicht. Neu hinzugekommen sind allerdings<br />

umfangreiche Maßgaben zum Fristbeginn<br />

für die Fälle, in denen mehrere<br />

Waren oder Stücke gekauft werden (§ 356<br />

Abs. 2 Nr. 1 b bis d BGB). Dies macht es in<br />

der Praxis zwar sehr schwierig, mit nur<br />

einem Text zu arbeiten, weil zum Zeitpunkt<br />

der Bestellung häufig nicht klar ist,<br />

wie viele Pakete später geliefert werden,<br />

wenigstens gibt es jetzt aber unmissverständliche<br />

Vorgaben, nach denen Online-<br />

Händler sich richten können.<br />

Ein weiteres Problem räumt der Gesetzgeber<br />

nun ebenfalls aus: Künftig erlischt<br />

das Widerrufsrecht spätestens 12 Monate<br />

und 14 Tage nach Warenlieferung. Diese<br />

Begrenzung gilt selbst dann, wenn der<br />

Händler den Kunden gar nicht oder nur<br />

unzureichend informiert hat. Damit wird<br />

das derzeit in Deutschland geltende „unendliche“<br />

Widerrufsrecht abgeschafft,<br />

welches dem Verbraucher für den Fall,<br />

dass der Händler ihn falsch oder gar nicht<br />

über seine Rechte und Pflichten belehrt<br />

hatte, unbegrenzt Zeit für seinen Widerruf<br />

einräumte.<br />

Welche Widerrufsrechte dem Verbraucher<br />

beim Kauf von digitalen körperlosen<br />

Gütern zustehen, war nach bisheriger Gesetzeslage<br />

nicht eindeutig. So war umstritten,<br />

ob Waren wie Musik-<strong>Download</strong>s oder<br />

Smartphone Apps zur Rücksendung ungeeignete<br />

und damit vom Widerrufsrecht<br />

ausgenommene Waren darstellen oder<br />

Dienstleistungen, bei denen ein Widerrufsrecht<br />

unter Umständen erlischt. Die<br />

Neuregelung schafft klare Verhältnisse<br />

(§ 356 BGB Abs. 5 Nr. 1 und 2): Das Widerrufsrecht<br />

erlischt bei den oben beschriebe-<br />

Die wichtigsten Änderungen im Widerrufsrecht<br />

1. In Zukunft gibt es eine einheitliche 14-tägige<br />

Widerrufsfrist in Europa.<br />

2. Die sogenannte „Muster-Widerrufsbelehrung“<br />

ist für alle EU-Staaten gleich.<br />

9. Der Unternehmer trägt (wie bislang schon)<br />

im Falle eines Widerrufs die Kosten der Hinsendung;<br />

hiervon explizit ausgenommen sind<br />

dann allerdings zusätzliche Kosten wie zum Beispiel<br />

Expresszuschläge.<br />

„Der Widerruf kann<br />

auch telefonisch oder per<br />

E-Mail erfolgen“<br />

3. Der Widerruf muss vom Verbraucher ausdrücklich<br />

erklärt werden, die kommentarlose<br />

Rücksendung der Ware reicht nicht mehr aus.<br />

4. Das bisherige Rückgaberecht entfällt.<br />

5. Der Verbraucher kann in Zukunft zur Erklärung<br />

seines Widerrufs das sogenannte „Muster-Widerrufsformular“<br />

verwenden. Der Unternehmer ist<br />

verpflichtet, dem Verbraucher dieses Formular<br />

zur Verfügung zu stellen.<br />

6. Das „unendliche“ Widerrufsrecht entfällt.<br />

Stattdessen wird die Verlängerung auf 12<br />

Monate und 14 Tage nach dem Vorliegen der<br />

Voraussetzungen für den Fristbeginn limitiert.<br />

Das neue Widerrufsrecht ist klarer und<br />

weitgehend händlerfreundlicher<br />

7. Zukünftig gilt für beide Seiten eine Frist von<br />

14 Tagen für die Rückgewähr der empfangenen<br />

Leistungen (Ware gegen Geld).<br />

8. Der Unternehmer hat künftig ausdrücklich so<br />

lange ein Zurückbehaltungsrecht, bis er entweder<br />

die Ware vom Verbraucher zurückerhält<br />

oder ein Nachweis über deren Rücksendung<br />

bei ihm eingeht.<br />

Foto: Fotolia/Kwarner<br />

10. Die Rücksendekosten werden in Zukunft im<br />

Falle eines Widerrufs grundsätzlich vom Verbraucher<br />

getragen, vorausgesetzt der Unternehmer<br />

hat den Verbraucher darüber ordnungsgemäß<br />

unterrichtet. Dem Unternehmer<br />

steht es jedoch frei, die Rücksendekosten freiwillig<br />

zu übernehmen.<br />

11. Bei nicht paketversandfähiger (Speditions-)<br />

Ware ist die Höhe der Rücksendekosten in der<br />

Widerrufsbelehrung konkret zu nennen.<br />

12. Die Ausnahmen vom Widerrufsrecht sind<br />

erweitert und modifiziert worden (neu zum<br />

Beispiel für entsiegelte Hygieneprodukte und<br />

alkoholische Getränke).

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!