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E-COMMERCE<br />
20 <strong>Internet</strong> <strong>World</strong> BUSINESS<br />
8. Juli 2013 14/13<br />
SERIE: EU-VERBRAUCHERRECHT 2014<br />
Neue Regeln beim Widerruf<br />
Am 13. Juni 2014 ändert sich einiges im E-Commerce: Das gilt für Widerrufsfristen und -belehrungen, die 40-Euro-Klausel,<br />
das Rückhalterecht. Online-Händler sollten die Änderungen kennen und sich rechtzeitig darauf vorbereiten<br />
ormalerweise wird alles nur schlech-<br />
– kaum ein neues Gesetz, so die<br />
Nter<br />
allgemeine Wahrnehmung, bringt einem<br />
Online-Händler echte Verbesserungen.<br />
Bei der Umsetzung der Europäischen Verbraucherrechterichtlinie<br />
(VRRL) aber ist<br />
das anders: Eine Reihe von bislang lästigen<br />
und missverständlichen Bestimmungen<br />
wird über Bord geworfen. So muss zum<br />
Beispiel ab Juni 2014 der Verbraucher im<br />
Fall eines Widerrufs grundsätzlich die<br />
Rücksendekosten tragen und die 40-Euro-<br />
Klausel entfällt. Ob sich das am Markt<br />
durchsetzen wird, bleibt vorerst dahingestellt.<br />
Vielleicht schaffen große Retailer wie<br />
Amazon auch andere Standards und übernehmen<br />
die Kosten der Warenrückgabe<br />
für ihre Kunden. Für Online-Händler<br />
jedenfalls ist das Widerrufsrecht der bedeutsamste<br />
und für die Praxis relevanteste<br />
Bereich der neuen Richtlinie. Die gesetzlichen<br />
Regelungen hierzu finden sich künftig<br />
in den Paragrafen 312g und 355ff. BGB.<br />
Hier gibt es die meisten Änderungen.<br />
14 Tage Widerruf nun EU-weit<br />
Im Rahmen der VRRL werden die bislang<br />
von Land zu Land unterschiedlichen Widerrufsfristen<br />
endlich europaweit angeglichen.<br />
So gilt künftig ein 14-tägiges Widerrufsrecht<br />
für den Verbraucher in der gesamten<br />
EU. Diese 14-Tage-Regelung ist<br />
für den deutschen Verbraucher zwar nicht<br />
neu, jedoch wird sie erheblich zur Vereinfachung<br />
des grenzüberschreitenden Handels<br />
beitragen, da keine unterschiedlichen<br />
Belehrungen über verschiedene Regelungen<br />
mehr erforderlich sind.<br />
Ab 13. Juni 2014 können Händler hierfür<br />
auf eine übergreifende Musterbelehrung<br />
zurückgreifen, die für alle europäischen<br />
Staaten passt. Unternehmer sollten<br />
sich an die vorgegebenen Texte halten,<br />
denn damit erfüllen sie ihre gesetzlichen<br />
Serie: Die EU-Verbraucherrechterichtlinie<br />
(VRRL)<br />
Am 13. Juni 2014 treten in Deutschland neue<br />
Gesetze in Kraft, die die Rechte der Verbraucher<br />
im Fernabsatz regeln. Damit setzt die<br />
Bundesrepublik fristgerecht die EU-VRRL in<br />
deutsches Recht um. Diese Serie fasst zusammen,<br />
welche Folgen sich daraus für Online-<br />
Händler ergeben.<br />
■ Folge 1: Die Grundprinzipien der Vollharmonisierung<br />
– und die Ausnahmen<br />
Ausgabe 13/2013<br />
■ Folge 2: Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung<br />
– was sich konkret ändert<br />
Ausgabe 14/2013<br />
■ Folge 3: Kunden-Hotlines, grenzüberschreitender<br />
Handel und Abmahnungen<br />
Ausgabe 15/2013<br />
Alle Folgen der Serie können Sie unter<br />
www.internetworld.de/webcode herunterladen.<br />
Geben Sie einfach den Webcode 1313018 ein.<br />
Foto: Fotolia / Bluedesign<br />
Informationspflichten. Das entsprechende<br />
Muster für die Widerrufsbelehrung sowie<br />
die dazugehörigen Gestaltungshinweise<br />
sind in der Anlage 1 zu Art. 246a Paragraf<br />
1 Abs. 2 S. 2 EGBGB zu finden (siehe<br />
Webcode für den <strong>Download</strong>).<br />
Maximal 12 Monate für Widerruf<br />
Eindeutig geregelt ist dann auch, ab wann<br />
die Frist für den Widerruf läuft: Sie beginnt,<br />
sobald der Verbraucher oder ein<br />
von ihm benannter Dritter die Ware erhalten<br />
hat. Dies gilt übrigens ganz unabhängig<br />
davon, ob der Händler alle Informationspflichten<br />
korrekt erfüllt hat oder<br />
nicht. Neu hinzugekommen sind allerdings<br />
umfangreiche Maßgaben zum Fristbeginn<br />
für die Fälle, in denen mehrere<br />
Waren oder Stücke gekauft werden (§ 356<br />
Abs. 2 Nr. 1 b bis d BGB). Dies macht es in<br />
der Praxis zwar sehr schwierig, mit nur<br />
einem Text zu arbeiten, weil zum Zeitpunkt<br />
der Bestellung häufig nicht klar ist,<br />
wie viele Pakete später geliefert werden,<br />
wenigstens gibt es jetzt aber unmissverständliche<br />
Vorgaben, nach denen Online-<br />
Händler sich richten können.<br />
Ein weiteres Problem räumt der Gesetzgeber<br />
nun ebenfalls aus: Künftig erlischt<br />
das Widerrufsrecht spätestens 12 Monate<br />
und 14 Tage nach Warenlieferung. Diese<br />
Begrenzung gilt selbst dann, wenn der<br />
Händler den Kunden gar nicht oder nur<br />
unzureichend informiert hat. Damit wird<br />
das derzeit in Deutschland geltende „unendliche“<br />
Widerrufsrecht abgeschafft,<br />
welches dem Verbraucher für den Fall,<br />
dass der Händler ihn falsch oder gar nicht<br />
über seine Rechte und Pflichten belehrt<br />
hatte, unbegrenzt Zeit für seinen Widerruf<br />
einräumte.<br />
Welche Widerrufsrechte dem Verbraucher<br />
beim Kauf von digitalen körperlosen<br />
Gütern zustehen, war nach bisheriger Gesetzeslage<br />
nicht eindeutig. So war umstritten,<br />
ob Waren wie Musik-<strong>Download</strong>s oder<br />
Smartphone Apps zur Rücksendung ungeeignete<br />
und damit vom Widerrufsrecht<br />
ausgenommene Waren darstellen oder<br />
Dienstleistungen, bei denen ein Widerrufsrecht<br />
unter Umständen erlischt. Die<br />
Neuregelung schafft klare Verhältnisse<br />
(§ 356 BGB Abs. 5 Nr. 1 und 2): Das Widerrufsrecht<br />
erlischt bei den oben beschriebe-<br />
Die wichtigsten Änderungen im Widerrufsrecht<br />
1. In Zukunft gibt es eine einheitliche 14-tägige<br />
Widerrufsfrist in Europa.<br />
2. Die sogenannte „Muster-Widerrufsbelehrung“<br />
ist für alle EU-Staaten gleich.<br />
9. Der Unternehmer trägt (wie bislang schon)<br />
im Falle eines Widerrufs die Kosten der Hinsendung;<br />
hiervon explizit ausgenommen sind<br />
dann allerdings zusätzliche Kosten wie zum Beispiel<br />
Expresszuschläge.<br />
„Der Widerruf kann<br />
auch telefonisch oder per<br />
E-Mail erfolgen“<br />
3. Der Widerruf muss vom Verbraucher ausdrücklich<br />
erklärt werden, die kommentarlose<br />
Rücksendung der Ware reicht nicht mehr aus.<br />
4. Das bisherige Rückgaberecht entfällt.<br />
5. Der Verbraucher kann in Zukunft zur Erklärung<br />
seines Widerrufs das sogenannte „Muster-Widerrufsformular“<br />
verwenden. Der Unternehmer ist<br />
verpflichtet, dem Verbraucher dieses Formular<br />
zur Verfügung zu stellen.<br />
6. Das „unendliche“ Widerrufsrecht entfällt.<br />
Stattdessen wird die Verlängerung auf 12<br />
Monate und 14 Tage nach dem Vorliegen der<br />
Voraussetzungen für den Fristbeginn limitiert.<br />
Das neue Widerrufsrecht ist klarer und<br />
weitgehend händlerfreundlicher<br />
7. Zukünftig gilt für beide Seiten eine Frist von<br />
14 Tagen für die Rückgewähr der empfangenen<br />
Leistungen (Ware gegen Geld).<br />
8. Der Unternehmer hat künftig ausdrücklich so<br />
lange ein Zurückbehaltungsrecht, bis er entweder<br />
die Ware vom Verbraucher zurückerhält<br />
oder ein Nachweis über deren Rücksendung<br />
bei ihm eingeht.<br />
Foto: Fotolia/Kwarner<br />
10. Die Rücksendekosten werden in Zukunft im<br />
Falle eines Widerrufs grundsätzlich vom Verbraucher<br />
getragen, vorausgesetzt der Unternehmer<br />
hat den Verbraucher darüber ordnungsgemäß<br />
unterrichtet. Dem Unternehmer<br />
steht es jedoch frei, die Rücksendekosten freiwillig<br />
zu übernehmen.<br />
11. Bei nicht paketversandfähiger (Speditions-)<br />
Ware ist die Höhe der Rücksendekosten in der<br />
Widerrufsbelehrung konkret zu nennen.<br />
12. Die Ausnahmen vom Widerrufsrecht sind<br />
erweitert und modifiziert worden (neu zum<br />
Beispiel für entsiegelte Hygieneprodukte und<br />
alkoholische Getränke).