Ãffentlich geförderte Beschäftigung nach - Jobcenter Kreis Unna
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Öffentlich geförderte Beschäftigung <strong>nach</strong> dem SGB II im <strong>Kreis</strong> <strong>Unna</strong><br />
Das <strong>Jobcenter</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Unna</strong> entscheidet vielmehr im Rahmen ihres pflichtgemäßen<br />
Ermessens und im Rahmen der unter Beachtung von Prioritätensetzungen<br />
verfügbaren Haushaltsmittel.<br />
Zur Klarstellung:<br />
Die Dauer der Anerkennung eines Zusatzjobs muss nicht der individuellen<br />
Zuweisungsdauer eines Teilnehmers entsprechen.<br />
5.2 Anforderungen an die sozialpädagogische Betreuung<br />
Die sozialpädagogische Betreuung ist am individuellen Bedarf des Teilnehmers<br />
orientiert. Sie hat als Mindeststandards folgende Punkte zu umfassen:<br />
• Betreuungsschlüssel von 1 : 36 (Der Wert „1“ entspricht einem Volumen von<br />
wöchentlich 39 Zeitstunden)<br />
• bei Beginn des Zusatzjobs Vorstellung des jeweiligen Sozialpädagogen und<br />
dessen konkrete Aufgaben (Betreuungs- und Beratungsangebote)<br />
• ein persönliches Einzelgespräch mit dem eHB in den ersten 14 Tagen <strong>nach</strong><br />
Zuweisung<br />
• bereits im Erstgespräch werden konkrete Zielvereinbarungen in Anlehnung an<br />
die mit dem <strong>Jobcenter</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Unna</strong> in der Eingliederungsvereinbarung getroffen<br />
Maßnahmeziele schriftlich geschlossen, dann im weiteren Verlauf der<br />
Maßnahme regelmäßig geprüft und ggf. angepasst<br />
• einmal wöchentlich ein festes Sprechstundenangebot sowie zusätzlich die<br />
Möglichkeit der telefonischen Kontaktaufnahme<br />
• monatlich ein persönliches Gespräch zwischen der sozialpädagogischen<br />
Fachkraft und dem Teilnehmer (entwicklungsfördernde Beratung und<br />
Einzelfallhilfe bei Problemlagen (z.B. Alltagshilfen, Kriseninterventionen,<br />
Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Integrationshilfen)<br />
• bei abbruchgefährdeten bzw. stark problembehafteten Teilnehmern ist eine<br />
enge Begleitung, d.h. Kontaktdichte mehr als einmal monatlich, zu<br />
gewährleisten<br />
• die sozialpädagogische Fachkraft hält engen Kontakt mit der am Integrationsprozess<br />
beteiligten Vermittlungsfachkraft und erörtert schwierige Fälle im<br />
Einzelfall auch in einem persönlichen Gespräch mit ihr<br />
• Der Inhalt geführter Gespräche (Teilnehmerkontakte) ist schriftlich in der<br />
Teilnehmerakte festzuhalten. Datenschutzrechtliche Bestimmungen sind zu<br />
beachten.<br />
• zu Prüfzwecken ist zusätzlich eine Übersicht über die durchgeführten<br />
Teilnehmerkontakte, entsprechend dem dafür bereitgestellten Vordruck, zu<br />
führen<br />
5.3 Maßnahmekonzeption und Maßnahmekosten-Pauschale für den Träger<br />
(Trägerpauschale)<br />
Im Gegensatz zur Mehraufwandsentschädigung ist eine Förderung des<br />
Maßnahmeträgers gesetzlich nicht geregelt. Das <strong>Jobcenter</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Unna</strong> erbringt aber<br />
gemäß § 14 Satz 3 SGB II unter Berücksichtigung der Grundsätze von Sparsamkeit<br />
und Wirtschaftlichkeit alle im Einzelfall erforderlichen Leistungen.<br />
11 Stand: 01.01.2011