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Öffentlich geförderte Beschäftigung nach - Jobcenter Kreis Unna

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Öffentlich geförderte Beschäftigung <strong>nach</strong> dem SGB II im <strong>Kreis</strong> <strong>Unna</strong><br />

Das <strong>Jobcenter</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Unna</strong> entscheidet vielmehr im Rahmen ihres pflichtgemäßen<br />

Ermessens und im Rahmen der unter Beachtung von Prioritätensetzungen<br />

verfügbaren Haushaltsmittel.<br />

Zur Klarstellung:<br />

Die Dauer der Anerkennung eines Zusatzjobs muss nicht der individuellen<br />

Zuweisungsdauer eines Teilnehmers entsprechen.<br />

5.2 Anforderungen an die sozialpädagogische Betreuung<br />

Die sozialpädagogische Betreuung ist am individuellen Bedarf des Teilnehmers<br />

orientiert. Sie hat als Mindeststandards folgende Punkte zu umfassen:<br />

• Betreuungsschlüssel von 1 : 36 (Der Wert „1“ entspricht einem Volumen von<br />

wöchentlich 39 Zeitstunden)<br />

• bei Beginn des Zusatzjobs Vorstellung des jeweiligen Sozialpädagogen und<br />

dessen konkrete Aufgaben (Betreuungs- und Beratungsangebote)<br />

• ein persönliches Einzelgespräch mit dem eHB in den ersten 14 Tagen <strong>nach</strong><br />

Zuweisung<br />

• bereits im Erstgespräch werden konkrete Zielvereinbarungen in Anlehnung an<br />

die mit dem <strong>Jobcenter</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Unna</strong> in der Eingliederungsvereinbarung getroffen<br />

Maßnahmeziele schriftlich geschlossen, dann im weiteren Verlauf der<br />

Maßnahme regelmäßig geprüft und ggf. angepasst<br />

• einmal wöchentlich ein festes Sprechstundenangebot sowie zusätzlich die<br />

Möglichkeit der telefonischen Kontaktaufnahme<br />

• monatlich ein persönliches Gespräch zwischen der sozialpädagogischen<br />

Fachkraft und dem Teilnehmer (entwicklungsfördernde Beratung und<br />

Einzelfallhilfe bei Problemlagen (z.B. Alltagshilfen, Kriseninterventionen,<br />

Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Integrationshilfen)<br />

• bei abbruchgefährdeten bzw. stark problembehafteten Teilnehmern ist eine<br />

enge Begleitung, d.h. Kontaktdichte mehr als einmal monatlich, zu<br />

gewährleisten<br />

• die sozialpädagogische Fachkraft hält engen Kontakt mit der am Integrationsprozess<br />

beteiligten Vermittlungsfachkraft und erörtert schwierige Fälle im<br />

Einzelfall auch in einem persönlichen Gespräch mit ihr<br />

• Der Inhalt geführter Gespräche (Teilnehmerkontakte) ist schriftlich in der<br />

Teilnehmerakte festzuhalten. Datenschutzrechtliche Bestimmungen sind zu<br />

beachten.<br />

• zu Prüfzwecken ist zusätzlich eine Übersicht über die durchgeführten<br />

Teilnehmerkontakte, entsprechend dem dafür bereitgestellten Vordruck, zu<br />

führen<br />

5.3 Maßnahmekonzeption und Maßnahmekosten-Pauschale für den Träger<br />

(Trägerpauschale)<br />

Im Gegensatz zur Mehraufwandsentschädigung ist eine Förderung des<br />

Maßnahmeträgers gesetzlich nicht geregelt. Das <strong>Jobcenter</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Unna</strong> erbringt aber<br />

gemäß § 14 Satz 3 SGB II unter Berücksichtigung der Grundsätze von Sparsamkeit<br />

und Wirtschaftlichkeit alle im Einzelfall erforderlichen Leistungen.<br />

11 Stand: 01.01.2011

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