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Öffentlich geförderte Beschäftigung nach - Jobcenter Kreis Unna

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Öffentlich geförderte Beschäftigung <strong>nach</strong> dem SGB II im <strong>Kreis</strong> <strong>Unna</strong><br />

8.2 Anforderungen an die Antragsunterlagen<br />

Der Antrag muss alle für die Prüfung und Bewilligung erforderlichen Angaben sowie<br />

insbesondere eine konkrete und aussagefähige Maßnahmebeschreibung enthalten.<br />

Darüber hinaus sind ausführliche Aussagen zur Zusätzlichkeit, Gemeinnützigkeit und<br />

Wettbewerbsneutralität zu treffen. Nur eine detaillierte Kostenkalkulation ermöglicht<br />

auch eine Entscheidung im Hinblick auf die Grundsätze der Sparsamkeit und<br />

Wirtschaftlichkeit.<br />

Werden die Arbeiten ganz oder teilweise in Einsatzstellen außerhalb der<br />

Betriebsstätten des Maßnahmeträgers durchgeführt, ist ein gemeinsamer Förderantrag<br />

von Maßnahmeträger und jeweiliger / jeweiligen Einsatzstelle / Einsatzstellen<br />

(Trägerverbund) erforderlich.<br />

Als gemeinsamer Antrag gilt auch ein vom Maßnahmeträger eingereichter<br />

Förderantrag, dem als Anlage die Beschreibungen der einzelnen Arbeiten und<br />

Einsatzstellen beigefügt und von den Einsatzstellen unterschrieben sind. Anderenfalls<br />

muss die Einsatzstelle selbst einen Antrag als Maßnahmeträger stellen.<br />

Die Anträge sind getrennt <strong>nach</strong> Geschäftsstellen und Zielgruppe für<br />

a) unter 25-Jährige<br />

b) Erwachsene ohne zusätzliche Sozialbetreuung<br />

bzw.<br />

c) Erwachsene mit zusätzlicher Sozialbetreuung<br />

und innerhalb dieser Gruppen wiederum getrennt <strong>nach</strong> den Kriterien mit /<br />

ohne Qualifizierung und / oder Praktikum zu stellen.<br />

Der Träger hat zudem die Zusätzlichkeit der Arbeiten plausibel darzulegen. Dem<br />

Antrag des Trägers ist eine Stellungnahme des Betriebsrates/Personalrats oder einer<br />

sonstigen<br />

Mitarbeitervertretung der Einsatzstelle - soweit vorhanden - zur Zusätzlichkeit des<br />

Angebotes beizufügen.<br />

Außerdem ist die zur Sicherstellung der zusätzlichen sozialpädagogischen Betreuung<br />

eingesetzte Fachkraft zu benennen und ihre Qualifikation <strong>nach</strong>zuweisen. Ein<br />

entsprechendes Formblatt des <strong>Jobcenter</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Unna</strong> wird dem Antragsvordruck<br />

beigefügt.<br />

Jedem Antrag ist eine konkrete und ausführliche Stellenbeschreibung (z.B. Anzahl,<br />

Beginn und Dauer, Einsatzorte, Umfang und Verteilung der Arbeitszeit, Arbeitsinhalte<br />

und ggf. Qualifizierung oder die Beschreibung eines Praktikums) beizufügen. Diese<br />

dient als Grundlage für die Zuweisung des Teilnehmers durch den Arbeitsvermittler /<br />

Fallmanager und ist während der Gesamteinsatzzeit verbindlich.<br />

Änderungen gegenüber dem Bewilligungsbescheid, insbesondere hinsichtlich<br />

auszuführender Arbeiten, Arbeitsort, Arbeitszeit oder Einsatzstelle bedürfen immer der<br />

vorherigen Zustimmung des <strong>Jobcenter</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Unna</strong>, da zunächst geprüft werden muss,<br />

ob der künftige Einsatz auch mit den Inhalten der mit dem „Zusatzjobber“<br />

geschlossenen Eingliederungsvereinbarung übereinstimmt.<br />

Zu beachten ist ferner, dass ein anerkannter Zusatzjob (Teilnehmerplatz) nicht<br />

gleichzeitig mit mehreren erwerbsfähigen Hilfebedürftigen besetzt werden kann. Hier<br />

sind vielmehr ggf. von vornherein Teilzeitplätze zu beantragen.<br />

17 Stand: 01.01.2011

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