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Öffentlich geförderte Beschäftigung nach - Jobcenter Kreis Unna

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Öffentlich geförderte Beschäftigung <strong>nach</strong> dem SGB II im <strong>Kreis</strong> <strong>Unna</strong><br />

Der Träger hat zusammen mit dem Förderantrag eine konkrete und aussagekräftige<br />

Maßnahmebeschreibung vorzulegen. Dabei ist insbesondere auf folgende Kriterien<br />

ausführlich einzugehen:<br />

• Maßnahmeziel<br />

• Begründung für öffentliches Interesse und Zusätzlichkeit der Arbeiten<br />

• Tätigkeitsbeschreibung / Arbeitsinhalte / Einsatzfelder<br />

• Beschreibung von Einsatzstellen<br />

• Beginn und Dauer der Arbeiten<br />

• Umfang und Verteilung der Arbeitszeit<br />

• Einsatzort (e)<br />

• Art, Umfang und Qualität von Betreuung und Qualifizierung bzw. von Praktika<br />

• Qualifikation des eingesetzten Anleiterpersonals<br />

• Höhe und Zusammensetzung der voraussichtlichen Maßnahmekosten<br />

• Finanzierung der Maßnahme (Kostenkalkulation, Einnahmen, Zuschüsse<br />

Dritter)<br />

• Begründung für die Notwendigkeit einer Maßnahmekostenpauschale und deren<br />

Höhe.<br />

Kosten für kommunale Eingliederungsleistungen gem. § 16a Nr. 1 – 4 SGB II<br />

(Kinderbetreuung, Schuldnerberatung, psychosoziale Betreuung, Suchtberatung) sind<br />

als von der Kommune zu erbringende Leistungen kein Bestandteil der<br />

Maßnahmekostenpauschale.<br />

Das <strong>Jobcenter</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Unna</strong> entscheidet differenziert und einzelfallspezifisch bezogen<br />

auf das jeweilige Zusatzjob – Konzept, ob und ggf. in welcher Höhe eine Maßnahmekostenpauschale<br />

gewährt wird.<br />

Mit dieser Pauschale wird der tatsächliche Aufwand für die Durchführung (z.B.<br />

Personal- und Verwaltungskosten, Unfall- und Haftpflichtversicherung, Betreuung,<br />

Qualifizierung, Arbeitskleidung, Sachkosten, sonstiger Aufwand) ganz oder teilweise<br />

abgedeckt. Bei der Festlegung der Förderhöhe werden Zuschüsse Dritter und im<br />

Zusammenhang mit der Maßnahme erzielte Einnahmen berücksichtigt.<br />

Langlebige Gebrauchsgüter (z.B. PKW, Bagger) werden aus Gründen der<br />

Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit besonders kritisch geprüft (z.B. Miete oder Leasing<br />

statt Kauf).<br />

Das Interesse der Einsatzstelle an einer Durchführung der Maßnahme wird insoweit<br />

beachtet als ggf. keine volle Kostendeckung erfolgt.<br />

Sollten Maßnahmekosten durch das <strong>Jobcenter</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Unna</strong> als nicht wirtschaftlich<br />

erachtet werden, werden die Zusatzjobs nicht gefördert.<br />

5.4 Beschäftigung der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen beim Träger<br />

• Schriftliche Vereinbarung<br />

Der Träger hat mit dem Teilnehmer eine schriftliche „Vereinbarung zum<br />

berufspraktischen Einsatz in Arbeitsgelegenheiten“ abzuschließen. Darin sollte<br />

auch vereinbart werden, dass der Teilnehmer den Träger unverzüglich<br />

unterrichtet, wenn kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II mehr besteht (z.B. weil<br />

der Fortzahlungsantrag nichtgestellt wird).<br />

• Arbeitsschutz<br />

Die Vorschriften über den Arbeitsschutz sind entsprechend anzuwenden.<br />

12 Stand: 01.01.2011

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