Ãffentlich geförderte Beschäftigung nach - Jobcenter Kreis Unna
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Öffentlich geförderte Beschäftigung <strong>nach</strong> dem SGB II im <strong>Kreis</strong> <strong>Unna</strong><br />
Der Träger hat zusammen mit dem Förderantrag eine konkrete und aussagekräftige<br />
Maßnahmebeschreibung vorzulegen. Dabei ist insbesondere auf folgende Kriterien<br />
ausführlich einzugehen:<br />
• Maßnahmeziel<br />
• Begründung für öffentliches Interesse und Zusätzlichkeit der Arbeiten<br />
• Tätigkeitsbeschreibung / Arbeitsinhalte / Einsatzfelder<br />
• Beschreibung von Einsatzstellen<br />
• Beginn und Dauer der Arbeiten<br />
• Umfang und Verteilung der Arbeitszeit<br />
• Einsatzort (e)<br />
• Art, Umfang und Qualität von Betreuung und Qualifizierung bzw. von Praktika<br />
• Qualifikation des eingesetzten Anleiterpersonals<br />
• Höhe und Zusammensetzung der voraussichtlichen Maßnahmekosten<br />
• Finanzierung der Maßnahme (Kostenkalkulation, Einnahmen, Zuschüsse<br />
Dritter)<br />
• Begründung für die Notwendigkeit einer Maßnahmekostenpauschale und deren<br />
Höhe.<br />
Kosten für kommunale Eingliederungsleistungen gem. § 16a Nr. 1 – 4 SGB II<br />
(Kinderbetreuung, Schuldnerberatung, psychosoziale Betreuung, Suchtberatung) sind<br />
als von der Kommune zu erbringende Leistungen kein Bestandteil der<br />
Maßnahmekostenpauschale.<br />
Das <strong>Jobcenter</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Unna</strong> entscheidet differenziert und einzelfallspezifisch bezogen<br />
auf das jeweilige Zusatzjob – Konzept, ob und ggf. in welcher Höhe eine Maßnahmekostenpauschale<br />
gewährt wird.<br />
Mit dieser Pauschale wird der tatsächliche Aufwand für die Durchführung (z.B.<br />
Personal- und Verwaltungskosten, Unfall- und Haftpflichtversicherung, Betreuung,<br />
Qualifizierung, Arbeitskleidung, Sachkosten, sonstiger Aufwand) ganz oder teilweise<br />
abgedeckt. Bei der Festlegung der Förderhöhe werden Zuschüsse Dritter und im<br />
Zusammenhang mit der Maßnahme erzielte Einnahmen berücksichtigt.<br />
Langlebige Gebrauchsgüter (z.B. PKW, Bagger) werden aus Gründen der<br />
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit besonders kritisch geprüft (z.B. Miete oder Leasing<br />
statt Kauf).<br />
Das Interesse der Einsatzstelle an einer Durchführung der Maßnahme wird insoweit<br />
beachtet als ggf. keine volle Kostendeckung erfolgt.<br />
Sollten Maßnahmekosten durch das <strong>Jobcenter</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Unna</strong> als nicht wirtschaftlich<br />
erachtet werden, werden die Zusatzjobs nicht gefördert.<br />
5.4 Beschäftigung der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen beim Träger<br />
• Schriftliche Vereinbarung<br />
Der Träger hat mit dem Teilnehmer eine schriftliche „Vereinbarung zum<br />
berufspraktischen Einsatz in Arbeitsgelegenheiten“ abzuschließen. Darin sollte<br />
auch vereinbart werden, dass der Teilnehmer den Träger unverzüglich<br />
unterrichtet, wenn kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II mehr besteht (z.B. weil<br />
der Fortzahlungsantrag nichtgestellt wird).<br />
• Arbeitsschutz<br />
Die Vorschriften über den Arbeitsschutz sind entsprechend anzuwenden.<br />
12 Stand: 01.01.2011