Ãffentlich geförderte Beschäftigung nach - Jobcenter Kreis Unna
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Öffentlich geförderte Beschäftigung <strong>nach</strong> dem SGB II im <strong>Kreis</strong> <strong>Unna</strong><br />
Wettbewerbsneutralität ist z. B. dadurch gewährleistet, dass der Maßnahmeträger die<br />
von ihm angebotenen Dienstleistungen oder das Warenangebot auf sozial<br />
be<strong>nach</strong>teiligte Personen begrenzt.<br />
Das <strong>Jobcenter</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Unna</strong> wird ggf. im Einzelfall Unbedenklichkeitsbescheinigungen<br />
der regionalen Wirtschaftsverbände und / oder der betroffenen Mitarbeitervertretungen<br />
einholen.<br />
3.4 Arbeitsmarktliche Zweckmäßigkeit<br />
Im Hinblick auf die Erfordernisse des regionalen Arbeitsmarktes sollten Zusatzjobs für<br />
erwerbsfähige Hilfebedürftige<br />
• Hilfe zur Aufnahme einer Beschäftigung oder Ausbildung bieten<br />
(individuelle Verwertbarkeit am Arbeits-/Ausbildungsmarkt)<br />
• eine zeitlich befristete Beschäftigung der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen<br />
vorsehen<br />
• die Sicherung und Erweiterung individueller Qualifikationen, Kenntnisse,<br />
Fähigkeiten und Fertigkeiten unterstützen<br />
• möglichst hohe Flexibilität hinsichtlich der persönlichen Entwicklung<br />
ermöglichen<br />
• teilweise zur Prüfung der Arbeitsbereitschaft geeignet sein (Grundsatz des<br />
Forderns)<br />
• Erkenntnisse zur Erwerbsfähigkeit liefern<br />
• Anreize für die Aufnahme regulärer Beschäftigung bieten<br />
Sofern eine größere Anzahl von Teilnehmerplätzen <strong>nach</strong>gefragt wird als jeweils<br />
bereitgestellt werden können, sind arbeitsmarktliche Gesichtspunkte in die Entscheidungsfindung<br />
einzubeziehen.<br />
3.5 Zielgruppen<br />
Das Beschäftigungsangebot richtet sich an Arbeitslosengeld II – Beziehende, für die<br />
Zusatzjobs das geeignete Instrument zur Bereitung des Wegs in den ersten<br />
Arbeitsmarkt bzw. in die Berufsausbildung sind. Sie sind auch als Sofortangebot<br />
insbesondere bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die das 58. Lebensjahr vollendet<br />
haben geeignet, sofern eine Vermittlung in Arbeit nicht zeitnah möglich ist.<br />
Falls Hilfebedürftige, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ohne<br />
Berufsabschluss nicht in eine Ausbildung vermittelt werden können, wirkt das<br />
<strong>Jobcenter</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Unna</strong> darauf hin, dass die vermittelte Arbeitsgelegenheit auch zur<br />
Verbesserung der beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten beiträgt. Mit dem Wegfall<br />
der Hilfebedürftigkeit (z.B. auch einer Arbeitsaufnahme eines Mitgliedes der<br />
Bedarfsgemeinschaft) endet die Beschäftigungsmöglichkeit im Zusatzjob.<br />
3.6 Einsatzgebiete bei Zusatzjobs<br />
Die Auswahl der Zusatzjobs wird mit dem Beirat des <strong>Jobcenter</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Unna</strong><br />
abgestimmt. Bei der Bewilligung der Zahl der jeweiligen Plätze wird ein strenger<br />
Maßstab angelegt. Hierdurch wird sichergestellt, dass kein maßnahmefremder Einsatz<br />
mangels fehlender Auslastung erfolgt.<br />
6 Stand: 01.01.2011