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Öffentlich geförderte Beschäftigung nach - Jobcenter Kreis Unna

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Öffentlich geförderte Beschäftigung <strong>nach</strong> dem SGB II im <strong>Kreis</strong> <strong>Unna</strong><br />

Wettbewerbsneutralität ist z. B. dadurch gewährleistet, dass der Maßnahmeträger die<br />

von ihm angebotenen Dienstleistungen oder das Warenangebot auf sozial<br />

be<strong>nach</strong>teiligte Personen begrenzt.<br />

Das <strong>Jobcenter</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Unna</strong> wird ggf. im Einzelfall Unbedenklichkeitsbescheinigungen<br />

der regionalen Wirtschaftsverbände und / oder der betroffenen Mitarbeitervertretungen<br />

einholen.<br />

3.4 Arbeitsmarktliche Zweckmäßigkeit<br />

Im Hinblick auf die Erfordernisse des regionalen Arbeitsmarktes sollten Zusatzjobs für<br />

erwerbsfähige Hilfebedürftige<br />

• Hilfe zur Aufnahme einer Beschäftigung oder Ausbildung bieten<br />

(individuelle Verwertbarkeit am Arbeits-/Ausbildungsmarkt)<br />

• eine zeitlich befristete Beschäftigung der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen<br />

vorsehen<br />

• die Sicherung und Erweiterung individueller Qualifikationen, Kenntnisse,<br />

Fähigkeiten und Fertigkeiten unterstützen<br />

• möglichst hohe Flexibilität hinsichtlich der persönlichen Entwicklung<br />

ermöglichen<br />

• teilweise zur Prüfung der Arbeitsbereitschaft geeignet sein (Grundsatz des<br />

Forderns)<br />

• Erkenntnisse zur Erwerbsfähigkeit liefern<br />

• Anreize für die Aufnahme regulärer Beschäftigung bieten<br />

Sofern eine größere Anzahl von Teilnehmerplätzen <strong>nach</strong>gefragt wird als jeweils<br />

bereitgestellt werden können, sind arbeitsmarktliche Gesichtspunkte in die Entscheidungsfindung<br />

einzubeziehen.<br />

3.5 Zielgruppen<br />

Das Beschäftigungsangebot richtet sich an Arbeitslosengeld II – Beziehende, für die<br />

Zusatzjobs das geeignete Instrument zur Bereitung des Wegs in den ersten<br />

Arbeitsmarkt bzw. in die Berufsausbildung sind. Sie sind auch als Sofortangebot<br />

insbesondere bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die das 58. Lebensjahr vollendet<br />

haben geeignet, sofern eine Vermittlung in Arbeit nicht zeitnah möglich ist.<br />

Falls Hilfebedürftige, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ohne<br />

Berufsabschluss nicht in eine Ausbildung vermittelt werden können, wirkt das<br />

<strong>Jobcenter</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Unna</strong> darauf hin, dass die vermittelte Arbeitsgelegenheit auch zur<br />

Verbesserung der beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten beiträgt. Mit dem Wegfall<br />

der Hilfebedürftigkeit (z.B. auch einer Arbeitsaufnahme eines Mitgliedes der<br />

Bedarfsgemeinschaft) endet die Beschäftigungsmöglichkeit im Zusatzjob.<br />

3.6 Einsatzgebiete bei Zusatzjobs<br />

Die Auswahl der Zusatzjobs wird mit dem Beirat des <strong>Jobcenter</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Unna</strong><br />

abgestimmt. Bei der Bewilligung der Zahl der jeweiligen Plätze wird ein strenger<br />

Maßstab angelegt. Hierdurch wird sichergestellt, dass kein maßnahmefremder Einsatz<br />

mangels fehlender Auslastung erfolgt.<br />

6 Stand: 01.01.2011

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