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Öffentlich geförderte Beschäftigung nach - Jobcenter Kreis Unna

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9.2 Vordrucke<br />

Öffentlich geförderte Beschäftigung <strong>nach</strong> dem SGB II im <strong>Kreis</strong> <strong>Unna</strong><br />

• Der erste Tag der Zuweisung (Eintritt) kann bei Fehlen bzw. Nichterscheinen<br />

des Teilnehmers (z.B. AU) nicht als Teilnehmertag gewertet werden. In diesen<br />

Fällen verschiebt sich die Zuweisung auf den ersten Anwesenheitstag. Die<br />

Berücksichtigung als besetzter Teilnehmerplatz (Eintritt) beginnt somit erst mit<br />

der tatsächlichen Anwesenheit der / des eHb in der Maßnahme<br />

• Ist der Teilnehmer 15 Arbeitstage ununterbrochen und entschuldigt erkrankt,<br />

führt dies bei Maßnahmen mit hohem Qualifizierungsanteil grundsätzlich zu<br />

einer Abmeldung aus der Maßnahme, da das Maßnahmeziel nicht erreichbar<br />

ist. Diese Fehlzeiten sind unverzüglich dem Arbeitsvermittler / Fallmanager in<br />

der Geschäftsstelle des <strong>Jobcenter</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Unna</strong> mitzuteilen, damit dieser über die<br />

Aufhebung der Zuweisung entscheiden kann.<br />

• Bei kürzeren entschuldigten Fehlzeiten / Erkrankungen, die in der Summe<br />

ebenfalls zu einer Abwesenheit von 15 Arbeitstagen und mehr führen, erfolgt<br />

durch den Arbeitsvermittler/ Fallmanager des <strong>Jobcenter</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Unna</strong> eine<br />

Einzelfallentscheidung. Im Zweifel ist eine amtsärztliche Untersuchung zu<br />

veranlassen. Der Arbeitsvermittler bzw. Fallmanager des <strong>Jobcenter</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Unna</strong><br />

ist unverzüglich zu informieren. Die entschuldigten Fehltage aufgrund von<br />

Krankheit gelten als besetzter Teilnehmerplatz. Das vorzeitige Ausscheiden<br />

wegen <strong>nach</strong>gewiesener Erkrankung schließt für den Erwerbsfähigen die<br />

Zuweisung in einen anderen Zusatzjob nicht aus, sofern die in der<br />

Eingliederungsvereinbarung festgelegte Zuweisungsdauer noch nicht erreicht<br />

wurde und die Eingliederungsvereinbarung entsprechend aktualisiert wird. Bei<br />

selbst verschuldetem vorzeitigem Abbruch, bei notwendigen Abmeldungen<br />

oder bei einer erfolgreichen Vermittlung in den 1. Arbeitsmarkt bzw. in eine<br />

weiterführende Qualifizierungsmaßnahme hat der Träger eine<br />

förderunschädliche Karenzzeit von zwei Wochen für die Nachbesetzung. Die<br />

Karenztage gelten als besetzter Teilnehmerplatz. Arbeitsbefreiungen z. B. für<br />

Arztbesuche sind restriktiv zu handhaben. Derartige Termine können<br />

grundsätzlich während der arbeitsfreien Zeiten wahrgenommen werden. Eine<br />

großzügige Handhabung von Arbeitsbefreiungen führt zur Kürzung der<br />

Trägerpauschale (pro Tag jeweils 1/30tel der monatlichen<br />

Maßnahmekostenpauschale).<br />

• Maßnahmefremder Einsatz führt zur Rückforderung der vollen<br />

Trägerpauschale für den jeweiligen eHB in dem betreffenden Monat.<br />

Erforderliche Vordrucke werden durch das <strong>Jobcenter</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Unna</strong> zur Verfügung<br />

gestellt.<br />

20 Stand: 01.01.2011

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