Ãffentlich geförderte Beschäftigung nach - Jobcenter Kreis Unna
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Öffentlich geförderte Beschäftigung <strong>nach</strong> dem SGB II im <strong>Kreis</strong> <strong>Unna</strong><br />
8.5 Prüfrecht / Leistungsstörungen bei Zusatzjobs<br />
Das <strong>Jobcenter</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Unna</strong> hat jederzeit das Recht, Maßnahmeprüfungen vorzunehmen.<br />
Der Träger hat die Einsicht in Geschäftsunterlagen sowie den Zutritt zu den<br />
Geschäftsräumen bzw. zu den Arbeitsorten zuzulassen. Der Maßnahmeprüfer des<br />
<strong>Jobcenter</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Unna</strong> wird unter anderem die ordnungsgemäße Durchführung und den<br />
antragsgemäßen Einsatz der Zusatzjobber - auch unangekündigt - überprüfen.<br />
Der Träger hat daher sicherzustellen, dass er jederzeit umfassende Angaben dazu<br />
machen und die entsprechenden Unterlagen (Anwesenheitslisten/ Tages<strong>nach</strong>weise,<br />
auch für die erfolgten Qualifizierungen bzw. Praktika) stets vorlegen kann. Belege sind<br />
vom Träger <strong>nach</strong> Beendigung der Maßnahme zu Prüfzwecken mindestens 5 Jahre<br />
aufzubewahren.<br />
Bei nicht vereinbarungsgemäßer Durchführung des Zusatzjobs muss der Träger mit<br />
der (ganz oder teilweisen) Aufhebung der Bewilligungsentscheidung, der<br />
Rückforderung zu Unrecht erhaltener Fördergelder und der Ahndung des Verstoßes<br />
<strong>nach</strong> den Vorschriften des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OwiG) rechnen.<br />
9. Ergänzende Verfahrenshinweise<br />
9.1 Monatsabrechnung bei Zusatzjobs<br />
Die Auszahlung beider Förderkomponenten (Maßnahmekostenpauschale und<br />
Mehraufwandsentschädigung für den Teilnehmer) erfolgt an den Träger.<br />
Abschlagszahlungen zum Anlaufen der Maßnahme sind im Einzelfall auf Antrag<br />
möglich. Dieser ist ausführlich zu begründen.<br />
Die Förderung für den Träger besteht aus einer monatlichen<br />
Maßnahmekostenpauschale je besetzten Teilnahmeplatz, die nur dann in voller<br />
(bewilligter) Höhe ausgezahlt wird, wenn der Teilnahmeplatz im Abrechnungsmonat<br />
durchgehend besetzt war.<br />
• Im Rahmen der Monatsabrechnung wird für jeden Teilnahmetag 1/30 der<br />
bewilligten Maßnahmekostenpauschale ausgezahlt. Teilnahmetage (TNT) sind<br />
Kalendertage, an denen die Arbeitsgelegenheit besetzt ist oder vom <strong>Jobcenter</strong><br />
<strong>Kreis</strong> <strong>Unna</strong> als besetzt anerkannt wird.<br />
• Urlaubstage der Teilnehmer (bis zu 2 Tage je vollen Kalendermonat<br />
Beschäftigungszeit) gelten als besetzter Teilnahmeplatz. Die<br />
Mehraufwandsentschädigung wird für Urlaubstage nicht gezahlt.<br />
• Samstage, Sonn- und Feiertage gelten als Teilnahmetage, soweit der<br />
erwerbsfähige Hilfebedürftige als Teilnehmer gilt.<br />
• Bei Teilnehmer/-innen, die drei unentschuldigte Fehltage aufweisen, ist<br />
unverzüglich der zuständige Arbeitsvermittler bzw. Fallmanager des <strong>Jobcenter</strong><br />
<strong>Kreis</strong> <strong>Unna</strong> zu informieren, damit über eine eventuelle Beendigung der<br />
Zuweisung und die Einleitung entsprechender Sanktionen entschieden werden<br />
kann. Die unentschuldigten Fehltage gelten als besetzter Teilnehmerplatz.<br />
• Der Träger informiert die zuständige Vermittlungsfachkraft unabhängig vom<br />
Grund des Fehlens (E, UE; K; U), wenn der Zusatzjobber in einem<br />
Kalendermonat weniger als die Hälfte der planmäßigen Beschäftigungstage<br />
teilnimmt bzw. teilgenommen hat.<br />
19 Stand: 01.01.2011