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Öffentlich geförderte Beschäftigung nach - Jobcenter Kreis Unna

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Öffentlich geförderte Beschäftigung <strong>nach</strong> dem SGB II im <strong>Kreis</strong> <strong>Unna</strong><br />

8.5 Prüfrecht / Leistungsstörungen bei Zusatzjobs<br />

Das <strong>Jobcenter</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Unna</strong> hat jederzeit das Recht, Maßnahmeprüfungen vorzunehmen.<br />

Der Träger hat die Einsicht in Geschäftsunterlagen sowie den Zutritt zu den<br />

Geschäftsräumen bzw. zu den Arbeitsorten zuzulassen. Der Maßnahmeprüfer des<br />

<strong>Jobcenter</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Unna</strong> wird unter anderem die ordnungsgemäße Durchführung und den<br />

antragsgemäßen Einsatz der Zusatzjobber - auch unangekündigt - überprüfen.<br />

Der Träger hat daher sicherzustellen, dass er jederzeit umfassende Angaben dazu<br />

machen und die entsprechenden Unterlagen (Anwesenheitslisten/ Tages<strong>nach</strong>weise,<br />

auch für die erfolgten Qualifizierungen bzw. Praktika) stets vorlegen kann. Belege sind<br />

vom Träger <strong>nach</strong> Beendigung der Maßnahme zu Prüfzwecken mindestens 5 Jahre<br />

aufzubewahren.<br />

Bei nicht vereinbarungsgemäßer Durchführung des Zusatzjobs muss der Träger mit<br />

der (ganz oder teilweisen) Aufhebung der Bewilligungsentscheidung, der<br />

Rückforderung zu Unrecht erhaltener Fördergelder und der Ahndung des Verstoßes<br />

<strong>nach</strong> den Vorschriften des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OwiG) rechnen.<br />

9. Ergänzende Verfahrenshinweise<br />

9.1 Monatsabrechnung bei Zusatzjobs<br />

Die Auszahlung beider Förderkomponenten (Maßnahmekostenpauschale und<br />

Mehraufwandsentschädigung für den Teilnehmer) erfolgt an den Träger.<br />

Abschlagszahlungen zum Anlaufen der Maßnahme sind im Einzelfall auf Antrag<br />

möglich. Dieser ist ausführlich zu begründen.<br />

Die Förderung für den Träger besteht aus einer monatlichen<br />

Maßnahmekostenpauschale je besetzten Teilnahmeplatz, die nur dann in voller<br />

(bewilligter) Höhe ausgezahlt wird, wenn der Teilnahmeplatz im Abrechnungsmonat<br />

durchgehend besetzt war.<br />

• Im Rahmen der Monatsabrechnung wird für jeden Teilnahmetag 1/30 der<br />

bewilligten Maßnahmekostenpauschale ausgezahlt. Teilnahmetage (TNT) sind<br />

Kalendertage, an denen die Arbeitsgelegenheit besetzt ist oder vom <strong>Jobcenter</strong><br />

<strong>Kreis</strong> <strong>Unna</strong> als besetzt anerkannt wird.<br />

• Urlaubstage der Teilnehmer (bis zu 2 Tage je vollen Kalendermonat<br />

Beschäftigungszeit) gelten als besetzter Teilnahmeplatz. Die<br />

Mehraufwandsentschädigung wird für Urlaubstage nicht gezahlt.<br />

• Samstage, Sonn- und Feiertage gelten als Teilnahmetage, soweit der<br />

erwerbsfähige Hilfebedürftige als Teilnehmer gilt.<br />

• Bei Teilnehmer/-innen, die drei unentschuldigte Fehltage aufweisen, ist<br />

unverzüglich der zuständige Arbeitsvermittler bzw. Fallmanager des <strong>Jobcenter</strong><br />

<strong>Kreis</strong> <strong>Unna</strong> zu informieren, damit über eine eventuelle Beendigung der<br />

Zuweisung und die Einleitung entsprechender Sanktionen entschieden werden<br />

kann. Die unentschuldigten Fehltage gelten als besetzter Teilnehmerplatz.<br />

• Der Träger informiert die zuständige Vermittlungsfachkraft unabhängig vom<br />

Grund des Fehlens (E, UE; K; U), wenn der Zusatzjobber in einem<br />

Kalendermonat weniger als die Hälfte der planmäßigen Beschäftigungstage<br />

teilnimmt bzw. teilgenommen hat.<br />

19 Stand: 01.01.2011

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